Transparenzregister Pflicht: Wer sich eintragen muss, Fristen und Anmeldung

Das Transparenzregister ist ein elektronisches Vollregister beim Bundesanzeiger, in dem für jede meldepflichtige Rechtseinheit die wirtschaftlich Berechtigten erfasst werden. Es macht Beteiligungs‑ und Kontrollstrukturen von GmbH, UG und GmbH & Co. KG transparent. Wir erklären die Transparenzregister-Pflicht und führen Sie in 6 Schritten durch die saubere Eintragung.
Birte Lissner
Veröffentlicht am:
Integral
Digitaler Steuerservice
Integral vereint Service für Steuerberatung, Buchhaltung und Lohnabrechnung in einem digitalen Rundum-sorglos-Paket, maßgeschneidert für Startups und Unternehmen. Automatisierung + persönlicher Steuerberater sorgen für GoBD-Konformität, präzise Steuern und pünktliche Abgaben.
​
Online Steuerberatung entdecken

Das Wesentliche in KĂĽrze

  1. Transparenzregister als Vollregister: Elektronisches Register beim Bundesanzeiger, in dem wirtschaftlich Berechtigte von meldepflichtigen Rechtseinheiten eigenständig gemeldet werden.
  2. Pflicht nach Rechtsform statt nach Größe: Meldepflichtig sind vor allem GmbH, UG, GmbH & Co. KG, AG, eGbR sowie viele Vereine und Stiftungen.
  3. Wirtschaftlich Berechtigter statt Gesellschafterliste: Maßgeblich ist die natürliche Person, die direkt oder indirekt mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte hält oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt. Fehlt eine solche Person, gelten die Geschäftsführer als sogenannte fiktive wirtschaftlich Berechtigte.
  4. Eintragung im Transparenzregister als laufender Prozess: Die Pflicht endet nicht mit der Ersteintragung, Änderungen müssen zeitnah nachgezogen werden.
  5. Compliance‑Hebel: Saubere und aktuelle Einträge reduzieren Rückfragen bei KYC‑Prüfungen, beschleunigen Bank‑ und Notarprozesse und senken das Risiko formaler Beanstandungen durch Aufsichtsbehörden.
​
Unverbindliches Gespräch vereinbaren

Was ist das Transparenzregister nach dem GwG und wozu dient es?

Das Transparenzregister ist ein elektronisches Register nach dem Geldwäschegesetz (GwG, §§ 18–26). Es erfasst für jede meldepflichtige Rechtseinheit die natürlichen Personen, die sie wirtschaftlich kontrollieren. Im Kern sind das die wirtschaftlich Berechtigten einer UG oder GmbH oder anderer Gesellschaftsformen.

Das Register enthält die Zuordnung zwischen Unternehmen und den dahinterstehenden natürlichen Personen. Es zeigt also, wem eine Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist.

Rechtlich ist das Transparenzregister ein Instrument der Geldwäscheprävention. Geführt wird es als Transparenzregister beim Bundesanzeiger vom Bundesanzeiger-Verlag. Über dieses Portal melden Unternehmen ihre wirtschaftlich Berechtigten und aktualisieren die Datensätze, sobald sich Beteiligungen oder Stimmrechtsverhältnisse ändern.

Durch diese zentrale Erfassung werden Beteiligungs- und Kontrollstrukturen nachvollziehbar. Aufsichts- und Ermittlungsbehörden können schneller erkennen, an welcher Stelle Kapital und Kontrolle gebündelt sind.

Für Sie als Geschäftsführer ist das Transparenzregister damit ein fester Bestandteil der Compliance-Landschaft. Ihre Rechtseinheit muss korrekt und aktuell abgebildet sein, damit Prüfungen durch Banken oder Aufsichtsbehörden ohne unnötige Rückfragen verlaufen.

‍

Vom Mitteilungs- zum Vollregister
Seit der GwG-Novelle ist das Transparenzregister als Vollregister ausgestaltet: Wirtschaftlich Berechtigte müssen vollständig und eigenständig im Register erfasst werden. Früher galt die Mitteilungsfiktion, nach der keine gesonderte Meldung nötig war, wenn sich die wirtschaftlich Berechtigten bereits aus anderen Registern ergaben. Seit dem 1. August 2021 ist diese Fiktion aufgehoben. Meldepflichtige Rechtseinheiten müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten nun unabhängig vom Handelsregister aktiv an das Transparenzregister melden. 

