GmbH in Holding umwandeln: So gründen Sie eine Holding mit einer bestehenden GmbH

Unter welchen Voraussetzungen Sie Ihre GmbH in eine Holding umwandeln können, wie der qualifizierte Anteilstausch nach dem Umwandlungssteuergesetz grundsätzlich aufgebaut ist und welche Rolle Buchwertfortführung und Sperrfrist dabei spielen, zeigen wir Ihnen hier. Außerdem ordnen wir ein, wann eine Holdingstruktur wirtschaftlich interessant sein kann und mit welchen laufenden Verwaltungsaufwänden und Kostenblöcken Sie rechnen sollten. So erhalten Sie eine klare Entscheidungsgrundlage, ob und wie der Schritt zu Ihrer Unternehmensplanung passt.
Birte Lissner
|
07.06.2026
Integral Steuerberatung
Steuerberatung digital
Integral vereint Steuerberatung, Buchhaltung und Lohnabrechnung in einem digitalen Rundum-sorglos-Paket, maßgeschneidert für Startups und Unternehmen. Automatisierung + persönlicher Steuerberater sorgen für GoBD-Konformität, präzise Steuern und pünktliche Abgaben.
Online Steuerberatung entdecken

Das Wesentliche in Kürze

  1. Holding ist eine Struktur, keine Rechtsform:
    Die operative GmbH bleibt bestehen. Zusätzlich entsteht eine Muttergesellschaft, die die Anteile hält und die Ebene für Beteiligungsmanagement schafft.
  2. Häufig führt der Weg über den Anteilstausch:
    Wenn Sie eine Holding mit einer bestehenden GmbH gründen, ist der qualifizierte Anteilstausch nach § 21 UmwStG häufig der passende Mechanismus, um die Anteile in die neue Struktur zu übertragen.
  3. Steuerneutralität braucht klare Voraussetzungen:
    Eine steuerneutrale Einbringung setzt insbesondere Buchwertfortführung, die erforderliche Stimmrechtsmehrheit und die Beachtung der Sperrfrist voraus.
  4. Der Nutzen entsteht bei Reinvestition und Exit:
    Die Vorteile der Holdingstruktur zeigen sich vor allem, wenn Gewinne im Verbund weiterverwendet werden oder ein späterer Anteilsverkauf geplant ist, weniger im operativen Tagesgeschäft.
  5. Verwaltung entscheidet über den Alltagserfolg:
    Nach der Umstellung werden Aufgaben, Fristen, Nachweise und Dokumente je Gesellschaft getrennt geführt. Ein digitales Setup mit klaren Zuständigkeiten, Status-Tracking und strukturierter Ablage hält die Struktur dauerhaft schlank.
Unverbindliches Infogespräch buchen

Wann sich die Umwandlung Ihrer operativen GmbH in eine Holding lohnt

Die Umwandlung Ihrer operativen GmbH in eine Holdingstruktur lohnt sich vor allem dann, wenn Sie Gewinne im Unternehmensverbund reinvestieren und nicht regelmäßig privat entnehmen. Relevant ist der Schritt, wenn Sie Vermögen vom operativen Risiko trennen, einen späteren Verkauf vorbereiten oder weitere Gesellschaften aufbauen möchten, indem Sie mit einer bestehenden GmbH eine Holding gründen. Definieren Sie Zeitbild und Zeithorizont, bevor Sie Ihre GmbH in eine Holding umwandeln.

Häufig wird ab einem nachhaltig höheren fünfstelligen bis etwa sechsstelligen Gewinnniveau geprüft, ob sich die Struktur rechnet. Der Hebel liegt in den Vorteilen der Holdingstruktur: Ausschüttungen von der operativen GmbH an die Holding werden auf Holding-Ebene zu 95 % steuerfrei behandelt.

Bei einer direkten Ausschüttung an Privatpersonen fällt demgegenüber in der Regel eine deutlich höhere Steuerbelastung an, je nach Einzelfall und Zusatzbelastungen etwa 25 bis 28 %. Mehr zur Einordnung finden Sie im Ratgeber zu den Steuern einer GmbH.

