UG in GmbH umwandeln: Wann es sich lohnt und wie es funktioniert

Sie erfahren in diesem Ratgeber, wann die Umwandlung von der UG zur GmbH sinnvoll ist, welche rechtlichen Schritte nötig sind und wie Sie durch Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Liquidität schonen. Integral unterstützt Sie bei der steuerlichen Umsetzung und den Folgepflichten.
Birte Lissner
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01.03.2026
Integral Steuerberatung
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Das Wesentliche in Kürze

  1. Mindestkapital: Für die volle Enthaftung sind 25.000 € Stammkapital erforderlich. 12.500 € reichen zwar für die Eintragung, führen aber zu einer persönlichen Differenzhaftung der Gesellschafter.
  2. Ablauf: Die Umwandlung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss (3/4 Mehrheit), Kapitalerhöhung, notarielle Beurkundung und Anmeldung zum Handelsregister. Die Gesellschaft bleibt rechtlich identisch.
  3. Dauer: Rechnen Sie mit 3–4 Wochen bei Bareinzahlung oder 6–8 Wochen bei Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (wegen Wirtschaftsprüfung der Bilanz).
  4. Kosten: Ohne Wirtschaftsprüfer liegen die Gesamtkosten bei 1.000–2.500 €. Bei Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln kommen 2.000–5.000 € für die Bilanzprüfung hinzu.
  5. Steuereffekt: Nach der Umwandlung entfällt die Thesaurierungspflicht nach § 5a GmbHG. Bei Nutzung von Gesellschaftsmitteln greift der Sonderausweis nach § 28 KStG, der einen Steuerstundungseffekt ermöglicht.
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UG zu GmbH: Wann ist die Umwandlung sinnvoll?

Die Umwandlung einer UG in eine GmbH ist freiwillig. Die Entscheidung ist strategisch und hängt davon ab, ob die Nachteile der UG-Struktur Ihr Wachstum konkret bremsen.

Thesaurierungspflicht nach § 5a Abs. 3 GmbHG

Der häufigste Grund, eine UG in eine GmbH umzuwandeln, ist: Eine UG muss jährlich 25 Prozent des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis das Stammkapital von 25.000 € erreicht ist. Diese Pflicht bindet Liquidität, die weder ausgeschüttet noch reinvestiert werden kann. Nach der Umwandlung entfällt diese Pflicht vollständig.

UG vs. GmbH: Die wichtigsten Unterschiede im Überblick

Aspekt UG (haftungsbeschränkt) GmbH
Mindeststammkapital 1 € (faktisch 300–500 €) 25.000 €
Thesaurierungspflicht 25 % des Jahresüberschusses in Rücklage (§ 5a Abs. 3 GmbHG) Keine
Haftung Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen
Akzeptanz (Banken, Investoren, B2B) Eingeschränkt Hoch
Sacheinlagen bei Gründung Nicht möglich Möglich

Typische Anlässe für die Umwandlung

Die Umwandlung wird meist dann konkret, wenn die UG-Struktur geschäftliche Chancen blockiert:

  1. Finanzierung und Kreditwürdigkeit: Banken lehnen Kredite ab oder verlangen höhere Zinsen, weil das niedrige Stammkapital der UG als Risiko bewertet wird. Die Thesaurierungspflicht bindet zusätzlich Liquidität, die Sie für Wachstum benötigen. Eine GmbH verbessert das Kreditrating messbar.
  2. Investoren und Beteiligungen: Venture Capital und Business Angels steigen in der Regel nur bei GmbH-Strukturen ein. Für Start-ups in Finanzierungsrunden ist die Umwandlung oft Voraussetzung für die Kapitalaufnahme.
  3. Öffentliche Ausschreibungen und B2B-Verträge: Viele Auftraggeber – insbesondere im Bau, IT und Dienstleistungsbereich – akzeptieren nur GmbH als Vertragspartner. Öffentliche Ausschreibungen schließen UG häufig aus.
  4. Sacheinlagen: Eine UG erlaubt keine Sachgründung. Wenn Sie Maschinen, Fahrzeuge oder Patente einbringen wollen, ist die GmbH die einzige Option.
HINWEIS: Kein Automatismus bei 25.000 € Rücklagen: Auch wenn Ihre UG durch Thesaurierung bereits einen Betrag von 25.000 € angesammelt hat, erfolgt keine automatische Umwandlung. Sie müssen einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss fassen, die Satzung ändern und die Umwandlung beim Handelsregister anmelden. Bis dahin bleibt die Rechtsform der UG bestehen.