‍

Transparenzregister Pflicht: Wer muss sich eintragen und wer ist befreit?

Rechtsform / Einheit Eintragung im Transparenzregister KurzĂĽberblick
GmbH Ja, durchgehend Wirtschaftlich Berechtigte aktiv melden, auch wenn Gesellschafterliste im Handelsregister steht.
UG (haftungsbeschränkt) Ja, durchgehend Wie GmbH; Transparenzregister-Pflicht wird durch aktive Meldung der wirtschaftlich Berechtigten erfüllt.
AG Ja, durchgehend Wirtschaftlich Berechtigte melden; börsennotierte AG zusätzlich mit eigenen kapitalmarktrechtlichen Transparenzvorgaben.
GmbH & Co. KG Ja UBO auf Ebene der KG und der Komplementär-GmbH bestimmen und gemeinsam melden.
OHG, KG Ja Eintragungspflicht, sobald natĂĽrliche Personen mit relevanten Anteilen oder Stimmrechten beteiligt sind.
eGbR (eingetragene GbR) Ja, bei Eintrag im Gesellschaftsregister Wirtschaftlich Berechtigte ermitteln und melden; Pflicht knĂĽpft an die Registereintragung an.
Eingetragener Verein (e. V.) Ja, meist automatisiert erfĂĽllt Regelfall: Ăśbernahme der Vorstandsangaben aus dem Vereinsregister; aktive Meldung nur bei Abweichungen.
Stiftung Regelmäßig ja Stifter, Vorstände und ggf. begünstigte Personen als wirtschaftlich Berechtigte prüfen und melden.
Einzelunternehmen In der Regel nein Keine Eintragung, solange die wirtschaftlich berechtigte Person im Geschäftsverkehr eindeutig erkennbar ist.
Freiberufler (ohne Gesellschaft) In der Regel nein Keine Transparenzregister-Pflicht bei direkt tätiger natürlicher Person ohne Registereintrag.
Nicht eingetragene GbR In der Regel nein Keine Eintragung, solange keine Eintragung als eGbR im Gesellschaftsregister erfolgt.

Die Pflicht zur Eintragung in das Transparenzregister trifft vor allem juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften, die ihre wirtschaftlich Berechtigten melden mĂĽssen.

Einzelunternehmen, Freiberufler und nicht eingetragene GbRs gelten dagegen als nicht eintragungspflichtig.

GmbH, UG und AG: Eintragung ins Transparenzregister

Für eine GmbH besteht eine durchgehende Pflicht. Die Gesellschaft muss im Transparenzregister eingetragen werden, auch wenn Gesellschafter und Beteiligungsverhältnisse bereits im Handelsregister stehen.

Die Pflicht zur Eintragung in das Transparenzregister gilt in gleicher Weise für die UG (haftungsbeschränkt), die ihre wirtschaftlich Berechtigten gesondert melden muss. Aktiengesellschaften sind ebenfalls meldepflichtig. Bei börsennotierten Gesellschaften kommen zusätzlich kapitalmarktrechtliche Transparenzvorgaben hinzu.

Vorgaben fĂĽr GmbH & Co. KG, eGbR, OHG und KG

Bei Personengesellschaften sind insbesondere OHG und KG dazu verpflichtet, einen Eintrag im Transparenzregister vorzunehmen, sobald natürliche Personen mit relevanten Beteiligungen oder Stimmrechten beteiligt sind. 

In Strukturen wie der GmbH & Co. KG müssen die wirtschaftlich Berechtigten über beide Ebenen hinweg geprüft werden, also sowohl auf Ebene der KG als auch auf Ebene der Komplementär‑GmbH. 

Seit dem MoPeG kann zudem die eingetragene GbR (eGbR) betroffen sein, wenn sie als eingetragene Personengesellschaft im Gesellschaftsregister geführt wird. Damit rückt die Transparenzregister‑Pflicht für die eGbR in den Fokus.

Sonderregelung fĂĽr Vereine, Stiftungen und gemeinnĂĽtzige Organisationen

Bei eingetragenen Vereinen können Vorstandsangaben automatisiert aus dem Vereinsregister übernommen werden. Eine aktive Mitteilung ist dann erforderlich, wenn diese Daten unvollständig sind oder nicht mehr der tatsächlichen Vertretungslage entsprechen. Für Stiftungen und vergleichbare Rechtsgestaltungen hängt der Umfang der Meldepflicht von der konkreten Struktur ab. Regelmäßig kommen etwa Vorstände und Stifter als wirtschaftlich Berechtigte in Betracht, je nach Ausgestaltung können zusätzlich klar begünstigte Personen im Transparenzregister erscheinen.

