Wer muss den Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlichen?
Offenlegungspflichtig sind alle Kapitalgesellschaften: GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG und KGaA. Auch Personengesellschaften wie die GmbH & Co. KG fallen unter die Pflicht, sofern keine natürliche Person unbeschränkt haftet. Genossenschaften unterliegen denselben Anforderungen.
Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit unbeschränkt haftender natürlicher Person sind grundsätzlich ausgenommen. Eine Pflicht entsteht für sie nur, wenn sie die gesetzlichen Größenschwellen nach dem Publizitätsgesetz überschreiten.
Für Aktiengesellschaften gilt zusätzlich die Pflicht zur Offenlegung des Aufsichtsratsberichts (§ 171 AktG). Tochterunternehmen können unter den Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB von der eigenen Offenlegungspflicht befreit sein, wenn ein Konzernabschluss erstellt und offengelegt wird.
Die Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister.
Welche Größenklassen gelten bei der Offenlegungspflicht im Bundesanzeiger?
Die Einordnung in eine Größenklasse bestimmt, in welchem Umfang ein Unternehmen seinen Jahresabschluss offenlegen muss. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2775 wurden die Schwellenwerte für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2024 um rund 25 % angehoben (§§ 267, 267a HGB).
Die Einstufung gilt, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Kriterien über- oder unterschritten werden.
Größenklassen & Offenlegungspflicht 2026/2027 im Überblick
* Kleinstkapitalgesellschaften können anstelle der vollständigen Offenlegung die Hinterlegung der Bilanz beantragen. Die Bilanz ist dann nicht öffentlich einsehbar.
Der abschließende Erläuterungsabsatz nach der Tabelle entfällt. Die Zwei-von-drei-Regel ist vor der Tabelle bereits vollständig erklärt.
Bis wann muss der Jahresabschluss im Bundesanzeiger eingereicht werden?
Die gesetzliche Frist für die Offenlegung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger beträgt zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag (§ 325 HGB). Für das Geschäftsjahr 2024 endet sie am 31. Dezember 2025, für 2025 am 31. Dezember 2026 und für 2026 am 31. Dezember 2027.
Ordnungsgeldverfahren für den Abschluss zum 31. Dezember 2024 wurden erfahrungsgemäß erst ab Mitte März 2026 eingeleitet. Eine gesetzliche Schonfrist existiert nicht; die Einleitung liegt im Ermessen des Bundesamts für Justiz.
Kleinstkapitalgesellschaften erfüllen ihre Pflicht durch Hinterlegung der Bilanz beim Unternehmensregister. Die Einreichungsfrist gilt dabei unverändert. Dasselbe gilt bei Konzernbefreiung: Die Veröffentlichungspflicht entfällt, die fristgerechte Einreichung bleibt verpflichtend.
Fristenkalender (Beispiel):
Die Einreichung erfolgt digital über das Unternehmensregister. Sie legen ein Benutzerkonto an, bestätigen Ihre Identität und laden die Unterlagen im vorgeschriebenen Format (PDF/A oder XBRL) hoch. Nach der Einreichung erfolgt eine technische Plausibilitätsprüfung; die Dauer variiert und ist nicht amtlich festgelegt. Bei Ablehnung besteht die Möglichkeit zur Korrektur und erneuten Einreichung. Die Gebühren liegen laut Preisliste des Bundesanzeigers typischerweise zwischen 25 und 150 € zzgl. MwSt.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Wie reiche ich den Jahresabschluss im Bundesanzeiger ein?
Die Offenlegung des Jahresabschlusses erfolgt vollständig digital über das Unternehmensregister:
1. Benutzerkonto anlegen: Registrieren Sie sich einmalig auf der Publikationsplattform des Unternehmensregisters. Das Konto gilt für alle künftigen Einreichungen.
2. Identität bestätigen: Die Identitätsprüfung ist Voraussetzung für die Nutzung des Portals. Verfügbare Methoden sind eID, Video-Ident und Post-Ident. Prüfen Sie frühzeitig, welche Methode für Sie verfügbar ist, und stellen Sie sicher, dass Ihre Daten übereinstimmen.
3. Dokumente vorbereiten: Erstellen Sie den Jahresabschluss im vorgeschriebenen Format. Kleinere Gesellschaften nutzen in der Regel PDF/A-3. Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften ist XBRL/iXBRL verpflichtend; die aktuellen technischen Vorgaben veröffentlicht das Unternehmensregister auf seiner Website. Die digitale Buchhaltung erleichtert die Erstellung konformer Formate wie PDF/A-3 und XBRL erheblich.
4. Hochladen und Angaben prüfen: Laden Sie die Unterlagen im Bereich „Offenlegung Jahresabschluss" hoch. Prüfen Sie Firma, Sitz und Geschäftsjahr vor dem Absenden sorgfältig.
5. Gebühr entrichten: Die Gebühren richten sich nach Umfang und Gesellschaftsform. Orientierungswerte entnehmen Sie der aktuellen Preisliste des Bundesanzeiger Verlags. Zahlung ist per SEPA-Überweisung oder Kreditkarte möglich.
