Überblick Jahresabschluss GmbH: Was gilt 2026?
Für den Jahresabschluss 2026 gelten mehrere wichtige Neuregelungen:
- Höhere Schwellenwerte: Bilanzsumme und Umsatzgrenzen wurden durch die EU‑Richtlinie 2023/2775 um rund 25 % angehoben und gelten bereits für Geschäftsjahre ab 2023/2024. Dadurch können einige GmbHs in eine kleinere Größenklasse fallen und von Erleichterungen profitieren.
- Digitale Pflichten: Die B2B‑E‑Rechnungspflicht startet 2025 und wird bis 2026/2027 schrittweise für immer mehr Unternehmen verbindlich – einschließlich digitaler Archivierung nach GoBD.
- Letzte Schonfrist: Für den Jahresabschluss 2024 werden Ordnungsgeldverfahren erst ab Mitte März 2026 eingeleitet. Diese Schonfrist gilt nur für das Geschäftsjahr 2024; für spätere Jahre ist (Stand Januar 2026) keine erneute Verlängerung vorgesehen.
Diese Änderungen wirken sich unmittelbar auf Pflichten, Fristen und Kosten aus. Eine frühzeitige Planung ist daher entscheidend.
Wer muss den Jahresabschluss einer GmbH erstellen und veröffentlichen?
Für jede GmbH ist der Jahresabschluss gesetzlich vorgeschrieben. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Größe, der Tätigkeit oder dem Gewinn des Unternehmens und soll Transparenz über dessen wirtschaftliche Lage schaffen. Grundlage sind die §§ 242 ff. und § 264 HGB. Sie betreffen alle Kapitalgesellschaften, also GmbH, UG und AG.
Auch Personenhandelsgesellschaften wie OHG oder KG müssen einen Jahresabschluss erstellen, sofern keine natürliche Person unbeschränkt haftet (§ 264a HGB).
Einzelkaufleute müssen einen Jahresabschluss aufstellen, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen mehr als 800.000 € Umsatz und 80.000 € Jahresüberschuss erzielen (§ 241a HGB in der Fassung des Wachstumschancengesetzes von 2024).
Freiberufler und Kleingewerbetreibende erstellen stattdessen eine Einnahmen‑Überschuss‑Rechnung (EÜR).
Für Geschäftsführer einer GmbH gilt: Der Jahresabschluss ist keine Option, sondern eine gesetzliche Pflicht. Er besteht mindestens aus Bilanz und Gewinn‑ und Verlustrechnung (GuV). Je nach Größe kommen Anhang und Lagebericht hinzu.
Der Umfang der Veröffentlichung richtet sich nach der Größenklasse der Gesellschaft (§ 267 HGB). Sie wird anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl bestimmt – seit 2024 mit erhöhten Schwellenwerten (+ 25 %).
Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind verpflichtet, ihren Jahresabschluss über die Publikationsplattform des Bundesanzeiger Verlags einzureichen. Die Veröffentlichung erfolgt im Unternehmensregister. Kleinst- und kleine GmbHs dürfen eine verkürzte Bilanz hinterlegen. Diese wird nicht allgemein veröffentlicht, kann aber auf Antrag als kostenpflichtige Kopie abgerufen werden.
Wenn Sie unsicher sind, in welche Größenklasse Ihre GmbH fällt, können Sie sich an den gesetzlichen Schwellenwerten orientieren. Diese legen fest, welche Bestandteile verpflichtend sind und was Sie beim Jahresabschluss einer GmbH und dessen Veröffentlichung beachten müssen.
Bestandteile des Jahresabschlusses einer GmbH: Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht
Der Jahresabschluss einer GmbH setzt sich aus mehreren Teilen zusammen, die gemeinsam ein vollständiges Bild der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens zeichnen. Welche Bestandteile verpflichtend sind, ergibt sich aus den §§ 242 ff. und § 264 HGB und ist abhängig von der Größe der GmbH.
Das Ziel besteht darin, Gesellschaftern, Banken und Behörden ein klares Bild von Vermögen, Finanzlage und Ertragskraft zu vermitteln. Wenn Sie wissen, welche Teile Sie benötigen, können Sie Ihren Abschluss gezielt und vollständig vorbereiten.
1. Bilanz
Die Bilanz bildet das Kernstück jedes Jahresabschlusses. Sie stellt Vermögen und Schulden zum Stichtag gegenüber und zeigt, wie das Unternehmen finanziell aufgestellt ist.
2. Gewinn‑ und Verlustrechnung (GuV)
Die GuV zeigt die Entwicklung des Unternehmensergebnisses im vergangenen Geschäftsjahr, also den Vergleich von Erträgen und Aufwendungen. Damit ergänzt sie die Bilanz um eine dynamische Sicht auf den Geschäftsverlauf.
3. Anhang
Der Anhang erläutert die Zahlen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und liefert zusätzliche Informationen, die für das Verständnis des Abschlusses wichtig sind. Dazu zählen beispielsweise Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Haftungsverhältnisse oder Rückstellungen.
Kleine GmbHs dürfen den Anhang verkürzt darstellen, während Kleinst-GmbHs auf eine Veröffentlichung verzichten können.
4. Lagebericht
Der Lagebericht ist nur für mittelgroße und große GmbHs Pflicht. Er bewertet den Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage und zukünftige Risiken des Unternehmens. Er richtet sich an Gesellschafter, Kreditgeber und Investoren und ergänzt den Jahresabschluss um eine zukunftsorientierte Perspektive.
Handelsbilanz vs. Steuerbilanz
Die Handelsbilanz wird nach HGB erstellt und bildet die Grundlage für den Jahresabschluss, der im Unternehmensregister veröffentlicht wird (über die Publikationsplattform des Bundesanzeiger Verlags).
Die Steuerbilanz folgt den Vorgaben des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes und wird beim Finanzamt eingereicht. Obwohl beide auf denselben Buchführungsdaten basieren, können sie voneinander abweichen, beispielsweise bei Abschreibungen oder Bewertungen.
Ein klarer Aufbau hilft dir, den Überblick zu behalten: Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht. Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihr Abschluss vollständig ist, können Sie eine einfache Checkliste nutzen oder ein digitales Tool, das die Pflichtbestandteile automatisch abgleicht. So stellen Sie sicher, dass keine Angabe fehlt, bevor Sie den Abschluss einreichen.