Die laufenden Kosten für die steuerliche Begleitung Ihrer GmbH oder UG können Sie vorab mit dem Steuerberaterkosten-Rechner kalkulieren.

Kapitalanforderungen: 12.500 € oder 25.000 €?

Für die Eintragung Ihrer GmbH ins Handelsregister genügen rechtlich 12.500 € eingezahltes Stammkapital, was der Hälfte des gesetzlichen Mindeststammkapitals nach § 7 Abs. 2 GmbHG entspricht. Um jedoch eine volle Enthaftung zu erreichen, müssen Sie die gesamten 25.000 € einzahlen.

Die 50-%-Regel und ihre Folgen

Wenn Sie Ihre UG in eine GmbH umwandeln, gilt: Sie müssen mindestens ein Viertel der Stammeinlagen einzahlen, mindestens jedoch 12.500 €. Das bedeutet:

  • Gezeichnetes Stammkapital: 25.000 € (steht im Handelsregister)
  • Tatsächlich eingezahlt: mindestens 12.500 € (reicht für Eintragung)
  • Offener Betrag: bis zu 12.500 € (bleibt als Haftungsrisiko bestehen)

Die Haftungsfalle: Warum 12.500 € nicht ausreichen

Solange Sie nicht die vollen 25.000 € eingezahlt haben, haften Sie als Gesellschafter persönlich mit Ihrem Privatvermögen für den Differenzbetrag. Das bedeutet konkret:

  • Bei einer Insolvenz kann der Insolvenzverwalter die fehlenden 12.500 € von Ihnen persönlich einfordern.
  • Die Haftungsbeschränkung der GmbH greift erst vollständig, wenn das gesamte Stammkapital geleistet wurde.
  • Banken und Geschäftspartner prüfen bei Kreditvergaben, ob das Stammkapital vollständig eingezahlt ist.

Wer die Umwandlung nutzt, um die Kreditwürdigkeit zu verbessern oder Investoren zu gewinnen, sollte daher den vollen Betrag von 25.000 € einzahlen, da sonst der entscheidende Vorteil der GmbH ausbleibt.

Besonderheit: Sacheinlagen bei der Umwandlung

Wenn Sie statt Bargeld Sacheinlagen, zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge oder Patente, einbringen möchten, beachten Sie bitte, dass Sacheinlagen immer zu 100 % erbracht werden müssen. Eine Teileinzahlung ist nicht möglich. Sie benötigen einen Sachgründungsbericht sowie eine Werthaltigkeitsbescheinigung, die von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater ausgestellt wird.

Rechtlicher Ablauf der Umwandlung

Die Umwandlung von UG zu GmbH erfolgt in fünf Schritten: Gesellschafterbeschluss, notarielle Beurkundung, Kapitalerhöhung, Handelsregisteranmeldung und Eintragung. Dabei bleibt Ihre Gesellschaft rechtlich identisch, es handelt sich nicht um eine Neugründung. Rechnen Sie mit 3–4 Wochen bei Bareinzahlung oder 6–8 Wochen bei Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.