Auch bei Exit-Plänen kann die Struktur wichtig sein. Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf einer Tochterkapitalgesellschaft werden auf Ebene der Holding ebenfalls begünstigt behandelt. Weniger sinnvoll ist die Umwandlung bei niedrigen oder stark schwankenden Gewinnen oder wenn Sie Mittel überwiegend privat benötigen. Dann überwiegen oft laufende Kosten und zusätzlicher Verwaltungsaufwand, die je nach Komplexität und Umfang variieren können.

GmbH in Holding umwandeln: Für wen sich das lohnt 

Die Holdingstruktur passt besonders gut, wenn Sie die Struktur aktiv als Beteiligungs- und Vermögensebene nutzen wollen und dafür einen mehrjährigen Planungshorizont mitbringen. Weniger geeignet ist sie, wenn Sie Überschüsse überwiegend privat benötigen oder wenn die zusätzliche Organisation zweier Gesellschaften im Alltag nicht zuverlässig abbildbar ist. Entscheidend ist, dass Zuständigkeiten, Zahlungsflüsse und Dokumentation in der Gruppe dauerhaft sauber getrennt geführt werden.

Wie der qualifizierte Anteilstausch Ihre GmbH steuerneutral in die Holdingstruktur bringt

Wenn die Holdingstruktur zu Ihren Zielen passt, ist der qualifizierte Anteilstausch in der Holding häufig der nächste Schritt, um die Anteile Ihrer operativen GmbH in eine Holdingstruktur zu überführen und die Übertragung steuerneutral zu gestalten. Voraussetzung ist, dass die Kriterien des § 21 UmwStG erfüllt sind und Sie die Buchwertfortführung beantragen.

Sie übertragen Ihre Anteile an der operativen GmbH auf die Holding und erhalten als Gegenleistung neue Anteile an der Holding. Die operative GmbH bleibt bestehen, künftig hält die Holding die Beteiligung. Nach dem Tausch muss die Holding unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte an der operativen GmbH halten. Eine Einbringung ohne Anteilsgewährung reicht nicht aus.

Nach der Einbringung gilt eine siebenjährige Sperrfrist nach § 22 UmwStG. Werden die Anteile in dieser Zeit veräußert, kann eine rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II ausgelöst werden. Während der Sperrfrist sind die Nachweis- und Mitwirkungspflichten gegenüber dem Finanzamt zu beachten.

Checkliste: Voraussetzungen für den qualifizierten Anteilstausch in der Holding

  • Nach der Einbringung hält die Holding unmittelbar mehr als 50 % der Stimmrechte an der operativen GmbH.
  • Sie erhalten als Gegenleistung neue Anteile an der Holding, eine Einbringung ohne Anteilsgewährung genügt nicht.
  • Gibt es neben den neuen Anteilen weitere Gegenleistungen, sind die gesetzlichen Gegenleistungsgrenzen einzuhalten.
  • Buchwertfortführung ist beantragt, Sperrfrist sowie Nachweise und Dokumentation sind als Prozess eingeplant.
  • Sonderthema: Hält die operative GmbH Immobilien, sollten grunderwerbsteuerliche Folgen geprüft werden.
Checkliste

Wie Sie Ihre GmbH-Anteile in die Holding einbringen: ‍Ablauf in 4 Schritten

Wenn Sie Ihre bestehende GmbH in eine Holdingstruktur überführen möchten, bringen Sie nicht die operative Gesellschaft selbst ein, sondern Ihre Anteile an dieser GmbH. Wenn die Voraussetzungen des UmwStG erfüllt sind und die Buchwertfortführung beantragt wird, kann die Übertragung als steuerneutrale Einbringung erfolgen.

Holding-GmbH gründen oder vorhandene Gesellschaft als Holdingstruktur nutzen

Die Holding ist die Muttergesellschaft, die künftig die Beteiligung an der operativen GmbH hält.

Anteile an der operativen GmbH auf die Holding übertragen

Die Geschäftsanteile werden auf die Holding übertragen. Die operative GmbH bleibt bestehen; die Beteiligung liegt künftig bei der Holding.

Neue Anteile an der Holding als Gegenleistung erhalten

Im Gegenzug erhalten Sie neue Anteile an der Holding. Eine Einbringung ohne Anteilsgewährung ist für eine steuerneutrale Behandlung regelmäßig nicht ausreichend.

Buchwertfortführung beantragen

Damit die Übertragung steuerneutral bleibt, ist ein Antrag auf Buchwertfortführung erforderlich. Nur dann können die eingebrachten Anteile steuerlich zum Buchwert fortgeführt werden.

