Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlichen: Pflichten, Fristen und Anleitung

Wir zeigen, welche Unternehmen 2026/2027 offenlegungspflichtig sind, welche Fristen und Größenklassen gelten, wie Sie den Jahresabschluss im Bundesanzeiger praktisch einreichen und welche Fehler Sie dabei vermeiden sollten.
Birte Lissner
|
21.02.2026
Integral Jahresabschluss
Jahresabschluss erstellen lassen
Ihr Jahresabschluss wird von echten Steuerexperten erstellt, nicht nur abgearbeitet. Wir übernehmen die komplette Erstellung Ihres Abschlusses (HGB, GoBD-konform, bei Bedarf IFRS), prüfen alle Zahlen auf Plausibilität und decken Unstimmigkeiten frühzeitig auf.
Mehr zum Jahresabschluss

Das Wesentliche in Kürze

  1. Offenlegungspflicht: Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, KGaA) und bestimmte Personengesellschaften (z. B. GmbH & Co. KG) müssen ihren Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlichen.
  2. Größenklassen: Die Einordnung in Kleinst-, kleine, mittelgroße und große Gesellschaften bestimmt den Umfang der Offenlegung. Seit 2024 gelten erhöhte Schwellenwerte.
  3. Fristen: Die Offenlegung muss spätestens 12 Monate nach Abschlussstichtag erfolgen (z. B. Jahresabschluss 2025 bis 31.12.2026).
  4. Ordnungsgelder: Bei verspäteter oder fehlender Offenlegung drohen Ordnungsgelder ab 2.500 €.
  5. Praxis: Die Einreichung erfolgt digital über das Unternehmensregister. Jahresabschlüsse anderer Unternehmen können Sie dort kostenfrei einsehen.
Kostenloses Infogespräch vereinbaren

Wer muss den Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlichen?

Offenlegungspflichtig sind alle Kapitalgesellschaften: GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG und KGaA. Auch Personengesellschaften wie die GmbH & Co. KG fallen unter die Pflicht, sofern keine natürliche Person unbeschränkt haftet. Genossenschaften unterliegen denselben Anforderungen.

Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit unbeschränkt haftender natürlicher Person sind grundsätzlich ausgenommen. Eine Pflicht entsteht für sie nur, wenn sie die gesetzlichen Größenschwellen nach dem Publizitätsgesetz überschreiten.

Für Aktiengesellschaften gilt zusätzlich die Pflicht zur Offenlegung des Aufsichtsratsberichts (§ 171 AktG). Tochterunternehmen können unter den Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB von der eigenen Offenlegungspflicht befreit sein, wenn ein Konzernabschluss erstellt und offengelegt wird.

Die Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister.

Welche Größenklassen gelten bei der Offenlegungspflicht im Bundesanzeiger?

Die Einordnung in eine Größenklasse bestimmt, in welchem Umfang ein Unternehmen seinen Jahresabschluss offenlegen muss. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2775 wurden die Schwellenwerte für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2024 um rund 25 % angehoben (§§ 267, 267a HGB).

Die Einstufung gilt, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Kriterien über- oder unterschritten werden.

Größenklassen & Offenlegungspflicht 2026/2027 im Überblick

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Beschäftigte Offenlegungspflicht (Umfang)
Kleinstkapitalgesellschaft
§ 267a HGB
bis 450.000 € bis 900.000 € bis 10 Verkürzte Bilanz, Hinterlegung möglich*
Kleine Kapitalgesellschaft
§ 267 Abs. 1 HGB
bis 7.500.000 € bis 15.000.000 € bis 50 Bilanz + verkürzter Anhang
Mittelgroße Kapitalgesellschaft
§ 267 Abs. 2 HGB
bis 25.000.000 € bis 50.000.000 € bis 250 Vollständiger Abschluss + Lagebericht
Große Kapitalgesellschaft
§ 267 Abs. 3 HGB
über 25.000.000 € über 50.000.000 € über 250 Vollständiger Abschluss + Prüfungsvermerk

* Kleinstkapitalgesellschaften können anstelle der vollständigen Offenlegung die Hinterlegung der Bilanz beantragen. Die Bilanz ist dann nicht öffentlich einsehbar.

Der abschließende Erläuterungsabsatz nach der Tabelle entfällt. Die Zwei-von-drei-Regel ist vor der Tabelle bereits vollständig erklärt.