Die fünf Schritte im Überblick

  1. Gesellschafterbeschluss fassen: Die Gesellschafterversammlung beschließt die Kapitalerhöhung auf mindestens 25.000 € und die Satzungsänderung. Dafür ist eine Dreiviertel-Mehrheit erforderlich, sofern Ihre Satzung keine strengeren Regeln vorsieht.
  2. Notarielle Beurkundung: Ein Kapitalerhöhungsbeschluss sowie eine Satzungsänderung müssen notariell beurkundet werden. Seit August 2022 ist die Beurkundung per Videokonferenz möglich (DiRUG). Dafür sind ein gültiger Personalausweis mit eID-Funktion sowie eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) erforderlich. Der Notar erstellt zudem die neue Gesellschafterliste.
  3. Kapitalerhöhung durchführen: Sie haben drei Möglichkeiten:
Weg Was Sie wissen müssen
Bareinlage Sie zahlen den Differenzbetrag aus Privatvermögen auf das Geschäftskonto ein. Schnellste Variante, keine zusätzlichen Prüfungen nötig.
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Thesaurierte Rücklagen werden in Stammkapital umgewandelt. Erfordert eine Wirtschaftsprüfer-geprüfte Bilanz (max. 8 Monate alt). Spart Liquidität, verlängert aber den Prozess um 2–4 Wochen.
Sacheinlage Vermögensgegenstände (Maschinen, Fahrzeuge, Patente) werden eingebracht. Erfordert Sachgründungsbericht und Werthaltigkeitsprüfung. Selten genutzt, da aufwendig.
  1. Anmeldung zum Handelsregister: Der Notar reicht Beschluss, neue Satzung, Gesellschafterliste und Einzahlungsnachweis ein. Bei Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln kommt die geprüfte Bilanz hinzu, bei Sacheinlagen der Sachgründungsbericht.
  2. Eintragung und Wirksamkeit: Die Umwandlung wird mit der Eintragung wirksam, die in der Regel nach 5–8 Arbeitstagen erfolgt. Die Steuernummer, die Handelsregisternummer und alle bestehenden Verträge bleiben unverändert.
Checkliste

UG in GmbH umwandeln: Was Sie vor dem Notartermin vorbereiten müssen

Damit der Notartermin reibungslos verläuft, sollten folgende Unterlagen und Entscheidungen vorliegen:

Aktuelle Gesellschafterliste (aus dem Handelsregister)

Gesellschaftsvertrag und Satzung – geprüft auf Quoren und Sonderregelungen

Entwurf des Kapitalerhöhungsbeschlusses und der Satzungsänderung

Neue Firmierung und Unternehmensgegenstand vorab mit der IHK abstimmen, um Beanstandungen im Registerverfahren zu vermeiden

Entscheidung: Bareinlage, Gesellschaftsmittel oder Sacheinlage

Bei Bareinlage: Bankbescheinigung über die Einzahlung

Bei Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln: geprüfte Bilanz (nicht älter als 8 Monate) mit Bestätigungsvermerk

Bei Sacheinlagen: Sachgründungsbericht und Werthaltigkeitsbescheinigung

Identitätsnachweise aller Gesellschafter (bei Remote-Beurkundung: eID)

Bei Abwesenheit eines Gesellschafters: notariell beglaubigte Vollmacht vorab einholen

Gerichtsgebühren sicherstellen – entweder durch direkte Zahlung oder Kostenübernahmeerklärung des Notars, um die finale Eintragung nicht zu verzögern

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Dauer und Kosten: Was Sie bei der Umwandlung UG in GmbH einplanen müssen

Die Umwandlung einer UG in eine GmbH dauert zwischen drei und acht Wochen, abhängig davon, ob Sie eine Bareinlage leisten oder Gesellschaftsmittel nutzen. Die Gesamtkosten liegen ohne Wirtschaftsprüfer bei 1.050–2.550 € und mit Bilanzprüfung bei 3.050–7.550 €.

Zeitrahmen: Wie lange dauert die Umwandlung?

Bei Bareinzahlung: 3–4 Wochen

Nach Gesellschafterbeschluss und notarieller Beurkundung reicht der Notar die Unterlagen beim Handelsregister ein. Die Eintragung erfolgt in der Regel innerhalb von 5–8 Arbeitstagen. Rechnen Sie insgesamt mit 3–4 Wochen vom Beschluss bis zur Eintragung.

