UG Besteuerung: Ab wann Steuern zahlen? (inkl. praktische Beispiele)

Als Gründer einer UG (haftungsbeschränkt) stellst du dir schnell die Frage: Ab wann muss meine UG Steuern zahlen, welche Steuerarten fallen an und wie hoch ist die Belastung wirklich? Die UG wird steuerlich wie eine GmbH behandelt, das bedeutet klare Regeln, aber auch Pflichten ab dem ersten Euro Gewinn. In diesem Ratgeber erhältst du einen aktuellen und praxisnahen Überblick über die UG-Besteuerung, inklusive Fristen, konkreter Rechenbeispiele und Optimierungstipps. So vermeidest du teure Fehler und nutzt alle Vorteile, die die UG bietet.
Birte Lissner
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05.01.2026
Integral Steuerberatung
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Table of Contents

Das Wesentliche in Kürze

  1. Steuerpflicht ab Gründung:
    Deine UG wird steuerpflichtig mit der Eintragung ins Handelsregister – auch bei 0 € Umsatz musst du Null-Erklärungen abgeben.  
  2. Wichtige Steuerarten:
    Körperschaftsteuer (15 % + Soli), Gewerbesteuer (ca. 14–17 %, Freibetrag 24.500 €) und Umsatzsteuer (19 % / 7 %, Kleinunternehmerregelung bis 22.000 € möglich).  
  3. Gesamtbelastung:
    Ca. 30–35 % auf den Gewinn, je nach Standort und Freibeträgen niedriger (bei kleinen Gewinnen unter 25 % möglich).  
  4. Keine Unterschiede zur GmbH:
    UG und GmbH werden steuerlich identisch behandelt, das Stammkapital hat keinen Einfluss auf die Steuern.  
  5. Optimierungspotenzial:
    Nutze Kleinunternehmerregelung, Freibeträge, absetzbare Kosten und Verlustvorträge, um deine Steuerlast legal zu senken.
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Ab wann muss eine UG Steuern zahlen?

Die Steuerpflicht deiner UG beginnt mit der Eintragung ins Handelsregister, nicht erst beim ersten Umsatz. Ab diesem Moment gelten folgende Regeln:

  • Körperschaftsteuer & Solidaritätszuschlag: Fällig auf jeden steuerpflichtigen Gewinn. Verluste aus Vorjahren können vorgetragen werden.  
  • Gewerbesteuer: Pflichtig, sobald die UG gewerblich tätig ist (Freiberufler sind ausgenommen).  
  • Umsatzsteuer: Ab dem ersten steuerpflichtigen Umsatz. Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ist bis 22.000 € Umsatz möglich.  

Wichtig: Selbst bei 0 € Umsatz musst du eine Null-Steuererklärung abgeben, sonst drohen Verspätungszuschläge vom Finanzamt.

Tipp von Integral: Melde dich innerhalb von 4 Wochen nach Gründung beim Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung). So vermeidest du Verzögerungen und Strafen von Anfang an.

Welche Steuerarten fallen für eine UG an?

Die UG unterliegt als Kapitalgesellschaft diesen Steuerarten (Stand 2026):

Steuerart Steuersatz 2026 Bemessungsgrundlage Freibetrag / Besonderheit
Körperschaftsteuer 15 % + 5,5 % Solidaritätszuschlag Gewinn vor Steuern Kein Freibetrag
Gewerbesteuer ca. 14–17 % (je nach Hebesatz) Gewerbeertrag 24.500 € Freibetrag (§ 11 GewStG)
Umsatzsteuer 19 % / 7 % Umsatz Kleinunternehmerregelung bis 22.000 € (§ 19 UStG)
Gesamtbelastung auf Gewinn Ca. 30–35 % (Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer) abhängig vom Standort. Die Umsatzsteuer ist durchlaufend und wird auf den Umsatz erhoben, aber Vorsteuer ist absetzbar.
Checkliste

Steuerliche Pflichten und To-Do's als UG

Damit du nichts vergisst, deine praktische Liste der steuerlichen Dinge, die du bei einer UG Gründung beachten musst::

Handelsregistereintrag

Beginn der steuerlichen Pflichten bereits mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Finanzamt-Fragebogen (innerhalb 4 Wochen ausfüllen empfohlen)

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung unverzüglich nach Gründung über ELSTER einreichen.

Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich/vierteljährlich einrichten

Umsatzsteuer-Voranmeldungen einrichten (bei Neugründung i. d. R. monatlich).

Körperschaft- & Gewerbesteuererklärung jährlich abgeben

  • Körperschaftsteuer (§ 31 KStG)
  • Gewerbesteuer (§ 14a GewStG)
  • Zusätzlich entstehen oft Vorauszahlungen
  • Jahresabschluss & E-Bilanz

    Jahresabschluss erstellen und E-Bilanz mit Steuererklärung fristgerecht einreichen.

    Kleinunternehmerregelung prüfen und beantragen (falls Umsatz < 22.000 €)

    Kleinunternehmerregelung prüfen und im Fragebogen erklären (Umsatzgrenzen beachten).

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    Rechenbeispiele UG Steuern

    Hier drei realistische Beispiele für eine UG, basierend auf aktuellen Sätzen und einem typischen Hebesatz von 400 % (wie in vielen mittelgroßen Städten).

    Die Berechnungen zeigen, wie Freibeträge und Standort die Belastung verändern.

    Beispiel 1: Kleine UG mit 40.000 € Jahresgewinn  

    • Gewerbeertrag: 40.000 € –-24.500 € Freibetrag = 15.500 €  
    • Gewerbesteuer: 15.500 € × 3,5 % × 400 % = 2.170 €  
    • Körperschaftsteuer: 40.000 € × 15 % = 6.000 € + 5,5 % Soli = 330 € → 6.330 €  
    • Gesamtsteuer: ca. 8.500 €  
    • Effektive Belastung: nur ca. 21 %, dank Freibetrag ideal für Gründerphasen.

    Beispiel 2: Etablierte UG mit 100.000 € Gewinn

    • Gewerbeertrag: 100.000 € (kein Freibetrag mehr relevant)
    • Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % × 400 % = 14.000 €
    • Körperschaftsteuer: 100.000 € × 15,825 % = 15.825 €  
    • Gesamtsteuer: ca. 29.825 €
    • Effektive Belastung: ca. 30 % – der typische Wert für wachsende UGs.

    Beispiel 3: UG in teurer Stadt (Hebesatz 450 %) mit 80.000 € Gewinn

    • Gewerbesteuer: 80.000 € × 3,5 % × 450 % = 12.600 €
    • Körperschaftsteuer: 80.000 € × 15,825 % = 12.660 €
    • Gesamtsteuer: ca. 25.260 €
    • Effektive Belastung: ca. 31,6 %, der Standort macht spürbar einen Unterschied.

    Fazit aus den Beispielen: Je niedriger der Gewinn, desto stärker wirkt der Gewerbesteuer-Freibetrag. Ab ca. 100.000 € Gewinn landest du bei der vollen Belastung von rund 30–33 %.

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    Unterschiede UG vs. GmbH in der Besteuerung

    Steuerlich werden UG (haftungsbeschränkt) und GmbH gleich behandelt, da beide als Kapitalgesellschaften unter das Körperschaftsteuergesetz (§ 1 KStG) fallen.

    Es gelten identische Steuersätze für Körperschaft- und Gewerbesteuer; besondere steuerliche Freibeträge bestehen nicht.

    Die Entscheidung zwischen UG und GmbH wird daher nicht durch die laufende Steuerbelastung, sondern vor allem durch Aspekte wie Stammkapital, Rücklagenpflicht, Finanzierungsmöglichkeiten und Außenwirkung beeinflusst.

    In der Praxis macht das die UG besonders attraktiv: Du startest mit minimalem Kapital (ab 1 €), zahlst aber dieselben Steuern wie eine GmbH mit 25.000 € Einlage. Das spart nicht nur Kosten bei der Gründung, sondern gibt dir Flexibilität, ohne steuerliche Nachteile.