Bis wann muss der Jahresabschluss im Bundesanzeiger eingereicht werden?

Die gesetzliche Frist für die Offenlegung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger beträgt zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag (§ 325 HGB). Für das Geschäftsjahr 2024 endet sie am 31. Dezember 2025, für 2025 am 31. Dezember 2026 und für 2026 am 31. Dezember 2027.

Ordnungsgeldverfahren für den Abschluss zum 31. Dezember 2024 wurden erfahrungsgemäß erst ab Mitte März 2026 eingeleitet. Eine gesetzliche Schonfrist existiert nicht; die Einleitung liegt im Ermessen des Bundesamts für Justiz.

Kleinstkapitalgesellschaften erfüllen ihre Pflicht durch Hinterlegung der Bilanz beim Unternehmensregister. Die Einreichungsfrist gilt dabei unverändert. Dasselbe gilt bei Konzernbefreiung: Die Veröffentlichungspflicht entfällt, die fristgerechte Einreichung bleibt verpflichtend.

Fristenkalender (Beispiel):

Geschäftsjahr Abschlussstichtag Offenlegungsfrist Besonderheiten Format
2024 31.12.2024 31.12.2025 Schonfrist bis Mitte März PDF/A, XBRL
2025 31.12.2025 31.12.2026 Keine Sonderregelung PDF/A, XBRL
2026 31.12.2026 31.12.2027 Keine Sonderregelung PDF/A, XBRL

Die Einreichung erfolgt digital über das Unternehmensregister. Sie legen ein Benutzerkonto an, bestätigen Ihre Identität und laden die Unterlagen im vorgeschriebenen Format (PDF/A oder XBRL) hoch. Nach der Einreichung erfolgt eine technische Plausibilitätsprüfung; die Dauer variiert und ist nicht amtlich festgelegt. Bei Ablehnung besteht die Möglichkeit zur Korrektur und erneuten Einreichung. Die Gebühren liegen laut Preisliste des Bundesanzeigers typischerweise zwischen 25 und 150 € zzgl. MwSt.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Wie reiche ich den Jahresabschluss im Bundesanzeiger ein?

Die Offenlegung des Jahresabschlusses erfolgt vollständig digital über das Unternehmensregister:

1. Benutzerkonto anlegen: Registrieren Sie sich einmalig auf der Publikationsplattform des Unternehmensregisters. Das Konto gilt für alle künftigen Einreichungen.

2. Identität bestätigen: Die Identitätsprüfung ist Voraussetzung für die Nutzung des Portals. Verfügbare Methoden sind eID, Video-Ident und Post-Ident. Prüfen Sie frühzeitig, welche Methode für Sie verfügbar ist, und stellen Sie sicher, dass Ihre Daten übereinstimmen.

3. Dokumente vorbereiten: Erstellen Sie den Jahresabschluss im vorgeschriebenen Format. Kleinere Gesellschaften nutzen in der Regel PDF/A-3. Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften ist XBRL/iXBRL verpflichtend; die aktuellen technischen Vorgaben veröffentlicht das Unternehmensregister auf seiner Website. Die digitale Buchhaltung erleichtert die Erstellung konformer Formate wie PDF/A-3 und XBRL erheblich.

4. Hochladen und Angaben prüfen: Laden Sie die Unterlagen im Bereich „Offenlegung Jahresabschluss" hoch. Prüfen Sie Firma, Sitz und Geschäftsjahr vor dem Absenden sorgfältig.

5. Gebühr entrichten: Die Gebühren richten sich nach Umfang und Gesellschaftsform. Orientierungswerte entnehmen Sie der aktuellen Preisliste des Bundesanzeiger Verlags. Zahlung ist per SEPA-Überweisung oder Kreditkarte möglich.

6. Einreichung abschließen: Archivieren Sie die Eingangsbestätigung als Nachweis. Nach der Einreichung erfolgt eine automatisierte Plausibilitätsprüfung. Bei Fehlern erhalten Sie eine Korrekturanforderung mit gesetzter Nachfrist.

Bei technischen Fragen steht der Support des Bundesanzeiger Verlags per Online-Hilfe und Servicenummer zur Verfügung.

Was müssen Kapitalgesellschaften im Bundesanzeiger einreichen?

Der Umfang der Offenlegung richtet sich nach der Größenklasse des Unternehmens und den Vorgaben des HGB.