Bei Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln: 6–8 Wochen

Ein Wirtschaftsprüfer muss zunächst eine Bilanz prüfen, was 2-4 Wochen dauert. Erst danach kann der Notar die Anmeldung vornehmen. Planen Sie insgesamt 6-8 Wochen ein.

UG in GmbH umwandeln: Kosten im Überblick

Die Kosten für die Umfirmierung einer UG in eine GmbH setzen sich aus Notar-, Handelsregister- und Beratungsgebühren zusammen. Werden Gesellschaftsmittel genutzt, kommt außerdem eine Wirtschaftsprüfung hinzu.

Position Kosten Hinweis
Notargebühren 400–800 € Beurkundung von Kapitalerhöhungsbeschluss und Satzungsänderung; richtet sich nach Stammkapitalhöhe (GNotKG)
Handelsregistereintragung 150–250 € Anmeldung beim zuständigen Amtsgericht
Wirtschaftsprüfer 2.000–5.000 € Nur bei Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln: Bilanzprüfung nach § 57c Abs. 3 GmbHG
Steuerberatung 500–1.500 € Beschlussvorbereitung, steuerliche Begleitung, Folgepflichten (u. a. § 28 KStG-Ausweis)
Gesamt ohne WP 1.050–2.550 € Bei Bareinzahlung
Gesamt mit WP 3.050–7.550 € Bei Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
HINWEIS: Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln lohnt sich, wenn Ihre thesaurierten Rücklagen ausreichen und Sie keine Liquidität aus dem Privatvermögen einsetzen möchten. Als Faustformel gilt: Übersteigen die verfügbaren Rücklagen den Differenzbetrag zum Mindeststammkapital deutlich, können die WP-Kosten durch den Liquiditätsvorteil ausgeglichen werden. Bei knappen Rücklagen ist die Bareinlage in der Regel die wirtschaftlichere Wahl. Wer die UG in eine GmbH umwandeln möchte und dabei Kosten minimieren will, sollte vorab prüfen, ob ausreichend Rücklagen vorhanden sind.

Die Gesamtkosten hängen von Ihrer konkreten Situation ab. Einen ersten Richtwert liefert die Übersicht zu Steuerberaterkosten für GmbH und UG. Wenn Sie die Kosten für Ihre Umwandlung realistisch einschätzen möchten, sprechen Sie mit einem Steuerberater von Integral.

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Wann lohnt sich die Umfirmierung UG in GmbH? Vor und Nachteile im Überblick

Die Umfirmierung von UG zu GmbH bringt messbare Vorteile bei Kreditkonditionen, Geschäftspartnern und der Gewinnverwendung. Gleichzeitig entstehen Kosten und Sie binden Kapital dauerhaft.

Aspekt Vorteil Nachteil
Gewinnverwendung Keine Thesaurierungspflicht mehr – Gewinne frei verfügbar
Kreditkonditionen Bessere Bonität: niedrigere Zinsen, höhere Kreditlinien
Akzeptanz Höhere Akzeptanz bei Investoren, B2B-Partnern, Ausschreibungen
Haftung Volle Enthaftung bei 25.000 € – keine Differenzhaftung
Sacheinlagen Maschinen, Fahrzeuge, Patente als Einlage möglich
Kosten 1.000–2.500 € (ohne WP) oder 3.000–7.500 € (mit WP)
Kapitalbindung 25.000 € dauerhaft gebunden – nicht für operative Zwecke verfügbar
Zeitaufwand 3–4 Wochen (Bar) oder 6–8 Wochen (Gesellschaftsmittel)

Wie Sie Gewinne nach der Umwandlung steueroptimiert entnehmen, erklärt der Ratgeber zur GmbH-Gewinnausschüttung.

