Jahresabschluss erstellen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Ob Sie einen Jahresabschluss erstellen müssen, hängt von Ihrer Rechtsform und Unternehmensgröße ab. Kapitalgesellschaften sind immer verpflichtet, Einzelunternehmen und Personengesellschaften nur ab bestimmten Schwellenwerten. Dieser Leitfaden erklärt, was vorgeschrieben ist, welche Fristen gelten und ob Sie den Jahresabschluss selber machen können. Sie erhalten eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung des Jahresabschlusses, ein Praxisbeispiel und eine Checkliste.
Birte Lissner
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25.02.2026
Integral Jahresabschluss
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Das Wesentliche in Kürze

  1. Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?
    Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind immer verpflichtet. Einzelunternehmen und Personengesellschaften nur, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind und die Schwellenwerte überschreiten (mehr als 600.000 € Umsatz oder 60.000 € Gewinn).
  2. Woraus besteht ein Jahresabschluss?
    Mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Anhang erstellen, mittelgroße und große Unternehmen außerdem einen Lagebericht.
  3. Welche Fristen gelten?
    Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten aufstellen, größere innerhalb von drei Monaten. Die Offenlegung beim Bundesanzeiger muss spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen.
  4. Dürfen Sie den Jahresabschluss selbst erstellen?
    Ja, auch die Bilanz selbst erstellen ist erlaubt. Voraussetzung ist, dass Sie die handels- und steuerrechtlichen Vorgaben kennen und eine geeignete Software nutzen. Bei Unsicherheit sollten Sie eine fachliche Prüfung einplanen.
  5. Was kostet ein Steuerberater?
    Die Kosten richten sich nach der StBVV und der Unternehmensgröße. Für kleine Unternehmen liegen sie häufig zwischen 800 und 2.500 Euro. Viele Steuerberater bieten Pauschalpreise an.
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Was ist ein Jahresabschluss?

Ein Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines Geschäftsjahres. Er zeigt die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag und fasst zusammen, welche Vermögenswerte und Schulden vorhanden sind und ob Ihr Unternehmen Gewinn oder Verlust erwirtschaftet hat.

Für bilanzierungspflichtige Unternehmen ist der Jahresabschluss erstellen gesetzlich vorgeschrieben. Er dient als Grundlage für die Steuererklärung, muss bei Kapitalgesellschaften im Unternehmensregister offengelegt werden und informiert Gesellschafter, Banken und Behörden über die wirtschaftliche Entwicklung.

Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?

Ob Sie einen Jahresabschluss erstellen müssen, hängt von Ihrer Rechtsform ab. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist zusätzlich die Unternehmensgröße entscheidend.

Immer bilanzierungspflichtig:

  • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) – unabhängig von Umsatz oder Gewinn
  • Eingetragene Kaufleute (e. K.) und Personengesellschaften (OHG, KG), wenn sie die Schwellenwerte überschreiten (mehr als 600.000 € Umsatz oder 60.000 € Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren)

Nicht bilanzierungspflichtig:

  • Kleingewerbetreibende und Freiberufler ohne Eintrag ins Handelsregister
  • Einzelunternehmen und GbR, die unter den Schwellenwerten bleiben

Diese Unternehmen erstellen stattdessen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für das Finanzamt.

Übersicht: Wer ist bilanzierungspflichtig?

Rechtsform Bilanzierungspflicht Bedingung
GmbH, UG, AG Ja, immer Unabhängig von Umsatz oder Gewinn
e. K., OHG, KG Ja, wenn Schwellenwerte überschritten Mehr als 600.000 € Umsatz oder 60.000 € Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren
Einzelunternehmen, GbR Nein Erstellen stattdessen eine EÜR
Freiberufler Nein Erstellen stattdessen eine EÜR

Wichtig: Auch wenn Sie nicht bilanzierungspflichtig sind, können Sie freiwillig einen Jahresabschluss erstellen. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie Banken oder Investoren ein vollständiges Bild Ihrer Finanzlage geben möchten.

Wie sieht ein Jahresabschluss aus?