Tipp für die Umsetzung

Planen Sie den Anteilstausch als klaren Prozess mit Zuständigkeiten und Fristen. Entscheidend ist, dass Unterlagen, Anträge, Nachweise und die Dokumentation je Gesellschaft von Beginn an strukturiert geführt werden, insbesondere mit Blick auf Sperrfrist und die späteren Mitwirkungspflichten.

Tipp für die Umsetzung
Planen Sie den Anteilstausch als klaren Prozess mit Zuständigkeiten und Fristen. Entscheidend ist, dass Unterlagen, Anträge, Nachweise und die Dokumentation je Gesellschaft von Beginn an strukturiert geführt werden, insbesondere mit Blick auf Sperrfrist und die späteren Mitwirkungspflichten.

Planen Sie die Umwandlung in eine Holding? Lassen Sie uns prüfen, wie Integral Ihre neue Struktur digital und effizient unterstützt. 

Jetzt unverbindlich anfragen

Integral Buchhaltungsservice

Noch auf der Suche nach dem richtigen Buchhaltungsservice und Steuerdienst?

Finde mit Integral eine neue Buchhaltungslösung, die zu deinem Unternehmen passt.

Kostenloses Erstgespräch buchen

Welche Voraussetzungen gelten für eine steuerneutrale Einbringung mit Buchwertfortführung und Sperrfrist?

Eine steuerneutrale Einbringung in eine Holdingstruktur setzt voraus, dass die Voraussetzungen des UmwStG erfüllt sind und die Buchwertfortführung beantragt wird. Maßgeblich ist dabei regelmäßig der qualifizierte Anteilstausch in der Holdingstruktur nach § 21 UmwStG. Für die steuerneutrale Behandlung ist insbesondere relevant, dass die Holding nach der Einbringung die Stimmrechtsmehrheit an der operativen GmbH hält und Sie neue Anteile an der Holding als Gegenleistung erhalten. Soweit neben den neuen Anteilen weitere Gegenleistungen vorgesehen sind, sind die gesetzlichen Gegenleistungsgrenzen einzuhalten.

Nach der Einbringung gilt regelmäßig die siebenjährige Sperrfrist nach § 22 UmwStG. Während der Sperrfrist sind die Nachweis- und Mitwirkungspflichten gegenüber dem Finanzamt zu beachten und organisatorisch als wiederkehrender Prozess einzuplanen.

Welche Beteiligungs-GmbH-Vorteile bietet eine Beteiligungs-GmbH bei Asset Protection, Steuerstundung und Reinvestition?

Eine Beteiligungs-GmbH als Holding bündelt vor allem drei Vorteile: Vermögen kann vom operativen Risiko getrennt werden, Gewinne lassen sich im Unternehmensverbund steuern, und Reinvestitionen sowie Vermögensaufbau werden erleichtert, wenn Mittel nicht laufend privat entnommen werden.

Asset Protection: Die operative GmbH trägt die laufenden Geschäftsrisiken. Die Holding kann Beteiligungen und überschüssige Liquidität halten. Das kann Risiken organisatorisch reduzieren, ersetzt aber keine saubere rechtliche und insolvenzfeste Strukturierung.

Steuerstundung und Reinvestition: Dividenden und Veräußerungsgewinne zwischen Kapitalgesellschaften können steuerlich begünstigt behandelt werden. Solange Mittel in der Struktur bleiben, verschiebt sich die Besteuerung nach hinten, sodass mehr Kapital für Reinvestitionen verfügbar bleibt.

Wie operative GmbH und Holding Aufgaben, Zahlungsströme und Compliance aufteilen

Holding und operative GmbH bleiben rechtlich getrennte Einheiten. Aufgaben, Geldflüsse und Pflichten sollten je Gesellschaft klar abgegrenzt und dokumentiert werden.

Aufgaben: Die Holding verwaltet Beteiligungen, plant Finanzen und kann Vermögen bündeln. Je nach Setup kann sie zentrale Funktionen wie IT oder Personal als Service für die Gruppe bereitstellen. Die operative GmbH betreibt das Tagesgeschäft, erzielt Umsätze und beschäftigt Mitarbeiter.