Wann Sie die Umwandlung besser verschieben

Die Umwandlung ist nicht in jeder Situation sinnvoll. Prüfen Sie, ob einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:

  • Ihre UG hat noch keine 25.000 € angespart und Sie möchten keine Bareinlage leisten.
  • Sie benötigen die Liquidität kurzfristig für Wachstumsinvestitionen.
  • Ihre Geschäftspartner und Banken akzeptieren die UG-Rechtsform ohne Einschränkungen.
  • Sie planen innerhalb der nächsten 12 Monate eine Umstrukturierung oder einen Gesellschafterwechsel.
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Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln: Liquidität schonen statt Bargeld einzahlen

Wenn Ihre UG bereits über 25.000 € verfügt, können Sie sie ohne Bareinlage in eine GmbH umwandeln. Bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gemäß § 57c GmbHG werden vorhandene Gewinnrücklagen in Stammkapital umgewandelt. Das schont Ihre Liquidität und bietet einen erheblichen Steuervorteil.

Rechtliche Voraussetzungen

Dem Gesellschafterbeschluss muss eine maximal acht Monate alte, geprüfte Bilanz zugrunde liegen. Gemäß § 57f GmbHG muss ein Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer die Bilanz prüfen und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Dabei werden die korrekte Gliederung und die Werthaltigkeit der Ansätze geprüft.

Welche Rücklagen sind verwendbar?

  1. Gesetzliche Rücklage (25 % der Jahresgewinne nach § 5a GmbHG)
  2. Kapitalrücklagen (z. B. Agio aus früheren Kapitalerhöhungen)
  3. Gewinnrücklagen (freiwillig gebildete Rücklagen)

Die Rücklagen müssen bilanziell nachweisbar sein.

Steuervorteil: Sonderausweis nach § 28 KStG

Der wesentliche Vorteil liegt in der Steuerstundung. Eine direkte Ausschüttung der Gewinne, um sie anschließend als Bareinlage wieder einzuzahlen, würde ca. 26,375 % Abgeltungsteuer auslösen. Bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln entfällt diese fiktive Ausschüttung. Der Erhöhungsbetrag wird steuerrechtlich in den Sonderausweis nach § 28 KStG eingestellt.

Ablauf:

Ein separater Antrag beim Finanzamt ist nicht erforderlich. Die Dokumentation erfolgt über die jährliche Feststellung des steuerlichen Einlagekontos (Anlage KSt 1 F). Das Handelsregister informiert das Finanzamt automatisch nach der Eintragung. Ihr Steuerberater deklariert den Sonderausweis in der nächsten Steuererklärung.

Wichtig: Die Steuerlast ist nicht aufgehoben, sondern aufgeschoben. Die Stundung endet bei späterer Kapitalherabsetzung oder Auflösung der Gesellschaft. In diesen Fällen wird der Sonderausweis aufgelöst und als steuerpflichtige Gewinnausschüttung behandelt.

Wie die GmbH-Besteuerung nach der Umwandlung insgesamt funktioniert, erläutert der Ratgeber zu GmbH-Steuern.

Wirtschaftlichkeit: Wann lohnen sich die WP-Kosten?

Die Honorare für Wirtschaftsprüfer liegen typischerweise zwischen 1.500 € und 3.500 €.

Rechenbeispiel: Bei einer Kapitalerhöhung um 24.000 € sparen Sie ca. 6.330 € an sofortiger Abgeltungsteuer. Abzüglich Prüfungskosten von ca. 2.500 € verbleibt ein Liquiditätsvorteil von über 3.800 €. Als Faustformel gilt: Der Weg über Gesellschaftsmittel lohnt sich in der Regel erst bei Erhöhungsbeträgen nahe der 25.000-€-Grenze. Wie hoch die Steuerbelastung Ihrer GmbH konkret ausfällt, können Sie mit dem GmbH-Steuerrechner berechnen.

Was nach der Eintragung zu erledigen ist

Melden Sie die wirtschaftlich Berechtigten (Beteiligung über 25 %) unverzüglich dem Transparenzregister. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 150.000 Euro geahndet werden, bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen auch darüber hinaus. Führen Sie anschließend die Gewerbeummeldung unter Vorlage des Handelsregisterauszugs durch. Die IHK wird daraufhin automatisch informiert. Das Finanzamt empfiehlt eine zusätzliche aktive Meldung über ELSTER, um die Bestätigung der Steuernummer für die Rechnungsstellung der GmbH zu beschleunigen. Beachten Sie die Wochenfrist zur Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Diese Frist gilt auch, wenn Sie keine Mitarbeiter beschäftigen.