Der Aufbau eines Jahresabschlusses richtet sich nach Ihrer Rechtsform und Unternehmensgröße. Mindestens besteht er aus zwei Dokumenten:

1. Bilanz
Die Bilanz zeigt Ihr Vermögen (Aktiva) und Ihre Schulden sowie Eigenkapital (Passiva) zum Stichtag. Beide Seiten müssen ausgeglichen sein.

2. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Die GuV listet alle Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres auf und weist den Jahresüberschuss (Gewinn) oder Jahresfehlbetrag (Verlust) aus.

Zusätzliche Bestandteile bei Kapitalgesellschaften:

  • Anhang: Erläutert Bewertungsmethoden und Pflichtangaben. Pflicht für GmbH und UG.
  • Lagebericht: Beschreibt Geschäftsentwicklung und Risiken. Pflicht für mittelgroße und große Unternehmen.

Jahresabschluss in der Praxis: Beispiel mit Bilanz und GuV

Um die Theorie greifbar zu machen, zeigen wir Ihnen hier einen vereinfachten Jahresabschluss einer kleinen UG.

Ausgangssituation:
Die Digital Spark UG (haftungsbeschränkt), eine Online-Marketing-Agentur, hat im Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz von 120.000 € erzielt. Das Unternehmen beschäftigt zwei Mitarbeiter und arbeitet von einem Co-Working-Space aus.

Bilanz zum 31.12.2024

Aktiva (Vermögen) Passiva (Kapital & Schulden)
Position EUR Position EUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.000 Stammkapital 12.500
Gewinnvortrag Vorjahr 5.000
Jahresüberschuss 2024 18.500
Summe Anlagevermögen 8.000 Summe Eigenkapital 36.000
B. Umlaufvermögen B. Verbindlichkeiten
Forderungen aus Lieferungen 15.000 Verbindlichkeiten Lieferanten 7.000
Bankguthaben 28.000 Verbindlichkeiten Finanzamt 8.000
Summe Umlaufvermögen 43.000
Summe Aktiva 51.000 Summe Passiva 51.000

Was zeigt die Bilanz? Links (Aktiva) steht das Vermögen: Büroausstattung (8.000 €), offene Forderungen (15.000 €) und Bankguthaben (28.000 €). Rechts (Passiva) stehen Eigenkapital (36.000 €) und Verbindlichkeiten (15.000 €). Die Bilanz ist ausgeglichen: Aktiva = Passiva.

Gewinn- und Verlustrechnung 2024

Gewinn- und Verlustrechnung 2024
Position EUR
Umsatzerlöse 120.000
Aufwendungen
Materialaufwand (Software-Lizenzen, Tools, Freelancer) -12.000
Personalaufwand (Gehälter, Sozialabgaben) -65.000
Raumkosten (Co-Working-Space, Nebenkosten) -9.600
Abschreibungen (Laptops, Büroausstattung) -2.000
Sonstige betriebliche Aufwendungen (Versicherungen, Marketing, Weiterbildung) -12.900
Jahresüberschuss (Gewinn) 18.500

Was zeigt die GuV?
Nach Abzug aller Kosten bleibt ein Gewinn von 18.500 €. Dieser erscheint in der Bilanz unter "Jahresüberschuss 2024".

Wichtig: Dieses Beispiel ist vereinfacht. In der Praxis enthält ein Jahresabschluss weitere Positionen (z. B. Rückstellungen) und muss den HGB-Gliederungsvorschriften entsprechen.

Wann muss der Jahresabschluss erstellt werden?

Die Frist hängt von Ihrer Rechtsform und Unternehmensgröße ab.

Fristen für die Aufstellung:

Rechtsform Unternehmensgröße Frist (nach Geschäftsjahresende)
Kleine Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) Umsatz ≤ 12 Mio. €,
Bilanzsumme ≤ 6 Mio. €,
≤ 50 Mitarbeiter
6 Monate
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften Darüber hinaus 3 Monate
Einzelkaufleute (e. K.), Personengesellschaften (OHG, KG) Alle Größen Keine gesetzliche Frist

Feststellung und Offenlegung (nur Kapitalgesellschaften):

  • Feststellung: Der Jahresabschluss muss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden (kleine Gesellschaften: bis 11 Monate nach Geschäftsjahresende).
  • Offenlegung: Veröffentlichung im Bundesanzeiger innerhalb von 12 Monaten nach Geschäftsjahresende (§ 325 HGB).