Zahlungsströme: Gewinne entstehen in der operativen GmbH und können als Dividenden an die Holding fließen. Auf Holding-Ebene werden diese Zuflüsse in der Regel zu 95 % steuerfrei gestellt. Umgekehrt kann die Holding die Tochter über Gesellschafterdarlehen finanzieren. Ein Gewinnabführungsvertrag regelt Gewinnabführung und verpflichtet die Mutter zum Verlustausgleich. Mehr zur Einordnung der laufenden Besteuerung in der Struktur finden Sie in unserem Ratgeber zu den Steuern einer Holding

Compliance: Beide Gesellschaften führen eigene Buchhaltung, eigene Jahresabschlüsse und eigene Steuererklärungen. Handelsregister und Transparenzregister sind je Einheit zu pflegen. Interne Verträge und Transaktionen sollten sauber dokumentiert sein. Bei einer steuerneutralen Einbringung können zusätzliche Nachweis- und Mitwirkungspflichten hinzukommen.

Mit welchen Kosten Sie bei Anteilstausch, Beratung und laufender Holdingstruktur rechnen sollten

Wenn Sie eine Holding mit einer bestehenden GmbH gründen oder Ihre GmbH in eine Holding umwandeln, lohnt es sich, drei Kostenblöcke getrennt zu planen: 

  • einmalige Strukturierungskosten
  • Kosten für steuerliche und rechtliche Begleitung 
  • sowie laufende Jahreskosten. 

Beim Anteilstausch oder bei der Einbringung fallen typischerweise Notar- und Registerkosten an, plus Aufwand für die Vorbereitung und Abstimmung. Für die einmalige Umstrukturierung liegt die Gesamtkosten-Spanne häufig bei 2.750 € bis 4.700 €.

Für eine steuerneutrale Einbringung oder einen qualifizierten Anteilstausch in der Holding ist vor allem entscheidend, dass die Struktur formal sauber umgesetzt und nachvollziehbar dokumentiert wird. Dazu gehört in der Regel auch der Antrag auf Buchwertfortführung. Laufend kommen dann die üblichen Pflichten für zwei Gesellschaften hinzu. Dafür liegen die laufenden Kosten pro Jahr häufig bei 2.000 € bis 5.000 €.

Kosten-/Aufgabenbereich Klassischer Steuerberater Digitales, systemgestütztes Setup
Buchhaltung (laufend) Aufwand und Kosten hängen stark von Belegqualität, Rückfragen und internen Buchungen zwischen Holding und operativer GmbH ab. Prozesse und Zuständigkeiten werden über Aufgaben geführt, Kommunikation und Unterlagen laufen strukturiert je Gesellschaft.
Jahresabschluss Meist separate Erstellung je Gesellschaft, zusätzlicher Aufwand bei Abstimmungsbedarf. Unterlagen je Gesellschaft gebündelt, Status und offene Punkte transparent im System.
Steuererklärungen Umfang und Abstimmung variieren je Gesellschaft und Sachverhalt. Standardisierte Abläufe, relevante Informationen und Dokumente je Gesellschaft nachvollziehbar abgelegt.
Offenlegung / formale Pflichten Häufig mit dem Jahresabschluss „mitlaufend“, Fristen werden oft individuell gemanagt. Fristen, To-dos und Status werden als wiederkehrende Aufgaben sichtbar gemacht und nachgehalten.
Kommunikation und Rückfragen Typisch per E-Mail, Informationsstände liegen verteilt, Nachverfolgung kostet Zeit. Zentrale Kommunikation mit Aufgabenmanagement und Status-Tracking, nachvollziehbarer Verlauf.
Dokumentenablage und Nachweise Dokumente liegen oft in mehreren Kanälen, Wiederfinden und Vollständigkeit sind wiederkehrende Reibungspunkte. Dokumenten-Tresor mit strukturierter Ablage je Gesellschaft, Nachweise sind systematisch auffindbar.

Viele Unternehmen entscheiden sich früh, die laufende Buchhaltung auszulagern und die Abstimmung mit einem Steuerberater so aufzusetzen, dass Rückfragen, Fristen und Nachweise zuverlässig abgearbeitet werden. Eine KI-gestützte Buchhaltung kann den operativen Aufwand spürbar reduzieren und die Kostenplanung erleichtern.

Integral Buchhaltungsservice

Noch auf der Suche nach dem richtigen Steuer- und Buchhaltungsservice?