Einzelunternehmen und Freiberufler: Wer bleibt auĂźerhalb des Transparenzregisters?

Für Einzelunternehmen besteht keine Transparenzregister‑Pflicht, weil die wirtschaftlich berechtigte Person im Geschäftsverkehr eindeutig erkennbar ist. Entsprechendes gilt für viele Freiberufler sowie nicht eingetragene GbRs, solange sie nicht als eGbR im Gesellschaftsregister geführt werden. 

Wer ist der wirtschaftlich Berechtigte im Transparenzregister?

Wirtschaftlich Berechtigter ist die natürliche Person, der eine transparenzpflichtige Rechtseinheit letztlich zuzurechnen ist, weil sie direkt oder über eine beherrschte Zwischengesellschaft mehr als 25 % der Kapital- oder Stimmrechte hält oder vergleichbare Kontrollrechte ausübt. 

Die folgenden Beispiele zeigen typische Konstellationen fĂĽr Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG sowie fĂĽr Holding-Strukturen. Dieselbe Grundlogik gilt auch fĂĽr andere meldepflichtige Rechtsformen, nur die Einordnung des fiktiven wirtschaftlich Berechtigten knĂĽpft dort an die jeweils vertretungsberechtigten Personen an.

Wie ermitteln Sie den tatsächlichen wirtschaftlich Berechtigten bei verzweigten Gesellschafterstrukturen?

In Holding- und mehrstufigen Strukturen reicht der Blick auf die operative GmbH allein nicht aus. Maßgeblich ist, welche natürliche Person über die zwischengeschalteten Gesellschaften hinweg die Kontrolle ausübt und damit als tatsächlicher wirtschaftlich Berechtigter gilt.

Bei direkten Beteiligungen hält die Person Anteile unmittelbar an der operativen GmbH. Bei indirekten Beteiligungen kontrolliert sie zunächst eine Mutter- oder Holdinggesellschaft, die ihrerseits Anteile an der GmbH hält. Beherrscht eine natürliche Person diese Zwischengesellschaft mit mehr als der Hälfte der Kapital- oder Stimmrechte, wird ihr deren Beteiligung an der GmbH vollständig zugerechnet. Eine Prozentmultiplikation über mehrere Ebenen findet nicht statt. 

Hält dieselbe Person zusätzlich einen direkten Anteil an der GmbH, werden direkte und indirekte Beteiligungen zusammengezählt, und überschreitet die Summe 25 %, liegt tatsächliche wirtschaftliche Berechtigung vor.

Ein einfaches Beispiel macht das greifbar: Hält Person A 60 % an einer Holding, die 40 % an der operativen GmbH hält, gilt Person A als wirtschaftlich Berechtigte dieser GmbH. Der Grund ist, dass A die Holding beherrscht und ihr deshalb die 40 % Beteiligung der Holding an der GmbH vollständig zugerechnet werden.
Infografik: Wer ist der wirtschaftlich Berechtigte im Transparenzregister?

Wann wird ein GmbH‑Geschäftsführer als fiktiver wirtschaftlich Berechtigter im Transparenzregister erfasst?

Der fiktive wirtschaftlich Berechtigte ist eine gesetzliche Auffanglösung, wenn sich kein tatsächlicher wirtschaftlich Berechtigter ermitteln lässt. Diese Regelung greift erst, wenn trotz angemessener Analyse keine natürliche Person die maßgeblichen Schwellen überschreitet oder besondere Kontrollrechte ausübt.

Typisch sind Konstellationen mit Streubesitz, in denen viele Gesellschafter jeweils deutlich unter 25 % halten und keine Person eine ausgeprägte Einflussposition innehat. Ein weiterer Fall ist die Nichtermittelbarkeit, wenn Beteiligungs- oder Einflussverhältnisse trotz plausibler Nachforschungen unklar bleiben. 

In diesen Situationen gelten bei der GmbH alle eingetragenen Geschäftsführer als fiktive wirtschaftlich Berechtigte und müssen mit ihren persönlichen Daten im Transparenzregister erfasst werden.