Steuerliche Abgabefristen:

  • Ohne Steuerberater: bis 31. Juli des Folgejahres
  • Mit Steuerberater: bis Ende Februar des übernächsten Jahres

Wichtig: Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist drohen Ordnungsgelder ab 2.500 €.

Wer darf und wer erstellt einen Jahresabschluss?

Grundsätzlich dürfen Sie Ihren Jahresabschluss selbst erstellen. Auch die Bilanz selbst zu erstellen ist erlaubt. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, einen Steuerberater zu beauftragen. Voraussetzung ist, dass Sie die handels- und steuerrechtlichen Vorgaben einhalten.

Steuerberater dürfen Jahresabschlüsse erstellen, prüfen und beglaubigen. Sie haften für eigene Fehler und sind berechtigt, Sie vor Finanzbehörden zu vertreten.

Buchhalter ohne Steuerberaterzulassung dürfen nur die laufende Buchhaltung führen. Jahresabschlüsse erstellen oder steuerlich beraten ist ihnen nicht erlaubt (§ 3 StBerG).

Wirtschaftsprüfer sind nur bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben (§ 316 HGB). Kleine UGs und GmbHs sind nicht prüfungspflichtig.

Wichtig: Auch bei externer Erstellung bleiben Sie als Geschäftsführer für die Richtigkeit des Jahresabschlusses verantwortlich.

Jahresabschluss erstellen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Ob Sie den Jahresabschluss selbst erstellen oder durch einen Steuerberater anfertigen lassen: Der Ablauf folgt immer denselben Grundschritten. Diese Anleitung zeigt Ihnen, welche Arbeiten in welcher Reihenfolge anfallen und worauf Sie achten müssen.

Schritt 1: Buchhaltung abschließen

Bevor Sie mit dem Jahresabschluss beginnen können, muss die laufende Buchhaltung vollständig und korrekt sein. Das bedeutet:

  • Alle Belege des Geschäftsjahres sind erfasst (Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Bankauszüge, Kasse).
  • Alle Konten sind abgestimmt (Bankkonten, Kasse, Forderungen, Verbindlichkeiten).
  • Offene Posten sind geprüft (z. B. noch nicht bezahlte Rechnungen).

Wichtig: Ohne saubere Buchhaltung ist kein korrekter Jahresabschluss möglich.

Schritt 2: Inventur durchführen

Zum Bilanzstichtag (meist 31.12.) müssen Sie eine Bestandsaufnahme durchführen:

  • Warenlager: Zählen und bewerten Sie alle Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe.
  • Anlagevermögen: Prüfen Sie, welche Wirtschaftsgüter noch vorhanden sind (Maschinen, Fahrzeuge, Büroausstattung).
  • Forderungen und Verbindlichkeiten: Listen Sie alle offenen Forderungen und Schulden auf.

Die Inventur ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 240 HGB) und bildet die Grundlage für die Bilanz.

Schritt 3: Abschreibungen berechnen

Anlagevermögen verliert über die Jahre an Wert. Diese Wertminderung müssen Sie durch Abschreibungen erfassen:

  • Ermitteln Sie für jedes Wirtschaftsgut die Nutzungsdauer (AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums).
  • Berechnen Sie die jährliche Abschreibung (meist linear: Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer).
  • Buchen Sie die Abschreibungen als Aufwand in der GuV.

Beispiel: Ein Laptop für 1.200 € mit 3 Jahren Nutzungsdauer wird jährlich mit 400 € abgeschrieben.

Schritt 4: Rückstellungen und Abgrenzungen bilden

Bestimmte Aufwendungen oder Erträge müssen dem richtigen Geschäftsjahr zugeordnet werden:

  • Rückstellungen: Für ungewisse Verbindlichkeiten (z. B. Steuerrückstände, Urlaubsansprüche, drohende Prozesse).
  • Rechnungsabgrenzungsposten: Für Zahlungen, die bereits geleistet wurden, aber erst im Folgejahr als Aufwand gelten (z. B. Versicherungsprämien, Miete im Voraus).