    Hier eine klare Übersicht in der Tabelle:

    Kriterium UG (haftungsbeschränkt) GmbH
    Körperschaftsteuer 15 % + 5,5 % Soli 15 % + 5,5 % Soli
    Gewerbesteuer Ja, mit Freibetrag Ja, mit Freibetrag
    Umsatzsteuer Ja Ja
    Stammkapital ab 1 € 25.000 €
    Steuerliche Vorteile Identisch Identisch

    Tipp: Solltest du später mehr Kapital brauchen, wandelst du deine UG einfach in eine GmbH um – die Umwandlung ist steuerneutral (§ 20 UmwStG) und kostet meist nur Notargebühren. So bleibst du flexibel, ohne deine Steuersituation zu verändern.

    Steueroptimierung in der UG: legale Tipps

    Eine UG bietet dir als Gründer oder Kleinunternehmer zahlreiche legale Möglichkeiten, deine Steuerlast zu senken, ohne Risiken einzugehen.

    Hier die wichtigsten und praxiserprobten Strategien, die sich in der täglichen Beratung immer wieder bewähren:

    1. Kleinunternehmerregelung nutzen (§ 19 UStG)

    Bis zu einem Umsatz von 22.000 € im Vorjahr (und voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € im laufenden Jahr) kannst du auf die Umsatzsteuer verzichten. Du weist keine USt aus und sparst dir die monatlichen Voranmeldungen – das bringt spürbar mehr Liquidität, besonders in der Startphase.

    2. Gewerbesteuer-Freibetrag voll ausschöpfen

    Der Freibetrag von 24.500 € (§ 11 GewStG) reduziert deinen Gewerbeertrag steuerfrei. Bei Gewinnen darunter zahlst du keine Gewerbesteuer – ein echter Vorteil für kleine UGs.

    3. Betriebsausgaben konsequent absetzen

    Alles, was betrieblich veranlasst ist, mindert deinen Gewinn: Büroausstattung, Marketing, Weiterbildungen, Firmenhandy oder Home-Office-Pauschale. Dokumentiere sauber – das Finanzamt prüft hier genau.

    4. Verluste vortragen und verrechnen

    Verluste aus den ersten Jahren kannst du unbegrenzt in die Zukunft vortragen und mit späteren Gewinnen verrechnen. Das ist ein starker Puffer für Wachstumsphasen.

    5. Geschäftsführergehalt optimieren

    Ein angemessenes Gehalt an dich selbst ist als Betriebsausgabe absetzbar und reduziert den steuerpflichtigen Gewinn der UG. Achte auf Plausibilität – das Finanzamt akzeptiert nur marktübliche Sätze.

    6. Investitionen zeitgerecht planen

    Größere Anschaffungen (z. B. Software, Maschinen) vor Jahresende tätigen, um Abschreibungen (AfA) sofort zu nutzen und den Gewinn zu senken.

    Praxisbeispiel: Eine UG mit 80.000 € Umsatz und 25.000 € absetzbaren Kosten (Gehalt, Marketing, Büro) reduziert den steuerpflichtigen Gewinn auf 55.000 € und spart so mehrere Tausend Euro Steuern.
    Mit diesen Tipps senkst du deine Steuerlast spürbar, ohne Grauzonen zu betreten. Am besten lässt du dich früh von einem Experten beraten – kleine Anpassungen bringen oft große Einsparungen.

    Fazit: UG-Steuern richtig handhaben

    Die UG (haftungsbeschränkt) ist steuerlich der GmbH gleichgestellt und unterliegt als Kapitalgesellschaft denselben Steuersätzen bei Körperschaft- und Gewerbesteuer.

    Sie ermöglicht den Einstieg mit geringem Stammkapital, ohne dass sich daraus eine höhere laufende Steuerbelastung ergibt. Die Gesamtsteuerlast liegt je nach Gewerbesteuerhebesatz typischerweise bei rund 30–33 % des Gewinns.

    Wichtig ist: Die steuerlichen Pflichten beginnen mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, nicht erst mit der Eintragung ins Handelsregister.