Kleinstkapitalgesellschaften: Verkürzte Bilanz, keine GuV, kein Anhang. Voraussetzung: Alle nach § 264 HGB erforderlichen Angaben werden direkt unter der Bilanz gemacht. Kleinstkapitalgesellschaften können anstelle der Veröffentlichung die Hinterlegung wählen. Der Jahresabschluss ist dann nicht öffentlich im Bundesanzeiger einsehbar, sondern nur auf Antrag für berechtigte Stellen abrufbar.

Kleine Kapitalgesellschaften: Verkürzte Bilanz und verkürzter Anhang, keine GuV, kein Lagebericht. Die Veröffentlichung ist verpflichtend; eine Hinterlegung ist nicht möglich.

Mittelgroße Kapitalgesellschaften: Vollständige Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht. Der Prüfungsvermerk ist beizufügen, wenn eine gesetzliche Prüfungspflicht besteht oder eine Konzernzugehörigkeit vorliegt.

Große Kapitalgesellschafte: Vollständiger Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsvermerk. Bei Konzernabschluss bleibt die Pflicht zur Offenlegung des Einzelabschlusses bestehen. Eine Befreiung ist nur unter den Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB möglich.

Offenlegungsumfang nach Größenklasse in der Übersicht

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht Prüfungsvermerk Hinterlegung statt Veröffentlichung
Kleinstkapitalgesellschaft Verkürzt Nein Nein (wenn Angaben unter Bilanz gemacht) Nein Nein Ja
Kleine Kapitalgesellschaft Verkürzt Nein Verkürzt Nein Nein Nein
Mittelgroße Kapitalgesellschaft Vollständig Ja Ja Ja Ja (bei Prüfung) Nein
Große Kapitalgesellschaft Vollständig Ja Ja Ja Ja Nein

Veröffentlichte Jahresabschlüsse sind über das Unternehmensregister öffentlich einsehbar.

Welches Ordnungsgeld droht bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses?

Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger ist gebührenpflichtig. Die Einreichung erfolgt technisch über das Unternehmensregister. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Format und Umfang der eingereichten Unterlagen. Die folgenden Werte sind Orientierungswerte; verbindliche Gebühren entnehmen Sie der aktuellen Preisliste des Bundesanzeiger Verlags.

Gesellschaftstyp Leistungsumfang Offenlegungsgebühr Gesamtkosten (inkl. Beratung, E-Bilanz)
Kleine GmbH/UG Bilanz + Anhang 25–50 € 1.200 – 2.500 €
Typische GmbH/UG Bilanz, GuV, Anhang 35–100 € 3.000 – 4.500 €
Mittelgroße GmbH/UG Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht 50–150 € 4.000 – 6.000 €

Mit der Offenlegung werden Bilanz und GuV öffentlich zugänglich. Interessierte können diese Daten über das Unternehmensregister einsehen.

Die Kosten für Erstellung und steuerliche Beratung variieren je nach Kanzlei, Region und Komplexität der Gesellschaft und sind gesondert zu kalkulieren.

Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter Offenlegung

Bei verspäteter Erfüllung der Publizitätspflicht leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Es wird zunächst eine Nachfrist von sechs Wochen gesetzt. Wird die Offenlegung des Jahresabschlusses nicht innerhalb dieser Frist nachgeholt, wird das Ordnungsgeld festgesetzt. Eine mehrfache Festsetzung ist möglich. Die Zahlung des Ordnungsgelds ersetzt die Offenlegung nicht; das Verfahren endet erst mit fristgerechter Einreichung der Unterlagen.

So können Sie Jahresabschlüsse anderer Unternehmen einsehen und analysieren

Die meisten Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften sind im Unternehmensregister kostenlos einsehbar. Wer die Bilanz oder den Gewinn eines Unternehmens einsehen möchte, findet die Rechnungslegungsunterlagen direkt über das Portal. Diese Funktion ist relevant für Bonitätsprüfungen, Wettbewerbsanalysen und die Bewertung von Geschäftspartnern.

