UG Steuererklärung: Pflicht, Fristen, Kosten & Anleitung (inkl. Checkliste)

Eine UG unterliegt als Kapitalgesellschaft mehreren Steuerpflichten gleichzeitig. Wir zeigen, welche Steuererklärungen Ihre UG abgeben muss, welche Fristen gelten, was die Abgabe kostet und wann ein Steuerberater sinnvoll ist. Mit konkreten Beispielen und einer Checkliste erhalten Sie eine belastbare Grundlage für Ihre Entscheidungen.
Birte Lissner
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09.03.2026
Integral Steuerberatung
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Das Wesentliche in Kürze

  1. Mehrere Steuerpflichten gleichzeitig: Die UG Steuererklärung umfasst jährlich Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung. Diese Pflicht gilt auch bei 0 € Umsatz, dann als Nullmeldung.
  2. Doppelte Buchführung ist Pflicht: Für die Buchhaltung der UG ist die doppelte Buchführung gesetzlich vorgeschrieben.
  3. Fristen je nach Bearbeitungsweg: Ohne Steuerberater ist die Steuererklärung der UG bis zum 31. Juli des Folgejahres einzureichen. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind monatlich oder quartalsweise bis zum 10. des Folgemonats fällig.
  4. Kosten zwischen 120 € und 3.000 € pro Jahr: Wer die UG Steuererklärung selber macht, spart Steuerberatergebühren, investiert aber 20 bis 40 Stunden und trägt das volle Haftungsrisiko. Hinzu kommen 50 € bis 150 € für die Pflichtveröffentlichung im Bundesanzeiger.
  5. Gesetzliche Rücklage nicht vergessen: Eine UG muss 25 % des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage nach § 5a GmbHG einbehalten, bis das Stammkapital von 25.000 € erreicht ist. Dieser Betrag steht nicht für Ausschüttungen zur Verfügung.
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UG Steuererklärung: Pflicht, Fristen, Kosten und Anleitung im Überblick

Eine UG unterliegt denselben steuerlichen Pflichten wie eine GmbH. Als Kapitalgesellschaft ist sie zur doppelten Buchführung verpflichtet, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist nicht zulässig. Jährlich sind Erklärungen zur Körperschaftsteuer (15 %), zum Solidaritätszuschlag, zur Gewerbesteuer und zur Umsatzsteuer abzugeben. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn die UG keinen Umsatz erzielt hat.

Fristen: Ohne Steuerberater gilt der 31. Juli des Folgejahres. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind monatlich oder quartalsweise bis zum 10. des Folgemonats fällig.

Kosten: Ein Steuerberater kostet für eine kleine UG in der Regel zwischen 800 und 1.200 € jährlich. Wer die Steuererklärung für die UG selbst erstellt, spart diesen Betrag, investiert aber etwa 20 bis 40 Stunden und trägt das volle Haftungsrisiko. Hinzu kommen 50 bis 150 € für die Pflichtveröffentlichung im Bundesanzeiger.

Ablauf in Kürze: Buchhaltung abschließen, Jahresabschluss mit Bilanz und GuV erstellen, gesetzliche Rücklage von 25 % des Gewinns einbehalten, Steuerformulare ausfüllen und alles elektronisch via ELSTER übermitteln. Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie weiter unten im Artikel.

Welche Steuererklärungen muss eine UG abgeben?

Als Kapitalgesellschaft muss eine UG jährlich mehrere Steuererklärungen abgeben. Solange die UG steuerlich aktiv geführt wird, sind Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen abzugeben, auch bei einem 0-Euro-Umsatz, dann als Nullmeldung.

  • Körperschaftsteuererklärung: Der Gewinn der UG wird mit 15 % Körperschaftsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag besteuert. Die Erklärung wird elektronisch via ELSTER übermittelt und ist zusammen mit der E-Bilanz einzureichen.
  • Gewerbesteuererklärung: Die UG gilt kraft ihrer Rechtsform als Gewerbebetrieb. Anders als Einzelunternehmer oder Personengesellschaften erhält sie keinen Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 €. Die Gewerbesteuererklärung wird gemeinsam mit der Körperschaftsteuererklärung abgegeben.
  • Umsatzsteuererklärung: Sofern die UG nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällt, sind monatliche oder quartalsweise Voranmeldungen abzugeben. Diese sind jeweils bis zum 10. des Folgemonats fällig. Wichtig: Auch wenn die UG als Kleinunternehmer von Voranmeldungen befreit ist, muss die jährliche Umsatzsteuererklärung dennoch abgegeben werden, um die Einhaltung der Umsatzgrenzen nachzuweisen.