Checkliste

So gelingt die Eintragung ins Transparenzregister (fĂĽr Ihre Rechtseinheit)

Sie müssen die wirtschaftlich Berechtigten Ihrer Rechtseinheit elektronisch im Transparenzregister melden und die Angaben aktuell halten. Dafür legen Sie ein Nutzerkonto an, ordnen die richtige Rechtseinheit zu und übermitteln die Daten über die assistierte Eintragungsstrecke. Danach sichern Sie den Nachweis im Unternehmen und ziehen Änderungen bei Beteiligung oder Kontrolle zeitnah nach, sodass die Transparenzregister‑Meldung dauerhaft konsistent bleibt.

1. Nutzerkonto anlegen und innerhalb von 24 Stunden aktivieren

Ohne Nutzerkonto können Sie keine Mitteilungen abgeben. Der Startpunkt für die Transparenzregister‑Anmeldung ist auf der Startseite der Button „Nutzerkonto anlegen“ und danach „Neues Nutzerkonto erstellen“.

Wählen Sie eine E‑Mail‑Adresse, die im Unternehmen regelmäßig geprüft wird, weil darüber die gesamte Kommunikation läuft. Wenn zu dieser Adresse bereits ein Nutzerkonto existiert, muss intern zuerst geklärt werden, wer Zugriff hat.

Nach Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen erhalten Sie den Aktivierungslink per E‑Mail. Bestätigen Sie ihn innerhalb von 24 Stunden, sonst bleibt das Konto blockiert.

Transparenzregister Startseite - Nutzerkonto erstellen

‍

2. Bei der Registrierung die passende Nutzung wählen („Eintragungen vornehmen“)

Für die Abgabe von Mitteilungen reicht die Auswahl „Eintragungen vornehmen“. Dadurch werden die Funktionen verfügbar, mit denen Sie später Eintragungen im Transparenzregister vornehmen können, ohne dass Sie zusätzliche Nutzungserweiterungen einplanen müssen.

Wenn später Einsichtnahmen oder weitere Funktionen benötigt werden, lässt sich das Nutzerkonto erweitern. Trennen Sie diesen Schritt bewusst von der ersten Transparenzregister‑Eintragung, sodass der Start nicht durch zusätzliche Nachweise verzögert wird.

‍

3. Eintragungsstrecke öffnen und neue Mitteilung anlegen

Die Mitteilung wird über die Eintragungsstrecke im Portal erstellt. Sie finden sie unter „Meine Aktionen“ → „Wirtschaftlich Berechtigte eintragen und verwalten“ → „Eintragungen verwalten / Neue Eintragung / Transparenzpflichtige Rechtseinheiten anlegen“ → „+ Neue Mitteilung“.

Der assistierte Weg führt Sie fragenbasiert durch die Mitteilungserstellung. Wenn die Daten vorliegen und die UBO‑Entscheidung getroffen ist, ist die Eingabe anschließend reine Umsetzung.

Falls die Kachel oder Funktion fehlt, ist das Nutzerkonto meist noch nicht aktiviert oder nicht korrekt eingerichtet. Prüfen Sie dann zuerst Aktivierung und Nutzungsauswahl, bevor Sie die Transparenzregister‑Meldung inhaltlich bearbeiten.

4. Rechtseinheit finden – zuerst über Namen, dann über Registerdaten

Damit die Meldung korrekt zugeordnet wird, muss die Rechtseinheit in der Eintragungsstrecke gefunden werden. Nutzen Sie zunächst die Namenssuche in offizieller Schreibweise, wie sie im Handels- oder Vereinsregister geführt wird.

Wenn die Namenssuche nicht greift, suchen Sie über Registergericht, Registerart und Registernummer. Im Feld „Registernummer“ sind nur Ziffern zulässig, sonst läuft die Suche ins Leere.

Wenn es sich um eine nicht registerlich gefĂĽhrte Einheit oder eine Vereinigung in GrĂĽndung handelt, werden gesonderte Abfragen genutzt. Dann muss die Bezeichnung exakt wie in den GrĂĽndungsdokumenten inklusive Sonderzeichen erfasst werden.

5. Pflichtangaben zum wirtschaftlich Berechtigten vollständig erfassen

Mitteilungspflichtig sind die Pflichtdaten zum wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister. Dazu gehören Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort (ohne vollständige Adresse), Wohnsitzland und alle Staatsangehörigkeiten.