So funktioniert die Recherche:

  1. Öffnen Sie das Portal unter www.unternehmensregister.de und wählen Sie „Suche Rechnungslegung".
  2. Geben Sie Firmennamen, HRB-Nummer oder Sitz des gesuchten Unternehmens ein. Filter für Geschäftsjahr oder Größenklasse ermöglichen eine gezielte Suche.
  3. Wählen Sie das gewünschte Unternehmen aus der Trefferliste und öffnen Sie die Rechnungslegungsunterlagen.
  4. Laden Sie den Jahresabschluss als PDF herunter. Die Abschlüsse der meisten Gesellschaften sind kostenfrei abrufbar. Kleinstkapitalgesellschaften hinterlegen ihre Bilanz; diese ist nur auf Antrag und gegen Gebühr verfügbar.
  5. Auswertbare Kennzahlen umfassen Bilanzsumme, Eigenkapitalquote, Umsatz und Liquidität. Mehrjährige Vergleiche sind über die Exportfunktion des Portals möglich.

Tipp:
Nutzen Sie das Unternehmensregister, um sich vor Zahlungsausfällen zu schützen und fundierte Entscheidungen zu treffen. Für eine vertiefte Analyse stehen Ihnen Steuerberater und spezialisierte Dienstleister zur Verfügung.

Checkliste

6 Häufige Fehler bei der Offenlegung des Jahresabschlusses und wie man sie vermeidet

Die Offenlegung des Jahresabschlusses ist für Geschäftsführer, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eine Pflicht mit hohem Fehlerpotenzial. Die häufigsten Fehler führen zu Ordnungsgeldern, Mehraufwand und Reputationsrisiken. Mit dieser Checkliste vermeiden Sie die wichtigsten Stolpersteine und sichern die Compliance Ihres Unternehmens.

Fristversäumnis

Wer die Offenlegungsfrist im Bundesanzeiger versäumt, riskiert ein automatisches Ordnungsgeldverfahren durch das Bundesamt für Justiz (§ 335 HGB) – mit Nachfrist und Bußgeldern bis 25.000 €.
Tipp: Führen Sie einen Fristenkalender und richten Sie automatische Erinnerungen ein. Für das Geschäftsjahr 2024 gilt eine Schonfrist bis Mitte März.

Falsche Größenklasseneinstufung

Eine fehlerhafte Einstufung (Kleinst, Klein, Mittel, Groß) führt zu unvollständiger oder übermäßiger Offenlegung.
Tipp: Prüfen Sie jährlich die Schwellenwerte für Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahl. Beachten Sie die Zwei-Stichtags-Regel und die ab 2024 geltenden neuen Grenzwerte.

Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen

Fehlende Bestandteile wie Lagebericht, Anhang oder Prüfungsvermerk führen zur Ablehnung und Nachfristsetzung.
Tipp: Nutzen Sie eine Größenklassen-Checkliste und prüfen Sie alle Unterlagen vor dem Upload. Gesellschafterbeschlüsse und keine „Entwurf“-Markierung sind Pflicht.

Formatprobleme (PDF/A, XBRL)

Falsche Dateiformate oder technische Fehler (z. B. nicht PDF/A-3, fehlerhafte XBRL-Taxonomie) verhindern die Annahme.
Tipp: Verwenden Sie aktuelle Software und exportieren Sie die Unterlagen im vorgeschriebenen Format. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Einreichung über den Steuerberater.

Fehlende Angaben unter der Bilanz bei Kleinstkapitalgesellschaften

Wer die Anhangsbefreiung nutzt, muss alle erforderlichen Angaben unter der Bilanz machen.
Tipp: Prüfen Sie, ob alle Informationen (z. B. Haftungsverhältnisse, Organmitglieder) vollständig in der Bilanz stehen.

Fehler bei der Identitätsprüfung

Probleme bei Video-Ident, Post-Ident oder ELSTER-Zertifikat verzögern den Prozess.
Tipp: Testen Sie die Identitätsprüfung frühzeitig und achten Sie auf die Übereinstimmung Ihrer Daten.

Praxis-Tipp:
Gehen Sie diese Checkliste mindestens vier Wochen vor Fristende durch. So vermeiden Sie persönliche Haftung und Ordnungsgelder. Bei Versäumnis können Sie Einspruch einlegen (§ 335 HGB).

Integral Buchhaltungsservice

Noch auf der Suche nach dem richtigen Buchhaltungsservice und Steuerdienst?

Finde mit Integral eine neue Buchhaltungslösung, die zu deinem Unternehmen passt.