Welche weiteren Pflichten hat eine UG gegenüber dem Finanzamt?

Bei Gewinnausschüttungen ist eine Kapitalertragsteuer-Anmeldung erforderlich. Beschäftigt die UG Mitarbeiter oder zahlt der Geschäftsführer sich ein Gehalt, ist monatlich eine Lohnsteueranmeldung einzureichen.

Die UG ist zur doppelten Buchführung verpflichtet. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung müssen elektronisch als E-Bilanz ans Finanzamt übermittelt werden. Zusätzlich ist der Jahresabschluss im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Die Kosten dafür liegen in der Regel zwischen 50 und 150 €.

UG-Steuererklärung: Welche Fristen gelten?

Für die Steuererklärung einer UG gelten feste gesetzliche Fristen. Die wichtigste Weichenstellung: Wer einen Steuerberater beauftragt, gewinnt deutlich mehr Zeit. Werden Fristen versäumt, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge von bis zu 25.000 € nach § 152 AO festsetzen.

Steuerart Frist ohne Steuerberater Frist mit Steuerberater Turnus
Körperschaftsteuererklärung 31. Juli des Folgejahres Ende Februar des übernächsten Jahres Jährlich
Gewerbesteuererklärung 31. Juli des Folgejahres Ende Februar des übernächsten Jahres Jährlich
Umsatzsteuer-Jahreserklärung 31. Juli des Folgejahres Ende Februar des übernächsten Jahres Jährlich
Umsatzsteuer-Voranmeldung 10. des Folgemonats 10. des Folgemonats Monatlich oder quartalsweise
E-Bilanz 31. Juli des Folgejahres Ende Februar des übernächsten Jahres Jährlich
Offenlegung im Unternehmensregister 12 Monate nach Bilanzstichtag 12 Monate nach Bilanzstichtag Jährlich
Lohnsteueranmeldung (bei Gehalt) 10. des Folgemonats 10. des Folgemonats Monatlich

Die UG erhält keinen Gewerbesteuer-Freibetrag. Die Steuerbelastung setzt ab dem ersten € Gewinn an. Vom verbleibenden Jahresüberschuss nach Steuern sind zudem 25 % in die gesetzliche Rücklage nach § 5a GmbHG einzustellen, bis das Stammkapital von 25.000 € erreicht ist.

Wichtig: Werden Fristen versäumt, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge von bis zu 25.000 € nach § 152 AO festsetzen. Das gilt ausdrücklich auch für die Steuererklärung einer UG ohne Umsatz. Eine Nullmeldung ist eine reguläre Erklärung mit dem Ergebnis 0 € und muss fristgerecht eingereicht werden.

Kann ich für meine UG die Steuererklärung selber machen?

Die Steuererklärung für eine UG selbst zu erstellen ist rechtlich zulässig. Es besteht keine gesetzliche Pflicht, einen Steuerberater zu beauftragen. Entscheidend ist nicht das „Ob”, sondern das „Wann”. Da eine UG als Kapitalgesellschaft deutlich strengeren Anforderungen unterliegt als ein Einzelunternehmen, wirkt sich das direkt auf Aufwand und Haftungsrisiko aus.

Was die Eigenanfertigung voraussetzt: Eine UG darf keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung verwenden. Sie ist zur doppelten Buchführung und Bilanzierung nach HGB verpflichtet. Alle Erklärungen sowie die E-Bilanz müssen elektronisch via ELSTER übermittelt werden. Rechnen Sie mit einem Zeitaufwand von etwa 20 bis 40 Stunden, abhängig von der Komplexität Ihrer Buchführung.

Wann ist die Selbsterstellung realistisch?

