Geld aus einer GmbH entnehmen: Anleitung zur legalen Steueroptimierung

Dieser Leitfaden zeigt dir, welche legalen Entnahmemethoden es gibt, wie sie steuerlich wirken und welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest. Du erfährst, wie Gehalt, Gewinnausschüttungen, Einlagenrückgewähr, Darlehen und Holding-Strukturen funktionieren und wie du Entnahmen so planst, dass sie zu deiner persönlichen Finanz- und Steuerstrategie passen.

Birte Lissner
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14 December 2025
Integral Steuerberatung
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Wenn du eine GmbH führst, kommst du früher oder später an den Punkt, an dem du Geld aus der GmbH entnehmen möchtest. Genau dann stellt sich die entscheidende Frage: Wie gelingt das rechtssicher und möglichst steueroptimiert? Komplett steuerfreie Entnahmen sind nur selten möglich. Mit der richtigen Struktur lässt sich die Steuerlast jedoch deutlich senken, vor allem wenn du prüfen möchtest, wann und wie sich Geld aus der GmbH steuerfrei entnehmen lässt.

Das Wesentliche in Kürze

  1. Keine echten Privatentnahmen in der GmbH:
    Entnahmen sind nur über formal geregelte Wege wie Geschäftsführergehalt, Gewinnausschüttung, Einlagenrückgewähr oder Gesellschafterdarlehen möglich.
  2. Steuerwirkung hängt von der Entnahmemethode ab:
    Ob Gehalt, Dividende oder Einlagenrückgewähr – jede Variante wird anders besteuert und führt zu deutlich unterschiedlichen Nettobeträgen.
  3. Steuerfreie Entnahmen sind die Ausnahme:
    Geld aus der GmbH steuerfrei entnehmen ist im Wesentlichen nur bei Einlagenrückgewähr aus einem positiven Einlagekonto oder bei zulässigen Darlehensrückzahlungen möglich.
  4. Formfehler können teuer werden:
    Nicht marktübliche Konditionen, fehlende Verträge oder unklare Buchungen erhöhen das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung und damit von Nachzahlungen.
  5. Entnahmestrategie immer vorausschauend planen:
    Geplante GmbH-Auszahlungen an Gesellschafter sollten in Liquiditäts-, Vermögens- und Steuerplanung eingebettet und idealerweise steuerlich begleitet werden.
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Geld aus der GmbH entnehmen: Welche legalen Entnahmemöglichkeiten gibt es?

Wenn du Geld aus der GmbH entnehmen möchtest, stehen dafür mehrere rechtlich klare und steuerlich zulässige Wege zur Verfügung. Im Gegensatz zu Einzelunternehmen gibt es in der GmbH keine direkten Privatentnahmen – jede Entnahme muss über eine formale, geprüfte Methode erfolgen. In der Praxis nutzen Gesellschafter und Geschäftsführer vor allem drei wesentliche Ansätze:

  • ein angemessenes Geschäftsführergehalt
  • Gewinnausschüttungen
  • die steuerfreie Einlagenrückgewähr 
  • sowie Rückzahlungen des Gesellschafterdarlehens. 

Ergänzend können Mieten, Lizenzen oder Vorsorgemodelle eine Rolle spielen, sofern sie korrekt vertraglich ausgestaltet sind.

Wichtig ist dabei: In den meisten anderen Fällen geht es darum, Entnahmen sachgerecht zu gestalten und steuerliche Belastungen zu optimieren. Grundlage dafür sind eine saubere Trennung zwischen Gesellschafts- und Privatvermögen, marktübliche Konditionen und eine korrekte Abbildung in der Buchhaltung der GmbH.

Wenn größere Summen oder komplexere Gestaltungen geplant sind, lohnt es sich zudem zu prüfen, wann sich ein Steuerberater lohnt, um Risiken wie verdeckte Gewinnausschüttungen zu vermeiden.

Die folgenden Abschnitte erläutern die einzelnen Entnahmemethoden im Detail und zeigen, welche Anforderungen, steuerlichen Folgen und Gestaltungsspielräume jeweils bestehen.