Zusätzlich müssen Typ sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses konsistent zur internen Beteiligungs- und Kontrolllogik erfasst werden. Wenn diese Einordnung nicht stimmt, ist der Datensatz formal vollständig, aber inhaltlich angreifbar.

Erstellen Sie dafür intern pro Person eine kurze UBO‑Datenkarte, bevor Sie ins Portal gehen. Dadurch wird die Eintragung ins Transparenzregister ein strukturierter Übertrag und keine Entscheidung unter Zeitdruck.

‍

6. Nachträglich prüfen, pflegen und – falls nötig – Funktionen erweitern

Ihre Nutzerdaten können Sie nach dem Transparenzregister‑Login unter „Meine Aktionen“ → „Mein Nutzerkonto“ → „Nutzerdaten“ ändern. Das ist relevant, wenn sich Zuständigkeiten oder das verwendete Postfach ändern.

Für zusätzliche Funktionen nutzen Sie „Meine Aktionen“ → „Funktionen des Nutzerkontos erweitern“ → „Erweiterung der Funktionen“ und aktivieren die Nutzungserweiterung. Planen Sie dafür Zeit ein, weil je nach Fall Angaben und Nachweise erforderlich sind.

‍

Im folgenden Beispielvideo können sie die einzelnen Schritte bei Bedarf erneut als Direkt-Vorschau auf der Plattform ansehen:

Integral Buchhaltungsservice

Noch auf der Suche nach dem richtigen Buchhaltungsservice und Steuerdienst?

Finde mit Integral eine neue Buchhaltungslösung, die zu deinem Unternehmen passt.

​
Kostenloses Erstgespräch buchen

Was kostet das Transparenzregister? Auszug und GebĂĽhren im Ăśberblick

Die Meldung an das Transparenzregister ist nicht gebührenpflichtig. Laufende Kosten entstehen vielmehr durch die Registerführung (jährliche Grundgebühr für viele Rechtseinheiten) und durch gebührenpflichtige Abrufe, wenn Sie Einsicht nehmen oder einen Transparenzregisterauszug benötigen. Ein Transparenzregisterauszug ist dabei der Abruf der im Register gespeicherten Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten einer Rechtseinheit.

Zur Orientierung können Sie ein Muster für den Transparenzregisterauszug vorab ansehen. Es ersetzt jedoch nicht den offiziellen Nachweis. Der echte Auszug wird über das Portal abgerufen und ist kostenpflichtig. Je nach Abrufart fallen Gebühren für den digitalen Abruf an, für einen Papierausdruck kommen zusätzliche Kosten hinzu.

Kosten-Check fĂĽrs Transparenzregister

  • Meldung/Mitteilung: keine GebĂĽhr.
  • RegisterfĂĽhrung: jährliche GrundgebĂĽhr (Rahmen: niedriger zweistelliger Betrag pro Rechtseinheit).
  • Auszug/Einsicht: zusätzliche GebĂĽhren je Abruf; relevant v. a. bei Bank‑KYC und notariellen Vorgängen.
  • GebĂĽhrenbefreiung: seit 2024 automatisch, wenn die Organisation im Zuwendungsempfängerregister (ZER) gefĂĽhrt wird. Nur wenn eine steuerbegĂĽnstigte Organisation nicht im ZER gefĂĽhrt ist, bleibt die Befreiung ein Antragsverfahren mit Finanzamtsbescheinigung sowie Nachweisen zur Identität und Vertretungsberechtigung.
  • Wichtig: GebĂĽhrenpflicht läuft grundsätzlich auch bei Liquidation/Insolvenz weiter.

Gibt es BuĂźgelder und Sanktionen bei fehlendem oder falschem Eintrag im Transparenzregister?

Wenn Einträge im Transparenzregister fehlen oder veraltet sind, liegt ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz (GwG) nahe. Das Bundesverwaltungsamt kann in solchen Fällen Bußgelder verhängen.

Wichtiger als die einmalige Eintragung ist daher ein klarer Ablauf, der Änderungen strukturiert mitnimmt.