Kostenloses Erstgespräch buchen

Offenlegung des Jahresabschlusses: Fristen einhalten, Pflichten kennen, Risiken vermeiden

Die Pflicht, den Jahresabschluss im Bundesanzeiger zu veröffentlichen, gilt für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften ohne Ausnahme. Fristen, Größenklassen und Formatvorgaben sind gesetzlich festgelegt und regelmäßig zu prüfen, da sich Schwellenwerte ändern können.

Wer die Anforderungen der Bundesanzeiger-Offenlegung kennt und die Fristen zur Offenlegung des Jahresabschlusses konsequent einhält, vermeidet Ordnungsgeldverfahren und unnötigen Mehraufwand.

Integral unterstützt Sie bei der korrekten Einstufung Ihrer Gesellschaft, der technischen Einreichung und der Analyse von Jahresabschlüssen Ihrer Geschäftspartner.

Integral sichert Ihre Fristen und Compliance. Lassen Sie Ihren Jahresabschluss professionell prüfen.

Jetzt unverbindlich anfragen

Die technische Plattform wird von der Integral Services GmbH betrieben. Sämtliche Vorbehaltsaufgaben werden von der Integral Tax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erbracht.

Integral Buchhaltungsservice

Noch auf der Suche nach dem richtigen Buchhaltungsservice und Steuerdienst?

Finde mit Integral eine neue Buchhaltungslösung, die zu deinem Unternehmen passt.

Kostenloses Erstgespräch buchen

Die Integral Leistungen im Überblick

Egal, ob Startup oder etabliertes Unternehmen – mit Integral bekommst du über unsere Partner-Steuerberater einen Steuerberater-Service, der Buchhaltung, Steuererklärungen und Jahresabschlüsse abdeckt.

Online Steuerberatung
Learn more
Buchhaltung
Learn more
Lohnbuchhaltung
Learn more
Jahresabschluss
Learn more

Alle Steuerberatungsdienstleistungen werden von der Integral Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zionskirchstraße 75, 10119 Berlin, erbracht.

So funktioniert's

Steuern und Buchhaltung mit Integral? So geht's

01
Kostenloses Erstgespräch

Nutze unser Kontaktformular,  wir
setzen uns schnell mit dir in Verbindung, um die Bedürfnisse deines Unternehmens zu klären.

Kontaktiere Integral
02
Maßgeschneidertes Angebot und Start

Du erhältst ein individuelles Angebot und kannst direkt mit der Einrichtung starten.

Kontaktiere Integral
03
Klarheit und Zusammenarbeit

Verfolge alle steuerlichen Schritte in Echtzeit und arbeite reibungslos mit unserem Partner-Steuerberater über die Integral-Plattform.

Kontaktiere Integral

Häufig gestellte Fragen

Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlichen

Muss eine neu gegründete GmbH oder UG bereits im ersten Jahr offenlegen?

Die Offenlegungspflicht gilt ab dem ersten Jahresabschluss nach Ablauf des ersten vollständigen Geschäftsjahres. Die Frist beträgt zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag. Wer die Schwellenwerte einer Kleinstkapitalgesellschaft nicht überschreitet, kann die Bilanz hinterlegen statt sie zu veröffentlichen. Eine Befreiung für das erste Jahr gibt es nicht.

Wer muss den Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlichen?

Die Offenlegungspflicht gilt für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, KGaA) und haftungsbeschränkte Personengesellschaften wie die GmbH & Co. KG. Einzelunternehmen, GbR und Personengesellschaften ohne Haftungsbeschränkung sind nur offenlegungspflichtig, wenn sie die Schwellenwerte des Publizitätsgesetzes überschreiten (Bilanzsumme über 65 Mio. €, Umsatzerlöse über 130 Mio. €, mehr als 5.000 Beschäftigte). Unternehmen in Liquidation oder Insolvenz bleiben bis zur Löschung offenlegungspflichtig. Tochtergesellschaften können unter den Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB befreit sein.

Welche Größenklassen haben eine Offenlegungspflicht?

Kapitalgesellschaften aller Größenklassen unterliegen der Bundesanzeiger-Offenlegungspflicht. Kleinstkapitalgesellschaften dürfen ihre Bilanz hinterlegen; ab der kleinen Gesellschaft müssen Bilanz und Anhang veröffentlicht werden. Mittelgroße und große Gesellschaften legen zusätzlich GuV, Lagebericht und Prüfungsvermerk offen. Die Schwellenwerte wurden ab dem Geschäftsjahr 2024 angehoben.