Die Selbsterstellung ist vor allem dann sinnvoll, wenn die UG einfache Strukturen hat, wenige Buchungen anfallen, keine Mitarbeiter beschäftigt sind und Sie über betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse verfügen. Für inaktive UGs oder im Gründungsjahr ohne Umsatz ist der Aufwand überschaubar. Wer die Steuererklärung der UG selbst erstellt, spart in der Regel 800 bis 2.000 € an Steuerberatergebühren jährlich.

Wann ist ein Steuerberater sinnvoller?

Sobald Mitarbeiter, Gesellschafterdarlehen, Beteiligungen oder Verlustvorträge ins Spiel kommen, steigt die Komplexität erheblich. Als Geschäftsführer tragen Sie die volle persönliche Verantwortung für die Richtigkeit der Abschlüsse. Fehler bei der Bilanzierung oder bei der gesetzlich vorgeschriebenen Rücklage von 25 % des Jahresüberschusses nach § 5a GmbHG können zu Steuernachzahlungen oder Ordnungsgeldern führen. 

Wichtig: Mit Steuerberater verlängert sich die Abgabefrist bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Ohne Steuerberater gilt der 31. Juli des Folgejahres. Für GmbHs gelten in bestimmten Fällen besondere Anforderungen an die Steuerberaterpflicht.

UG Steuern berechnen: Musterrechnung für Gründer

Eine UG wird auf Gesellschaftsebene mit rund 30 % auf den Gewinn belastet, zusammengesetzt aus Körperschaftsteuer (15 %), Solidaritätszuschlag (5,5 % der KSt) und Gewerbesteuer (abhängig vom Hebesatz, typisch ca. 14 %).

Steuerart Berechnung Betrag
Körperschaftsteuer 10.000 € × 15 % 1.500 €
Solidaritätszuschlag 1.500 € × 5,5 % 82,50 €
Gewerbesteuer 10.000 € × 3,5 % × 400 % 1.400 €
Gesamtbelastung ca. 30 % 2.982,50 €

Die UG erhält keinen Gewerbesteuer-Freibetrag. Die Steuerbelastung setzt ab dem ersten € Gewinn an. Vom verbleibenden Jahresüberschuss nach Steuern sind zudem 25 % in die gesetzliche Rücklage nach § 5a GmbHG einzustellen, bis das Stammkapital von 25.000 € erreicht ist.

Wie kann ich bei einer UG Steuern absetzen?

Bei einer UG lässt sich die Steuerlast durch konsequente Erfassung von Betriebsausgaben reduzieren. Jede betrieblich veranlasste Ausgabe mindert den Gewinn der UG und damit direkt die Körperschaftsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer.

Typische absetzbare Betriebsausgaben:

  • Büro und Arbeitsmittel: Miete, Büroausstattung, Hard- und Software
  • Beratung und Dienstleister: Steuerberater, Rechtsanwalt, externe Dienstleister
  • Marketing und Vertrieb: Website, Online-Werbung, Messen
  • Personal: Gehälter, Sozialversicherungsbeiträge, Fortbildungen
  • Reisen und Mobilität: Geschäftsreisen, Fahrtkosten
  • Versicherungen: Betriebshaftpflicht, betriebliche Kreditzinsen

Für Gründer besonders relevant: Ein angemessenes Geschäftsführergehalt ist als Betriebsausgabe absetzbar und reduziert den Gewinn der UG direkt. Es muss jedoch einem Drittvergleich standhalten, also marktüblich sein. Größere Anschaffungen werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Verluste aus der Gründungsphase können unbegrenzt vorgetragen und mit späteren Gewinnen verrechnet werden.

Wichtig: Alle Ausgaben müssen sauber dokumentiert und GoBD-konform archiviert sein. Privatausgaben und Unternehmensausgaben sind strikt zu trennen.

Wie wird die UG Steuererklärung übermittelt? E-Bilanz und ELSTER erklärt

Die Steuererklärung einer UG wird ausschließlich elektronisch übermittelt. Papierunterlagen akzeptiert das Finanzamt nicht mehr. Dafür sind zwei technische Systeme relevant: ELSTER für die Steuererklärungen und die E-Bilanz für den Jahresabschluss.