Die wichtigsten Aspekte sind:

  • UBO-Logik einmal festhalten: Legen Sie verbindlich fest, wer als wirtschaftlich Berechtigter gilt und auf welcher Beteiligungs- oder Kontrollstruktur diese Zuordnung beruht.
  • Update-Trigger definieren: Bestimmen Sie Anlässe, zu denen die Angaben geprĂĽft werden – zum Beispiel bei Ă„nderungen der Beteiligungsverhältnisse oder beim Wechsel der GeschäftsfĂĽhrung.
  • Zeitnah aktualisieren: Wenn ein Trigger greift, aktualisieren Sie den Eintrag im Transparenzregister zĂĽgig. So bleiben die Daten konsistent und formale Beanstandungen lassen sich weitgehend vermeiden.
  • Lagern Sie Ihre Buchhaltung aus, lässt sich dieser Schritt als fester Prozess in den laufenden Abstimmungen verankern.

Wenn Sie Ihre Buchhaltung konsequent digital organisieren wollen, lohnt sich ein Blick auf unsere Ăśbersicht zur digitalen Buchhaltung fĂĽr GmbH und UG.

Integral Buchhaltungsservice

Noch auf der Suche nach dem richtigen Steuer- und Buchhaltungsservice?

Finde mit Integral eine neue Buchhaltungslösung, die zu deinem Unternehmen passt.

​
Kostenloses Erstgespräch buchen

Wie erfüllen Sie die Transparenzregister‑Pflicht ohne zusätzlichen Bürokratieaufwand?

Integral bildet Ihre Finanz‑ und Gesellschaftsdaten auf einer gemeinsamen KI‑Plattform ab. Änderungen in der Gesellschafterstruktur oder bei wirtschaftlich Berechtigten werden dort früh sichtbar, als konkrete Aufgabe hinterlegt und bis zur aktualisierten Transparenzregister‑Meldung nachverfolgt.

Wenn Rückfragen auftauchen oder etwas unklar ist, erhalten Sie eine klare fachliche Antwort. Das Integral‑Steuerteam reagiert in der Regel innerhalb von 2–3 Stunden und verbindet laufende Steuerberatung mit stabilen, KI‑gestützten Compliance‑Prozessen.

Ausblick: Was sich mit den EU‑Vorgaben 2027 beim Transparenzregister ändert

Mit dem neuen EU‑Anti‑Money‑Laundering‑Package ab 2027 werden Schwellenwerte gesenkt und Strukturen deutlich kleinteiliger geprüft, wer seine UBO‑Logik und Transparenzregister‑Einträge jetzt sauber aufsetzt, geht diesen Wechsel ohne Hektik an. 

Wenn Sie diese Pflichten nicht einzeln managen wollen, wechseln Sie Ihr Setup mit Integral starten Sie das digitale Onboarding in der Regel innerhalb von 24 Stunden auf Basis eines standardisierten Prozesses mit festen Preisen und klaren Antwortzeiten.

Die Integral Leistungen im Ăśberblick

Egal, ob Startup oder etabliertes Unternehmen – mit Integral bekommst du über unsere Partner-Steuerberater einen Steuerberater-Service, der Buchhaltung, Steuererklärungen und Jahresabschlüsse abdeckt.

Online Steuerberatung
​
Learn more
Buchhaltung
​
Learn more
Lohnbuchhaltung
​
Learn more
Jahresabschluss
​
Learn more

Die technische Plattform wird von der Integral Services GmbH betrieben. Sämtliche Vorbehaltsaufgaben werden von der Integral Tax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erbracht.

So funktioniert's

Steuern und Buchhaltung mit Integral? So geht's

01
Kostenloses Erstgespräch

Nutzen Sie unser Kontaktformular, wir setzen uns schnell mit Ihnen in Verbindung, um die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zu klären.

​
Jetzt kontaktieren
02
MaĂźgeschneidertes Angebot und schnelles Onboarding

Sie erhalten ein individuelles Angebot und wir begleiten Sie Schritt fĂĽr Schritt bei der EinfĂĽhrung unserer Plattform und sorgen fĂĽr eine nahtlose Anbindung aller Systeme.

​
Jetzt kontaktieren
03
Klarheit und Zusammenarbeit

Verfolgen Siealle steuerlichen Schritte in Echtzeit und arbeiten Sie reibungslos mit unserem Steuerberater ĂĽber die Integral-Plattform.

​
Jetzt kontaktieren

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen zum Transparenzregister

Was ist das Transparenzregister und was steht im Transparenzregister zu meiner GmbH?