Methode 1: Gehalt optimieren und GmbH-Geld auszahlen

Das Geschäftsführergehalt ist die gängigste Methode, um regelmäßig Geld aus der GmbH zu entnehmen. Es mindert als Betriebsausgabe den steuerpflichtigen Gewinn der Gesellschaft und reduziert dadurch Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

Damit eine Vergütung steuerlich anerkannt wird, muss sie marktüblich, nachvollziehbar und fremdvergleichsfähig sein. Zu hohe oder unpassend strukturierte Gehälter können als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft werden.

Wichtig ist auch die korrekte Abbildung in der Lohn- und Finanzbuchhaltung, gerade bei variablen Vergütungsbestandteilen oder Tantiemen. Für Gründer und junge Unternehmen lohnt sich ein Blick auf die Anforderungen der Buchhaltung im Startup, da hier zentrale Grundlagen für eine saubere Dokumentation gelegt werden.

Das Gehalt des Geschäftsführers unterliegt dem progressiven Einkommensteuertarif. Die persönliche Steuerbelastung kann reduziert werden, ohne die steuerliche Anerkennung der GmbH zu gefährden. Dies kann durch eine strategische Gestaltung der Vergütung erreicht werden. Beispielsweise kann ein Gehaltsanteil unterhalb des Spitzensteuersatzes in Kombination mit steuerbegünstigten Sachbezügen oder einer betrieblichen Altersvorsorge gewährt werden.

In vielen Fällen ist eine Kombination aus angemessenem Gehalt und ergänzenden Entnahmemethoden, insbesondere moderaten Gewinnausschüttungen, steuerlich sinnvoll. Welche Struktur im Einzelfall optimal ist, hängt von der Gewinnsituation, den privaten Ausgaben und der langfristigen Liquiditätsplanung ab.

Methode 2: Gesellschafterdarlehen richtig nutzen – Liquidität ohne steuerpflichtige Entnahme

Ein Gesellschafterdarlehen ermöglicht es, Geld aus der GmbH zu erhalten, ohne dass sofort Einkommensteuer anfällt. Die Auszahlung erfolgt nicht als Gewinn oder Vergütung, sondern als Kredit der GmbH an den Gesellschafter. Die spätere Rückzahlung ist steuerfrei, sofern das Darlehen formal korrekt, marktüblich und wirtschaftlich nachvollziehbar gestaltet wurde.

Damit ein Darlehen steuerlich anerkannt wird, müssen drei Grundsätze erfüllt sein. Es muss ein schriftlicher Darlehensvertrag vorliegen. Die Konditionen müssen klar definiert sein. Insbesondere muss ein fremdüblicher Zinssatz festgelegt sein.

Außerdem muss ein realistisch umsetzbarer Tilgungsplan vorliegen. Fehlen diese Elemente, besteht das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). In diesem Fall behandelt das Finanzamt den Vorgang rückwirkend wie eine steuerpflichtige Ausschüttung, was oft erhebliche finanzielle Folgen hat.

Zusätzlich muss die GmbH prüfen, ob die Auszahlung wirtschaftlich tragfähig ist und das Stammkapital nicht gefährdet wird. Eine ordentliche Dokumentation ist unerlässlich. Für Grundlagen zur rechtlichen Struktur lohnt sich ein Blick auf die Informationsseite zur GmbH-Steuerberatung, speziell zur Kapitalausstattung und den Pflichten der Geschäftsführung.

Für Gesellschafter kann ein Darlehen sinnvoll sein, um private Ausgaben oder Investitionen zu finanzieren, ohne sofort steuerpflichtige Einkünfte zu erzeugen. Gleichzeitig besteht das unternehmerische Risiko, dass Gesellschafterdarlehen im Insolvenzfall nachrangig behandelt werden.

Ein Gesellschafterdarlehen bietet daher Flexibilität, erfordert jedoch vollständige Transparenz und formale Sorgfalt. Die nächste Methode zeigt, wie Gewinnausschüttungen und Einlagenrückgewähr als strukturierte Entnahmemöglichkeiten eingesetzt werden können.