Diese Positionen sorgen dafür, dass die Bilanz das tatsächliche wirtschaftliche Ergebnis zeigt.

Schritt 5: Bilanz und GuV erstellen

Jetzt erstellen Sie die beiden Hauptbestandteile des Jahresabschlusses:

  • Bilanz: Stellen Sie Vermögen (Aktiva) und Kapital/Schulden (Passiva) gegenüber. Die Bilanz muss ausgeglichen sein (Aktiva = Passiva).
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Listen Sie alle Erträge und Aufwendungen auf und ermitteln Sie den Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag.

Beide Dokumente müssen den Gliederungsvorschriften des HGB entsprechen (§ 266 HGB für die Bilanz, § 275 HGB für die GuV).

Schritt 6: Anhang erstellen (nur Kapitalgesellschaften)

GmbH und UG müssen zusätzlich einen Anhang erstellen. Dieser erläutert:

  • Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  • Erläuterungen zu einzelnen Bilanzposten
  • Angaben zu Haftungsverhältnissen, Mitarbeiterzahl, Organen

Kleine Kapitalgesellschaften können den Anhang verkürzt darstellen.

Schritt 7: Jahresabschluss feststellen lassen

Bei Kapitalgesellschaften muss der Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Erst danach ist er rechtsverbindlich.

Schritt 8: Offenlegen (nur Kapitalgesellschaften)

GmbH und UG müssen den festgestellten Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlichen. Die Frist beträgt 12 Monate nach Ende des Geschäftsjahres. Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder ab 2.500 €.

Checkliste

Checkliste: Jahresabschluss vorbereiten

Nutzen Sie diese Checkliste, um sicherzustellen, dass Sie alle wichtigen Schritte erledigt haben:

Alle Belege erfasst und Buchhaltung abgeschlossen

Inventur durchgeführt (Waren, Anlagevermögen, Forderungen)

Abschreibungen berechnet und gebucht

Rückstellungen gebildet (z. B. Urlaub, Steuern)

Rechnungsabgrenzungen geprüft

Bilanz erstellt (Aktiva = Passiva)

GuV erstellt (Jahresüberschuss ermittelt)

Anhang erstellt (nur GmbH/UG)

Jahresabschluss durch Gesellschafterversammlung festgestellt

Offenlegung im Bundesanzeiger eingereicht (nur GmbH/UG)

Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht

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Sie wissen jetzt, welche Schritte für den Jahresabschluss notwendig sind. Bleibt die Frage: Selbst erstellen oder erstellen lassen? Das hängt von Ihrer Rechtsform, der Komplexität Ihrer Geschäftsvorfälle und Ihrem verfügbaren Fachwissen ab.

Kriterium Selbst erstellen Buchhaltungssoftware Steuerberater
Kosten Keine (nur Zeitaufwand) 120–480 € pro Jahr 800–2.500 €
Zeitaufwand Hoch (mehrere Tage bis Wochen) Mittel (mit Einarbeitung) Gering (nur Datenzugang)
Fachwissen erforderlich Hoch (HGB, Bilanzierung, Steuerrecht) Mittel (Grundkenntnisse Buchhaltung) Nein
Haftung bei Fehlern Vollständig bei Ihnen Vollständig bei Ihnen Steuerberater haftet
Fristverlängerung Nein Nein Ja (automatisch bis Februar)
Für wen geeignet Erfahrene Unternehmer mit Zeit und Fachwissen Kleine Unternehmen mit einfachen Strukturen Alle, die Sicherheit und Zeit sparen wollen

Die richtige Wahl für Ihr Unternehmen

Ob Sie den Jahresabschluss selbst erstellen, eine Software nutzen oder einen Steuerberater beauftragen, hängt von drei Faktoren ab: Ihrem Fachwissen, Ihrer verfügbaren Zeit und der Komplexität Ihrer Geschäftsvorfälle.