Finde mit Integral eine neue Buchhaltungslösung, die zu deinem Unternehmen passt.

Kostenloses Erstgespräch buchen

Ab wann sich die Holdingstruktur für Gewinn, Vermögensschutz und Exit wirtschaftlich rechnet

Eine Holdingstruktur kann sich wirtschaftlich lohnen, wenn Gewinne in der Unternehmensgruppe bleiben und für Reinvestitionen oder den Aufbau weiterer Aktivitäten verfügbar sein sollen. Unter etwa 50.000 € Jahresgewinn ist es oft schwieriger, die laufenden Mehrkosten zu rechtfertigen. 

Ab etwa 70.000 € Jahresgewinn wird die Struktur häufig wirtschaftlich interessant. Ab etwa 100.000 € Jahresgewinn ist sie in vielen Fällen klar wirtschaftlich.

Für den Exit kann die Holding zusätzlich einen steuerlichen Hebel schaffen. Veräußerungsgewinne sind auf Ebene der Holding regelmäßig zu 95 % steuerfrei gestellt. Wirtschaftlich entspricht das oft einer sehr niedrigen Effektivbelastung, grob um 1,5 %. Wenn die Struktur über eine Einbringung hergestellt wurde, ist die 7-jährige Sperrfrist ein zentraler Rahmenpunkt für die Planung.

Vorab-Check vor dem Anteilstausch

Bevor Sie den Anteilstausch umsetzen, sollten Sie Zielbild, Zeitplan und Zuständigkeiten festlegen. So stellen Sie sicher, dass die steuerlichen Voraussetzungen nicht nur im Vertrag stehen, sondern im Prozess und im Alltag sauber abgebildet werden.

  • Wie hoch ist Ihr nachhaltiger Jahresgewinn, und welcher Anteil soll im Unternehmensverbund bleiben?
  • Wie hoch ist Ihr privater Entnahmebedarf in den nächsten Jahren?
  • Gibt es einen realistischen Exit-Zeithorizont, und passt er zur 7-jährigen Sperrfrist?
  • Soll die Holding nur Vermögen halten, oder sind weitere Gründungen und Beteiligungen geplant?
  • Sind Struktur, Verträge und Zeitplan mit Steuerberatung und Notariat abgestimmt?
  • Ist klar, wer Buchwertfortführung, Fristen, Nachweise und Dokumentation im Alltag verantwortet?
  • Sind laufende Kosten und zusätzlicher Verwaltungsaufwand im Finanzplan berücksichtigt?

Welche typischen Fehler beim Anteilstausch sowie bei Buchwertfortführung und Sperrfrist auftreten

Die größten Unsicherheiten entstehen beim Anteilstausch meist nicht am Grundprinzip, sondern in der Umsetzung. Typische Stolpersteine sind, dass Stimmrechte und Kapitalquote verwechselt werden, die Anteilsgewährung im Vertrag nicht eindeutig abgebildet ist oder Nebenleistungen so gestaltet sind, dass die gesetzlichen Gegenleistungsgrenzen überschritten werden. 

Bei der Buchwertfortführung wird es kritisch, wenn der Antrag fehlt, unklar formuliert ist oder zu spät gestellt wird. Nach der Einbringung sollte die Sperrfrist konsequent als Planungspunkt geführt werden, inklusive der laufenden, in der Regel jährlich wiederkehrenden Nachweise und einer sauberen Dokumentation.

Wenn diese Punkte früh geklärt sind und Zuständigkeiten, Fristen und Unterlagen je Gesellschaft sauber organisiert werden, bleibt die Struktur übersichtlich und prozesssicher.

Wie Sie die neue Holdingstruktur digital verwalten 

Wenn Sie die Holding im Alltag schlank halten wollen, brauchen Sie eine Struktur, in der Pflichten und Abläufe je Gesellschaft getrennt abgebildet und als wiederkehrende Prozesse organisiert werden. Das betrifft vor allem laufende Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Offenlegung sowie die Pflege von Handelsregister und Transparenzregister. 

Interne Vorgänge zwischen Holding und operativer GmbH sollten so dokumentiert sein, dass Zuständigkeiten, Fristen, Freigaben und Nachweise jederzeit nachvollziehbar bleiben.