Ab wann gilt man als Kleinstkapitalgesellschaft – und was bedeutet das für die Offenlegung?

Als Kleinstkapitalgesellschaft gelten Unternehmen, die an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte nicht überschreiten: Bilanzsumme bis 450.000 €, Umsatzerlöse bis 900.000 €, maximal 10 Beschäftigte. Die Voraussetzungen für die Hinterlegung im Bundesanzeiger sind damit erfüllt; die Bilanz muss nicht öffentlich veröffentlicht werden. Bei der Buchhaltung einer GmbH oder UG empfiehlt sich eine jährliche Prüfung der Schwellenwerte, da eine Überschreitung die Offenlegungspflicht auslöst.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 veröffentlicht werden?

Die Frist für die Offenlegung des Jahresabschlusses 2025 endet am 31. Dezember 2026. Die Einreichung erfolgt digital über das Unternehmensregister. Kleinstkapitalgesellschaften können die Bilanz hinterlegen. Wer den Jahresabschluss einer GmbH fristgerecht einreichen möchte, sollte die Vorbereitung der Unterlagen frühzeitig einplanen.

Was passiert bei verspäteter Offenlegung?

Bei verspäteter Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Es wird zunächst eine Nachfrist von sechs Wochen gesetzt; danach kann ein Ordnungsgeld von 2.500 bis 25.000 € festgesetzt werden. Die Zahlung befreit nicht von der Offenlegungspflicht. Das Verfahren endet erst mit fristgerechter Einreichung der Unterlagen.

Kann man fremde Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger kostenlos einsehen?

Die meisten Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften sind kostenfrei im Unternehmensregister abrufbar. Kleinstkapitalgesellschaften hinterlegen ihre Bilanz; diese ist nur auf Antrag und gegen geringe Gebühr einsehbar. Wer regelmäßig Bilanzen anderer Unternehmen prüft, findet die Unterlagen direkt über die Suchfunktion des Unternehmensregisters.

Kann ich die Bilanz von anderen Unternehmen im Bundesanzeiger einsehen?

Bilanzen und weitere Abschlussunterlagen von Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG sind im Unternehmensregister öffentlich und kostenfrei abrufbar. Die Suche erfolgt über Firmenname, HRB-Nummer oder Sitz; Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht stehen als PDF zum Download bereit. Bei Kleinstkapitalgesellschaften ist die Bilanz nur hinterlegt und gegen Antrag sowie geringe Gebühr von ca. 1 bis 5 € einsehbar. Konzernbefreite Tochtergesellschaften und nicht offenlegungspflichtige Personengesellschaften erscheinen nicht im Register.

Wie prüfe ich schnell, ob meine GmbH oder UG veröffentlichen muss?

Die Größenklasse ergibt sich aus Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl anhand der Schwellenwerte der §§ 267, 267a HGB. Wer die Buchhaltung einer UG oder GmbH selbst führt und nicht auslagern möchte, sollte die Einstufung jährlich prüfen, da geänderte Schwellenwerte die Offenlegungspflicht beeinflussen können. Ab bestimmten Größenklassen besteht jedoch für eine GmbH die Pflicht, einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Welche Unterlagen müssen je Größenklasse im Bundesanzeiger offengelegt werden?

Kleinstkapitalgesellschaften hinterlegen eine verkürzte Bilanz. Kleine Gesellschaften veröffentlichen Bilanz und verkürzten Anhang. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften reichen Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht und Prüfungsvermerk ein. Wer den Jahresabschluss einer GmbH erstellt, sollte den erforderlichen Umfang vorab anhand der aktuellen Größenklasseneinstufung prüfen.

Wie kann ich den Gewinn von Unternehmen im Bundesanzeiger einsehen?

Der Gewinn eines Unternehmens ist in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, die als Teil des Jahresabschlusses im Unternehmensregister veröffentlicht wird. Die Daten sind kostenfrei abrufbar, sofern das Unternehmen offenlegungspflichtig ist. Kleinstkapitalgesellschaften sind von der Pflicht zur Veröffentlichung der GuV befreit; ihr Gewinn ist öffentlich nicht einsehbar.

Sprich mit
unseren Experten

Unsere Experten sind für dich da – unkompliziert, direkt und persönlich. Gemeinsam finden wir die perfekte Lösung.

Demo Anfordern