    Versäumnisse wie fehlende oder verspätete Steuererklärungen können zu Nachzahlungen und Zuschlägen führen. Durch sorgfältige Planung, insbesondere die korrekte umsatzsteuerliche Einordnung (z. B. Prüfung der Kleinunternehmerregelung) und den vollständigen Abzug betrieblicher Aufwendungen, lässt sich die Steuerbelastung rechtssicher optimieren.

    Die Integral Leistungen im Überblick

    Egal, ob Startup oder etabliertes Unternehmen – mit Integral bekommst du über unsere Partner-Steuerberater einen Steuerberater-Service, der Buchhaltung, Steuererklärungen und Jahresabschlüsse abdeckt.

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    Alle Steuerberatungsdienstleistungen werden von der Integral Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zionskirchstraße 75, 10119 Berlin, erbracht.

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    Häufig gestellte Fragen

    Fragen und Antworten zur UG Besteuerung

    Ab wann muss eine UG Steuern zahlen?

    Eine UG muss Steuern zahlen, sobald sie ihre Geschäftstätigkeit aufnimmt. Maßgeblich ist nicht die Eintragung ins Handelsregister, sondern der tatsächliche Beginn der wirtschaftlichen Tätigkeit – etwa durch Rechnungsstellung, Vertragsabschlüsse oder umsatzsteuerlich bereits durch Vorbereitungshandlungen.

    Auch bei 0 € Umsatz können Steuererklärungen (z. B. Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder Körperschaftsteuererklärungen) als Null-Erklärungen verpflichtend sein.

    Welche Steuern fallen bei einer UG an?

    Eine UG unterliegt als Kapitalgesellschaft mehreren Steuerarten:

    • Körperschaftsteuer: 15 % auf den Gewinn
    • Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf die Körperschaftsteuer
    • Gewerbesteuer: abhängig vom Hebesatz der Gemeinde (kein Freibetrag)
    • Umsatzsteuer: 19 % bzw. 7 %, alternativ ggf. Kleinunternehmerregelung
    • Kapitalertragsteuer: bei Gewinnausschüttungen an Gesellschafter

    Welche Steuern tatsächlich anfallen, hängt von Umsatz, Gewinn und Ausschüttungen ab.

    Wie hoch ist die Steuerbelastung einer UG realistisch?

    Die laufende Steuerbelastung einer UG auf den Unternehmensgewinn liegt in der Praxis meist bei rund 30–33 %:

    • ca. 15,8 % Körperschaftsteuer inkl. Solidaritätszuschlag
    • ca. 7–17 % Gewerbesteuer (je nach Standort)

    Wichtig: Es gibt keine Freibeträge, die diese Steuern pauschal reduzieren. Erst bei Gewinnausschüttungen fällt zusätzlich Kapitalertragsteuer an, wodurch sich die Gesamtbelastung auf Gesellschafterebene erhöht.

    Gibt es steuerliche Unterschiede zwischen UG und GmbH?

    Nein. UG und GmbH werden steuerlich identisch behandelt.
    Beide gelten als Kapitalgesellschaften im Sinne des § 1 KStG und unterliegen denselben Steuersätzen bei Körperschaft- und Gewerbesteuer.

    Die Unterschiede zwischen UG und GmbH betreffen vor allem:

    • das erforderliche Stammkapital
    • die gesetzliche Rücklagenpflicht der UG
    • die Außenwirkung und Bonität

    Die Steuerlast selbst ist kein Unterscheidungskriterium.

    Wie kann man mit einer UG legal Steuern optimieren?

    Steueroptimierung bei einer UG erfolgt nicht über Freibeträge, sondern über saubere Gestaltung:

    • vollständiger Abzug aller betrieblichen Ausgaben
    • Nutzung von Abschreibungen
    • Verlustvorträge aus Anfangsjahren
    • bewusste Entscheidung über Gewinnthesaurierung vs. Ausschüttung
    • umsatzsteuerliche Einordnung prüfen (z. B. Kleinunternehmerregelung bei geringen Umsätzen)

    Wichtig: Steueroptimierung bedeutet Gestaltung im gesetzlichen Rahmen, nicht Steuervermeidung.

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