6. Einreichung abschließen: Archivieren Sie die Eingangsbestätigung als Nachweis. Nach der Einreichung erfolgt eine automatisierte Plausibilitätsprüfung. Bei Fehlern erhalten Sie eine Korrekturanforderung mit gesetzter Nachfrist.
Bei technischen Fragen steht der Support des Bundesanzeiger Verlags per Online-Hilfe und Servicenummer zur Verfügung.
Was müssen Kapitalgesellschaften im Bundesanzeiger einreichen?
Der Umfang der Offenlegung richtet sich nach der Größenklasse des Unternehmens und den Vorgaben des HGB.
Kleinstkapitalgesellschaften: Verkürzte Bilanz, keine GuV, kein Anhang. Voraussetzung: Alle nach § 264 HGB erforderlichen Angaben werden direkt unter der Bilanz gemacht. Kleinstkapitalgesellschaften können anstelle der Veröffentlichung die Hinterlegung wählen. Der Jahresabschluss ist dann nicht öffentlich im Bundesanzeiger einsehbar, sondern nur auf Antrag für berechtigte Stellen abrufbar.
Kleine Kapitalgesellschaften: Verkürzte Bilanz und verkürzter Anhang, keine GuV, kein Lagebericht. Die Veröffentlichung ist verpflichtend; eine Hinterlegung ist nicht möglich.
Mittelgroße Kapitalgesellschaften: Vollständige Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht. Der Prüfungsvermerk ist beizufügen, wenn eine gesetzliche Prüfungspflicht besteht oder eine Konzernzugehörigkeit vorliegt.
Große Kapitalgesellschafte: Vollständiger Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsvermerk. Bei Konzernabschluss bleibt die Pflicht zur Offenlegung des Einzelabschlusses bestehen. Eine Befreiung ist nur unter den Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB möglich.
Offenlegungsumfang nach Größenklasse in der Übersicht
Veröffentlichte Jahresabschlüsse sind über das Unternehmensregister öffentlich einsehbar.
Welches Ordnungsgeld droht bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses?
Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger ist gebührenpflichtig. Die Einreichung erfolgt technisch über das Unternehmensregister. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Format und Umfang der eingereichten Unterlagen. Die folgenden Werte sind Orientierungswerte; verbindliche Gebühren entnehmen Sie der aktuellen Preisliste des Bundesanzeiger Verlags.
Mit der Offenlegung werden Bilanz und GuV öffentlich zugänglich. Interessierte können diese Daten über das Unternehmensregister einsehen.
Die Kosten für Erstellung und steuerliche Beratung variieren je nach Kanzlei, Region und Komplexität der Gesellschaft und sind gesondert zu kalkulieren.
Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter Offenlegung
Bei verspäteter Erfüllung der Publizitätspflicht leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Es wird zunächst eine Nachfrist von sechs Wochen gesetzt. Wird die Offenlegung des Jahresabschlusses nicht innerhalb dieser Frist nachgeholt, wird das Ordnungsgeld festgesetzt. Eine mehrfache Festsetzung ist möglich. Die Zahlung des Ordnungsgelds ersetzt die Offenlegung nicht; das Verfahren endet erst mit fristgerechter Einreichung der Unterlagen.
So können Sie Jahresabschlüsse anderer Unternehmen einsehen und analysieren
Die meisten Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften sind im Unternehmensregister kostenlos einsehbar. Wer die Bilanz oder den Gewinn eines Unternehmens einsehen möchte, findet die Rechnungslegungsunterlagen direkt über das Portal. Diese Funktion ist relevant für Bonitätsprüfungen, Wettbewerbsanalysen und die Bewertung von Geschäftspartnern.
So funktioniert die Recherche:
- Öffnen Sie das Portal unter www.unternehmensregister.de und wählen Sie „Suche Rechnungslegung".
- Geben Sie Firmennamen, HRB-Nummer oder Sitz des gesuchten Unternehmens ein. Filter für Geschäftsjahr oder Größenklasse ermöglichen eine gezielte Suche.
- Wählen Sie das gewünschte Unternehmen aus der Trefferliste und öffnen Sie die Rechnungslegungsunterlagen.
- Laden Sie den Jahresabschluss als PDF herunter. Die Abschlüsse der meisten Gesellschaften sind kostenfrei abrufbar. Kleinstkapitalgesellschaften hinterlegen ihre Bilanz; diese ist nur auf Antrag und gegen Gebühr verfügbar.
- Auswertbare Kennzahlen umfassen Bilanzsumme, Eigenkapitalquote, Umsatz und Liquidität. Mehrjährige Vergleiche sind über die Exportfunktion des Portals möglich.
Tipp:
Nutzen Sie das Unternehmensregister, um sich vor Zahlungsausfällen zu schützen und fundierte Entscheidungen zu treffen. Für eine vertiefte Analyse stehen Ihnen Steuerberater und spezialisierte Dienstleister zur Verfügung.