Jedes Jahr übermittelt eine UG folgende Datensätze elektronisch:

  • Körperschaftsteuererklärung (inkl. Anlagen)
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung (plus laufende Voranmeldungen bei Regelbesteuerung)
  • E-Bilanz: Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung im vorgeschriebenen XBRL-Format

Diese Unterlagen werden nicht als PDF hochgeladen, sondern strukturiert über die ELSTER-Schnittstelle übertragen.

E-Bilanz: Jahresabschluss im XBRL-Format

Da eine UG zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht aus. Bilanz und GuV müssen in eine standardisierte Taxonomie überführt und als XBRL-Datei ans Finanzamt gesendet werden. Der typische Ablauf:

  1. Buchhaltung abschließen: alle Belege verbucht, Konten abgestimmt, Abschreibungen gebucht
  2. Bilanz und GuV erstellen
  3. Positionen auf die amtliche E-Bilanz-Taxonomie mappen
  4. XBRL-Datei erzeugen, über Buchhaltungssoftware oder ein spezialisiertes E-Bilanz-Tool
  5. XBRL-Datei über die ELSTER-Schnittstelle ans Finanzamt senden

Nach erfolgreicher Übermittlung erhalten Sie ein Übertragungsprotokoll mit Transferticket. Dieses Dokument ist Ihr offizieller Abgabenachweis und sollte GoBD-konform archiviert werden.

ELSTER: Steuererklärungen elektronisch abgeben

Die Steuererklärungen selbst, also Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung, werden über Mein ELSTER oder eine ELSTER-fähige Buchhaltungssoftware übermittelt. Dafür benötigt die UG ein ELSTER-Organisationszertifikat. Da die Zugangsdaten teilweise per Post zugestellt werden, sollte die Registrierung deutlich vor den Abgabefristen erfolgen.

Hinweis: Die E-Bilanz erscheint in Mein ELSTER in der Regel nicht als separater Vorgang. Sie wird technisch über die ELSTER-Infrastruktur übertragen, das Übertragungsprotokoll kommt jedoch aus dem jeweiligen E-Bilanz-Tool.

Offenlegung im Unternehmensregister

Parallel zur Übermittlung ans Finanzamt ist der Jahresabschluss elektronisch beim Unternehmensregister zu hinterlegen oder offenzulegen. Diese Pflicht ist von der E-Bilanz-Übermittlung getrennt und läuft über ein eigenes Portal.

UG Steuererklärung: Kosten realistisch einschätzen

Was die UG Steuererklärung kostet, hängt von drei Faktoren ab: dem Umfang der Geschäftstätigkeit, dem Belegvolumen und der Frage, ob die Erstellung in Eigenregie, hybrid oder vollständig durch einen Steuerberater erfolgt. Je nach Modell liegen die Kosten zwischen 120 € und 3.000 € pro Jahr. Hinzu kommen gesetzliche Fixkosten, die unabhängig vom gewählten Modell anfallen.

Modell Typische Jahreskosten Geeignet für
Eigenregie mit Software 120 € – 480 € Kleine UGs mit wenigen Buchungen und Bilanzkenntnissen
Hybrid (eigene Buchhaltung, Steuerberater für Abschluss) 1.000 € – 2.000 € Aktive UGs ohne Mitarbeiter
Vollservice Steuerberater 1.200 € – 3.000 € UGs mit regelmäßigem Umsatz oder komplexeren Strukturen

Gesetzliche Fixkosten (unabhängig vom Modell)

Jede UG trägt unabhängig vom gewählten Bearbeitungsweg folgende Pflichtkosten:

  • Offenlegung im Bundesanzeiger: 50 € – 150 € pro Jahr
  • E-Bilanz-Software (bei Eigenregie): 10 € – 40 € pro Monat

Hinweis zur Eigenregie: Der Zeitaufwand für Buchhaltung, Jahresabschluss und ELSTER-Formulare liegt bei 20 bis 40 Stunden pro Jahr. Als Geschäftsführer tragen Sie die persönliche Haftung für Fehler in der Bilanz und den Steuererklärungen.