Passen Sie außerdem die Bankverbindung, das Impressum und alle Geschäftspapiere an die neue Rechtsform an. Zu den Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen, E-Mails und Rechnungen gehören: der vollständige Firmenname mit dem Zusatz „GmbH”, der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht, die HR-Nummer sowie alle Geschäftsführer mit Vor- und Familiennamen. Ob für Ihre GmbH eine Steuerberaterpflicht besteht, erfahren Sie auf der Seite zur Steuerberaterpflicht für GmbH.

Hinweis: Unmittelbar nach der Eintragung erhalten viele Unternehmen Rechnungen privater Registeranbieter, die wie behördliche Gebührenbescheide aussehen. Diese Schreiben sind nicht behördlich und begründen keine Zahlungspflicht.

UG in GmbH umwandeln: Für wen lohnt sich der Schritt?

Die Umwandlung von einer UG in eine GmbH ist eine freiwillige strategische Entscheidung. Sie beendet die Thesaurierungspflicht, schafft mehr Akzeptanz bei Geschäftspartnern und Banken und ermöglicht eine flexiblere Gewinnverwendung. Die Kosten liegen zwischen 1.050 € und 2.550 € ohne Wirtschaftsprüfung, die Dauer beträgt drei bis acht Wochen.

Eine Umwandlung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie Akzeptanzprobleme bei Geschäftspartnern, Banken oder bei Ausschreibungen erleben oder wenn Sie Ihr Kapital für Wachstum und Investitionen aufstocken möchten. Wenn Ihre UG bereits 25.000 € angespart hat, können Sie durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Liquidität schonen und UG-Steuern stunden.

Integral unterstützt Sie bei der Vorbereitung des Gesellschafterbeschlusses, der steuerlichen Umsetzung und den Folgepflichten nach der Eintragung.

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Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zum Umwandlung der UG in eine GmbH

Ist die Umwandlung einer UG in eine GmbH verpflichtend?

Nein, eine gesetzliche Pflicht besteht nicht. Auch wenn Ihre UG bereits 25.000 € oder mehr thesauriert hat, können Sie die Rechtsform unbegrenzt beibehalten. Die Entscheidung ist freiwillig und strategisch.

Was kostet es, eine UG in eine GmbH umzuwandeln?

Die Kosten für die Umwandlung einer UG in eine GmbH hängen davon ab, welchen Weg Sie bei der Kapitalerhöhung wählen. Bei Bareinzahlung liegen die Gesamtkosten bei 1.050–2.550 € (Notar, Handelsregister, Steuerberatung). Nutzen Sie Gesellschaftsmittel, kommen 2.000–5.000 € für die Wirtschaftsprüfung hinzu. Die Kosten für die Umwandlung von UG in GmbH sind steuerlich als Betriebsausgaben absetzbar.

Muss eine UG in eine GmbH umgewandelt werden, wenn sie 25.000 € angespart hat?

Nein. Auch wenn Ihre UG durch die Thesaurierung 25.000 € oder mehr angesammelt hat, besteht keine gesetzliche Pflicht, die UG in eine GmbH umzuwandeln. Es erfolgt kein Automatismus. Sie müssen aktiv einen Gesellschafterbeschluss fassen und die Umwandlung beim Handelsregister anmelden.

Was passiert mit Verträgen und Steuernummer bei der Umfirmierung UG in GmbH?

Bei der Umfirmierung von UG in GmbH bleibt die Gesellschaft rechtlich identisch. Alle bestehenden Verträge, die Steuernummer und die Handelsregisternummer bleiben unverändert. Es ist keine Neugründung und keine Vertragsübertragung erforderlich. Lediglich Firmierung und Satzung werden angepasst.

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