Integral kann dabei als Plattform unterstützen, indem Kommunikation, Aufgaben und Unterlagen je Gesellschaft strukturiert gebündelt werden. Aufgabenmanagement und Status-Tracking helfen, Fristen und offene Punkte sichtbar zu halten. Eine zentrale Dokumentenablage erleichtert es, Nachweise und Unterlagen im richtigen Kontext wiederzufinden. Ein standardisiertes Onboarding kann den Start der neuen Struktur vereinfachen, wenn sich nach der Umstellung Zuständigkeiten und Prozesse verändern.

Nächste Schritte für die Umwandlung in eine Holding

Wenn Sie mit Ihrer bestehenden GmbH Gewinne im Unternehmensverbund halten, Reinvestitionen finanzieren oder einen möglichen Exit früh einplanen wollen, kann eine Holdingstruktur ein passender nächster Schritt sein. Der Hebel entsteht vor allem dann, wenn Vermögen vom operativen Risiko getrennt wird und die Struktur über mehrere Jahre aktiv genutzt wird.

Ob es sich für Sie lohnt, eine GmbH in eine Holding umzuwandeln, hängt vor allem von Gewinnniveau, privatem Entnahmebedarf und Ihrem Zeithorizont ab, insbesondere mit Blick auf Sperrfristen. Wenn diese Punkte zusammenpassen und die Umsetzung sauber organisiert ist, kann die Struktur Reinvestitionen erleichtern und die Planung im Beteiligungsverbund deutlich vereinfachen.

Die Integral Leistungen im Überblick

Egal, ob Startup oder etabliertes Unternehmen – mit Integral bekommst du über unsere Partner-Steuerberater einen Steuerberater-Service, der Buchhaltung, Steuererklärungen und Jahresabschlüsse abdeckt.

Online Steuerberatung
Learn more
Buchhaltung
Learn more
Lohnbuchhaltung
Learn more
Jahresabschluss
Learn more

Die technische Plattform wird von der Integral Services GmbH betrieben. Sämtliche Vorbehaltsaufgaben werden von der Integral Tax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erbracht.

So funktioniert's

Steuern und Buchhaltung mit Integral? So geht's

01
Kostenloses Erstgespräch

Nutzen Sie unser Kontaktformular, wir setzen uns schnell mit Ihnen in Verbindung, um die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zu klären.

Jetzt kontaktieren
02
Maßgeschneidertes Angebot und schnelles Onboarding

Sie erhalten ein individuelles Angebot und wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Einführung unserer Plattform und sorgen für eine nahtlose Anbindung aller Systeme.

Jetzt kontaktieren
03
Klarheit und Zusammenarbeit

Verfolgen Siealle steuerlichen Schritte in Echtzeit und arbeiten Sie reibungslos mit unserem Steuerberater über die Integral-Plattform.

Jetzt kontaktieren

Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zur Gründung einer Holding mit einer bestehenden GmbH

Kann ich meine bestehende GmbH steuerneutral in eine Holding einbringen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich. Häufig läuft es über den qualifizierten Anteilstausch nach § 21 UmwStG.

Wie läuft der qualifizierte Anteilstausch bei einer bestehenden GmbH konkret ab?

Sie übertragen Ihre Anteile an der operativen GmbH auf die Holding und erhalten neue Anteile an der Holding.

Was bedeutet die 7-jährige Sperrfrist nach der Einbringung?

Verkaufen Sie innerhalb dieser Frist, kann es zu einer rückwirkenden Besteuerung kommen.

Mit welchen Kosten muss ich bei Aufbau und laufender Verwaltung rechnen?

Für die Umstrukturierung fallen meist 2.750 € bis 4.700 € an. Laufend liegen die Kosten oft bei 2.000 € bis 5.000 € pro Jahr.

Ab wann lohnt sich eine Holdingstruktur für eine profitable GmbH?

Ab etwa 70.000 € Jahresgewinn wird sie häufig interessant. Ab etwa 100.000 € Jahresgewinn ist sie in vielen Fällen klar wirtschaftlich.

Welche Fehler machen die Einbringung in die Holding riskant?

Kritisch sind fehlende Stimmrechtsmehrheit, unklare Anteilsgewährung und ein verspäteter Antrag auf Buchwertfortführung.

Sprich mit
unseren Experten

Unsere Experten sind für dich da – unkompliziert, direkt und persönlich. Gemeinsam finden wir die perfekte Lösung.

Demo Anfordern
Daniel Knödler