Checkliste

UG Steuererklärung selber machen: Checkliste mit 8 Schritten (inkl. Typischer Fehler)

Wer die Steuererklärung einer UG selber machen möchte, braucht mehr als eine Unterlagenliste. Die folgenden Punkte zeigen, was zu tun ist, was bei Versäumnis droht und wie Sie typische Fehler vermeiden.

1. Jahresabschluss vor der Steuererklärung abschließen

Aufgabe: Buchhaltung vollständig abschließen: alle Belege verbucht, Konten abgestimmt, Abschreibungen und Rückstellungen gebucht.

Fehler: Viele Gründer öffnen ELSTER, bevor der Jahresabschluss fertig ist. Die Folge sind Differenzen zwischen Bilanz, GuV und E-Bilanz sowie ELSTER-Fehlermeldungen.

Tipp: Erst wenn Bilanz und GuV rechnerisch stimmen, beginnen Sie mit den Steuerformularen.

2. Größenklasse prüfen

Aufgabe: Einordnung als Kleinst- oder kleine Kapitalgesellschaft prüfen, um Umfang von Bilanz und Anhang korrekt zu bestimmen.

Fehler: Eine falsche Einordnung führt zu einem formal unvollständigen Abschluss, etwa wenn ein Pflichtanhang fehlt. Der Abschluss muss in diesem Fall kostenpflichtig neu erstellt werden.

Tipp: Die Grenzen zur Kleinstkapitalgesellschaft sind in § 267a HGB geregelt und sollten jährlich geprüft werden.

3. Gesetzliche Rücklage nach § 5a GmbHG bilden

Aufgabe: 25 % des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage einstellen, bis das Stammkapital von 25.000 € erreicht ist. Den Betrag korrekt in der Bilanz ausweisen.

Fehler: Wird die Rücklage nicht gebildet oder falsch ausgewiesen, ist der Jahresabschluss formal fehlerhaft und kann nichtig sein.

Tipp: Die Rücklage ist kein optionaler Posten. Sie gilt auch in Jahren mit geringem Gewinn.

4. Feststellungsbeschluss der Gesellschafter einholen

Aufgabe: Protokoll der Gesellschafterversammlung zur formalen Feststellung des Jahresabschlusses und zur Gewinnverwendung erstellen.

Fehler: Ohne Feststellungsbeschluss gilt der Jahresabschluss rechtlich als nicht existent. Das hat Konsequenzen für die Steuern und die Offenlegungspflicht.

Tipp: Der Beschluss muss vor der Einreichung beim Finanzamt und der Offenlegung im Bundesanzeiger vorliegen.

5. E-Bilanz korrekt erzeugen und übermitteln

Aufgabe: Jahresabschluss in das XBRL-Format überführen, Taxonomie-Mapping prüfen, E-Bilanz über die ELSTER-Schnittstelle übermitteln.

Fehler: Falscher Bilanzierungsstandard, fehlende Pflichtfelder oder ein Jahresüberschuss, der nicht mit dem Eigenkapital in der Bilanz übereinstimmt, führen zu Fehlercodes und Rückfragen.

Tipp: Übertragungsprotokoll mit Transferticket nach der Übermittlung sichern. Das ist Ihr offizieller Abgabenachweis.

6. Umsatzsteuer-Jahreserklärung mit Voranmeldungen abgleichen

Aufgabe: Summe aller Umsatzsteuer-Voranmeldungen mit der Jahreserklärung abstimmen. Auch bei 0 € Umsatz ist eine Nullmeldung einzureichen.

Fehler: Differenzen zwischen Voranmeldungen und Jahreserklärung lösen Rückfragen oder Nachzahlungen aus. Fehlende Nullmeldungen führen zu Verspätungszuschlägen nach § 152 AO.

Tipp: Den Abgleich vor der Abgabe der Jahreserklärung durchführen, nicht danach.

7. Offenlegung im Bundesanzeiger nicht vergessen

Aufgabe: Jahresabschluss spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag elektronisch beim Unternehmensregister hinterlegen oder offenlegen.

Fehler: Die Offenlegungspflicht ist von der E-Bilanz-Übermittlung getrennt und läuft über ein eigenes Portal. Wer sie vergisst, erhält automatische Ordnungsgelder.