Das Transparenzregister ist ein Register nach Geldwäschegesetz, in dem für jede meldepflichtige Rechtseinheit die wirtschaftlich Berechtigten erfasst werden. Im Transparenzregister stehen bei einer GmbH die natürlichen Personen hinter der Gesellschaft, ihre Beteiligungsquoten und die Art ihrer Kontrolle.

Welche Transparenzregister-Pflicht besteht fĂĽr GmbH, UG, Holding und GmbH & Co. KG?

Für GmbH, UG, Holding-GmbH und GmbH & Co. KG besteht eine eigenständige Transparenzregister-Pflicht. Diese Gesellschaften müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten aktiv melden, auch wenn die Gesellschafterstruktur bereits im Handelsregister eingetragen ist.

Welche Rechtsformen sind im Transparenzregister meldepflichtig und welche sind ausgenommen?

Meldepflichtig sind insbesondere GmbH, UG, GmbH & Co. KG, eintragungspflichtige eGbR, OHG, KG und Partnerschaftsgesellschaft. Ein klassisches Einzelunternehmen und viele freiberufliche Tätigkeiten ohne Registereintrag unterliegen in der Regel keiner Transparenzregister-Eintragung.

Wer ist wirtschaftlich Berechtigter einer GmbH im Transparenzregister?

Ein wirtschaftlich Berechtigter einer GmbH ist jede natürliche Person mit mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile oder Stimmrechte oder mit vergleichbarer Kontrolle. Dazu können auch Personen gehören, die ihre Stellung über mittelbare Beteiligungen oder Stimmrechtsbindungen erhalten.

Welche Beispiele gibt es fĂĽr wirtschaftlich Berechtigte bei einer GmbH?

Typisch ist eine natürliche Person, die direkt mehr als 25 Prozent der Kapital- oder Stimmrechte an der GmbH hält. In Holding-Strukturen gilt eine Person auch dann als wirtschaftlich Berechtigter, wenn sie eine zwischengeschaltete Gesellschaft beherrscht und ihr dadurch die GmbH-Beteiligung zugerechnet wird. Lässt sich trotz nachvollziehbarer Prüfung keine solche Person ermitteln, werden bei der GmbH die Geschäftsführer als fiktive wirtschaftlich Berechtigte behandelt und entsprechend im Transparenzregister erfasst.

Was bedeutet fiktiver wirtschaftlich Berechtigter im Transparenzregister?

Ein fiktiver wirtschaftlich Berechtigter wird eingetragen, wenn sich kein tatsächlicher wirtschaftlich Berechtigter mit mehr als 25 Prozent oder klarer Kontrolle feststellen lässt. In diesem Fall werden die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft, zum Beispiel der GmbH-Geschäftsführer, als wirtschaftlich Berechtigte im Transparenzregister geführt.

Wie funktioniert die Transparenzregister-Anmeldung und die Eintragung ĂĽber den Transparenzregister Bundesanzeiger?

Die Transparenzregister-Anmeldung erfolgt online ĂĽber das Portal des Transparenzregister Bundesanzeiger beim Bundesanzeiger Verlag. Nach dem ersten Login wird die Gesellschaft zugeordnet und die Eintragung durch Erfassung und Ăśbermittlung der Daten der wirtschaftlich Berechtigten abgeschlossen.

Was ist ein Transparenzregisterauszug und wie fordere ich ihn fĂĽr meine GmbH an?

Ein Transparenzregisterauszug ist ein offizielles Dokument, das die im Register gespeicherten Daten zu den wirtschaftlich Berechtigten einer Gesellschaft wiedergibt. Der Auszug wird nach dem Login im Portal für die ausgewählte Gesellschaft bestellt, heruntergeladen und anschließend bei Bank, Notar oder anderen Vertragspartnern vorgelegt.

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen die Transparenzregister-Pflicht?

Bei fehlender, verspäteter oder falscher Eintragung im Transparenzregister können durch das Bundesverwaltungsamt Bußgelder nach dem Geldwäschegesetz verhängt werden. Die Höhe richtet sich unter anderem nach Schwere des Verstoßes und Unternehmensgröße und kann deutlich fünfstellige Beträge erreichen.

Sprich mit
unseren Experten

Unsere Experten sind für dich da – unkompliziert, direkt und persönlich. Gemeinsam finden wir die perfekte Lösung.

Demo Anfordern
Daniel Knödler