Bei einfachen Strukturen und ausreichend Erfahrung können Sie die Erstellung selbst übernehmen. Voraussetzung ist eine vollständige, GoBD-konforme Buchhaltung. Bei Kapitalgesellschaften müssen Sie zusätzlich die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung und die Offenlegung beim Bundesanzeiger organisieren.

Ein Steuerberater übernimmt die vollständige Erstellung, haftet für Fehler und sorgt für die fristgerechte Übermittlung. Das ist besonders sinnvoll bei wachsenden Unternehmen, komplexen Sachverhalten (z. B. Beteiligungen, Rückstellungen) oder wenn Sie Zeit sparen möchten.

Mit Integral arbeiten Sie auf einer vollständig integrierten Plattform. Buchhaltung, Lohnabrechnung und Steuerberatung laufen digital ab. Ihr Steuerteam hat jederzeit Zugriff auf Ihre Daten und übernimmt den Jahresabschluss fristgerecht. Sie behalten den Überblick und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

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Häufig gestellte Fragen

FAQ zum Jahresabschluss erstellen

Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?

Kapitalgesellschaften wie die GmbH und UG sind immer verpflichtet, unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Einzelunternehmen und Personengesellschaften müssen einen Jahresabschluss erstellen, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind und die Schwellenwerte überschreiten (mehr als 600.000 € Umsatz oder 60.000 € Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren).

Darf ich den Jahresabschluss selbst erstellen?

Ja, Sie dürfen Ihren Jahresabschluss selbst erstellen. Auch die Bilanz selbst zu erstellen ist erlaubt. Voraussetzung ist, dass Sie die handels- und steuerrechtlichen Vorgaben einhalten und die Buchhaltung vollständig führen. Bei komplexeren Sachverhalten sollten Sie eine fachliche Prüfung einplanen.

Benötige ich einen Steuerberater für den Jahresabschluss?

Nein, es besteht keine Steuerberaterpflicht. Allerdings kann es sich lohnen, einen Steuerberater zu beauftragen, wenn Sie:

  • wenig Zeit oder Erfahrung mit Bilanzierung haben
  • von der automatischen Fristverlängerung profitieren möchten
  • bei Fehlern nicht selbst haften wollen
  • auf eine professionelle Außenwirkung gegenüber Banken oder Investoren angewiesen sind

Mehr dazu in unserem Ratgeber: Wann lohnt sich ein Steuerberater? 

Welche Kosten entstehen, wenn ich den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lasse?

Die Kosten richten sich nach der Steuerberatergebührenverordnung und hängen von der Unternehmensgröße ab. Für kleine Unternehmen liegen sie häufig zwischen 800 und 2.500 €. Viele Steuerberater bieten Pauschalpreise an, die Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärung kombinieren.

Was kostet es, wenn ich den Jahresabschluss selbst erstelle?

Sie sparen die Steuerberaterhonorare, müssen aber mit Softwarekosten von etwa 120 bis 480 € pro Jahr und einem Zeitaufwand von mehreren Tagen bis Wochen rechnen. Alternativ können Sie die Buchhaltung outsourcen. Eine abschließende Prüfung durch einen Steuerberater kann zusätzlich 200 bis 600 € kosten.

Bis wann muss der Jahresabschluss erstellt werden?

Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende aufstellen, größere innerhalb von drei Monaten. Die Offenlegung beim Bundesanzeiger muss spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen.

Wohin muss der Jahresabschluss eingereicht werden?

Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss elektronisch an das Unternehmensregister übermitteln. Die Übermittlung erfolgt über die Publikationsplattform des Bundesanzeiger Verlags. Zusätzlich muss die E-Bilanz beim Finanzamt eingereicht werden.

Welche Strafen drohen bei verspäteter Offenlegung?

Bei verspäteter Offenlegung kann das Bundesamt für Justiz Ordnungsgelder ab 2.500 € verhängen.

Gibt es eine Checkliste für den Jahresabschluss?

Ja, in unserem Artikel finden Sie eine vollständige Jahresabschluss-Checkliste mit allen wichtigen Schritten: von der Buchhaltung über Inventur und Abschreibungen bis zur Offenlegung.

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