Tipp: Offenlegung direkt nach Feststellung des Jahresabschlusses einplanen, nicht erst kurz vor Fristablauf.

8. Unterlagen GoBD-konform archivieren

Aufgabe: Buchungsbelege, Inventare, Jahresabschlüsse und ELSTER-Sendeprotokolle zehn Jahre lang unveränderbar und nachvollziehbar aufbewahren.

Fehler: Eine unsachgemäße digitale Ablage kann bei einer Betriebsprüfung als nicht GoBD-konform gewertet werden.

Tipp: ELSTER-Sendeprotokolle und das Transferticket der E-Bilanz direkt nach der Übermittlung als PDF sichern.

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Die Steuererklärung einer UG ist mit festen Pflichten, Fristen und technischen Anforderungen verbunden. Als Geschäftsführer tragen Sie die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben. Ob Sie die Steuererklärung Ihrer UG selbst erstellen oder einen Steuerberater beauftragen, hängt von Ihren Buchhaltungskenntnissen, dem Belegvolumen und Ihrer Risikobereitschaft ab. Viele Unternehmen entscheiden sich dafür, die Buchhaltung auszulagern, um Aufwand und Fehlerquellen zu reduzieren. Entscheidend ist, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten und Fristen beachtet werden. Eine strukturierte Vorbereitung und die frühzeitige Klärung offener Fragen schaffen Sicherheit im Prozess.

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Häufig gestellte Fragen

Steuererklärung als UG: Häufigste Fragen

UG Steuererklärung selber machen: Ist das möglich?

Grundsätzlich ja, aber der Aufwand ist erheblich. Eine UG ist zur doppelten Buchführung verpflichtet. Das bedeutet: Jahresabschluss mit Bilanz und GuV, E-Bilanz im XBRL-Format und Übermittlung über ELSTER. Wer über Bilanzkenntnisse und ausreichend Zeit verfügt, kann die Steuererklärung der UG selber machen. Am besten nutzen Sie eine Checkliste, um alle Punkte im Blick zu behalten. Realistisch sollten Sie 20 bis 40 Stunden pro Jahr einplanen. Hinzu kommt die persönliche Haftung für Fehler. Mehr dazu, was die Buchhaltung einer UG konkret umfasst, finden Sie in unserem Ratgeber.

Ist eine Steuererklärung für eine UG ohne Umsatz Pflicht?

Ja, die Erklärungspflicht ergibt sich aus der Rechtsform, nicht aus der Höhe des Umsatzes. Auch bei 0 € Umsatz sind die UG Körperschaftsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung und die Umsatzsteuererklärung fristgerecht einzureichen. Eine Steuererklärung der UG ohne Umsatz wird als Nullmeldung eingereicht, eine reguläre Erklärung mit dem Ergebnis 0 €. Zusätzlich besteht die Pflicht zur doppelten Buchführung, zur Erstellung eines Jahresabschlusses und zur Offenlegung im Bundesanzeiger.

Wann lohnt sich ein Steuerberater für eine UG?

Ein Steuerberater lohnt sich, sobald die Komplexität der Buchführung, das Haftungsrisiko oder der Zeitaufwand die Eigenregie unwirtschaftlich machen. Konkret: ab regelmäßigem Umsatz, bei mehreren Gesellschaftern, bei Mitarbeitern oder wenn Sie bei der Vorbereitung der UG-Steuererklärung merken, dass Sie die Frist nicht mehr eigenständig einhalten können. Mit Steuerberater verlängert sich die Abgabefrist bis Ende Februar des übernächsten Jahres.

Was ist der Unterschied zwischen E-Bilanz und ELSTER?

ELSTER ist die Plattform der Finanzverwaltung, über die Steuererklärungen elektronisch übermittelt werden. Die E-Bilanz ist die elektronische Form des Jahresabschlusses: Bilanz und GuV werden in eine standardisierte Taxonomie überführt und als XBRL-Datei über die ELSTER-Infrastruktur ans Finanzamt gesendet. Beide Systeme sind technisch verknüpft, laufen aber über unterschiedliche Tools. Die E-Bilanz erscheint in Mein ELSTER in der Regel nicht als separater Vorgang.

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