Unterschiede UG vs. GmbH in der Besteuerung
Steuerlich werden UG (haftungsbeschränkt) und GmbH gleich behandelt, da beide als Kapitalgesellschaften unter das Körperschaftsteuergesetz (§ 1 KStG) fallen.
Es gelten identische Steuersätze für Körperschaft- und Gewerbesteuer; besondere steuerliche Freibeträge bestehen nicht.
Die Entscheidung zwischen UG und GmbH wird daher nicht durch die laufende Steuerbelastung, sondern vor allem durch Aspekte wie Stammkapital, Rücklagenpflicht, Finanzierungsmöglichkeiten und Außenwirkung beeinflusst.
In der Praxis macht das die UG besonders attraktiv: Du startest mit minimalem Kapital (ab 1 €), zahlst aber dieselben Steuern wie eine GmbH mit 25.000 € Einlage. Das spart nicht nur Kosten bei der Gründung, sondern gibt dir Flexibilität, ohne steuerliche Nachteile.
Hier eine klare Übersicht in der Tabelle:
| Kriterium |
UG (haftungsbeschränkt) |
GmbH |
| Körperschaftsteuer |
15 % + 5,5 % Soli |
15 % + 5,5 % Soli |
| Gewerbesteuer |
Ja, mit Freibetrag |
Ja, mit Freibetrag |
| Umsatzsteuer |
Ja |
Ja |
| Stammkapital |
ab 1 € |
25.000 € |
| Steuerliche Vorteile |
Identisch |
Identisch |
Tipp: Solltest du später mehr Kapital brauchen, wandelst du deine UG einfach in eine GmbH um – die Umwandlung ist steuerneutral (§ 20 UmwStG) und kostet meist nur Notargebühren. So bleibst du flexibel, ohne deine Steuersituation zu verändern.
Steueroptimierung in der UG: legale Tipps
Eine UG bietet dir als Gründer oder Kleinunternehmer zahlreiche legale Möglichkeiten, deine Steuerlast zu senken, ohne Risiken einzugehen.
Hier die wichtigsten und praxiserprobten Strategien, die sich in der täglichen Beratung immer wieder bewähren:
1. Kleinunternehmerregelung nutzen (§ 19 UStG)
Bis zu einem Umsatz von 22.000 € im Vorjahr (und voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € im laufenden Jahr) kannst du auf die Umsatzsteuer verzichten. Du weist keine USt aus und sparst dir die monatlichen Voranmeldungen – das bringt spürbar mehr Liquidität, besonders in der Startphase.
2. Gewerbesteuer-Freibetrag voll ausschöpfen
Der Freibetrag von 24.500 € (§ 11 GewStG) reduziert deinen Gewerbeertrag steuerfrei. Bei Gewinnen darunter zahlst du keine Gewerbesteuer – ein echter Vorteil für kleine UGs.
3. Betriebsausgaben konsequent absetzen
Alles, was betrieblich veranlasst ist, mindert deinen Gewinn: Büroausstattung, Marketing, Weiterbildungen, Firmenhandy oder Home-Office-Pauschale. Dokumentiere sauber – das Finanzamt prüft hier genau.
4. Verluste vortragen und verrechnen
Verluste aus den ersten Jahren kannst du unbegrenzt in die Zukunft vortragen und mit späteren Gewinnen verrechnen. Das ist ein starker Puffer für Wachstumsphasen.
5. Geschäftsführergehalt optimieren
Ein angemessenes Gehalt an dich selbst ist als Betriebsausgabe absetzbar und reduziert den steuerpflichtigen Gewinn der UG. Achte auf Plausibilität – das Finanzamt akzeptiert nur marktübliche Sätze.
6. Investitionen zeitgerecht planen
Größere Anschaffungen (z. B. Software, Maschinen) vor Jahresende tätigen, um Abschreibungen (AfA) sofort zu nutzen und den Gewinn zu senken.
Praxisbeispiel: Eine UG mit 80.000 € Umsatz und 25.000 € absetzbaren Kosten (Gehalt, Marketing, Büro) reduziert den steuerpflichtigen Gewinn auf 55.000 € und spart so mehrere Tausend Euro Steuern.
Mit diesen Tipps senkst du deine Steuerlast spürbar, ohne Grauzonen zu betreten. Am besten lässt du dich früh von einem Experten beraten – kleine Anpassungen bringen oft große Einsparungen.
Fazit: UG-Steuern richtig handhaben
Die UG (haftungsbeschränkt) ist steuerlich der GmbH gleichgestellt und unterliegt als Kapitalgesellschaft denselben Steuersätzen bei Körperschaft- und Gewerbesteuer.
Sie ermöglicht den Einstieg mit geringem Stammkapital, ohne dass sich daraus eine höhere laufende Steuerbelastung ergibt. Die Gesamtsteuerlast liegt je nach Gewerbesteuerhebesatz typischerweise bei rund 30–33 % des Gewinns.
Wichtig ist: Die steuerlichen Pflichten beginnen mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, nicht erst mit der Eintragung ins Handelsregister.
Versäumnisse wie fehlende oder verspätete Steuererklärungen können zu Nachzahlungen und Zuschlägen führen. Durch sorgfältige Planung, insbesondere die korrekte umsatzsteuerliche Einordnung (z. B. Prüfung der Kleinunternehmerregelung) und den vollständigen Abzug betrieblicher Aufwendungen, lässt sich die Steuerbelastung rechtssicher optimieren.