Methode 3: Gewinnausschüttung GmbH – so funktioniert die steuerfreie Kapitalrückzahlung

Gewinnausschüttungen gehören zu den wichtigsten Werkzeugen, um Kapital aus der GmbH in den Privatbereich zu überführen. 

Gewinnausschüttungen werden aus dem Jahresüberschuss der GmbH gezahlt und unterliegen der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

In besonderen Fällen kann das Teileinkünfteverfahren (TEV) genutzt werden, bei dem 60 % der Dividenden steuerpflichtig sind. Welche Variante greift oder gewählt werden sollte, hängt von der persönlichen Einkommensteuersituation und der gesamten Entnahmestruktur ab. Wichtig ist, dass jede Ausschüttung einen formellen Gewinnverwendungsbeschluss der Gesellschafterversammlung erfordert.

Beide Entnahmewege müssen rechtlich korrekt umgesetzt werden, insbesondere im Hinblick auf Kapitalerhaltung, Beschlussfassungen und die Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttungen.

Auch wenn für die GmbH keine gesetzliche Steuerberaterpflicht besteht, ist fachliche Begleitung in vielen Fällen sinnvoll. Gerade bei komplexeren Entnahmestrukturen, Kapitalrückzahlungen oder der Planung des Gewinnverwendungsbeschlusses kann ein Steuerberater dafür sorgen, dass alle Anforderungen erfüllt sind und keine formalen Fehler entstehen.

Wer prüfen möchte, in welchen Situationen externe Unterstützung sinnvoll ist, findet weitere Hinweise in unserem Überblick zur Steuerberaterpflicht bei der GmbH. Professionelle Beratung sorgt nicht nur für Sicherheit, sondern schafft Freiraum, um sich auf die operativen Aufgaben der GmbH zu konzentrieren und steuerliche Potenziale gezielt zu nutzen.

Methode 4: Holding-Struktur nutzen – Gewinne fast steuerfrei aus der GmbH entnehmen

Eine Holding bietet die größte Hebelwirkung, wenn es darum geht, Gewinne innerhalb eines Unternehmensverbunds nahezu steuerfrei zu verlagern. Das Grundprinzip: Eine Holding-GmbH hält die Anteile an der operativen GmbH und erhält deren Ausschüttungen.

Steuerlich entscheidend ist §8b KStG:
Sobald die Holding mindestens 10 % bzw. 15 % an der operativen GmbH hält, bleiben 95 % der Gewinnausschüttung steuerfrei. Die verbleibenden 5 % gelten als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und führen zu einer effektiven Steuerlast von rund 1,5 % Soli auf Holding-Ebene.

Das bedeutet:

  • 100.000 € Ausschüttung aus der operativen GmbH, d.h. die Holding versteuert effektiv ca. 1.500 €

  • 98.500 € können in der Holding für Investitionen, Rücklagen oder den Vermögensaufbau verbleiben

Eine sofortige Privatentnahme ist damit nicht steuerfrei, aber die Holding ermöglicht eine steueroptimierte zeitliche Steuerung. Erst bei späteren Ausschüttungen von der Holding an die Privatperson fällt die reguläre Abgeltungsteuer (25 % plus Soli/KiSt) an.

Zusätzliche Vorteile:

  • Trennung von operativem Risiko und angesammeltem Vermögen

  • Möglichkeit, Gewinne langfristig zu thesaurieren

  • Steuerlich begünstigter Unternehmensverkauf: Veräußerungsgewinne sind häufig ebenfalls zu 95 % steuerfrei

Wichtig für die Praxis:
Die Struktur muss korrekt umgesetzt werden, insbesondere mit Blick auf Mindestbeteiligungen, die Kapitalerhaltung und die laufenden Pflichten wie Buchhaltung und Jahresabschluss für beide Gesellschaften. Auch eine sorgfältige Liquiditätsplanung ist erforderlich, da die Holding nur dann Sinn ergibt, wenn Gewinne tatsächlich dort verbleiben können.

Wann lohnt sich die Holding?
Die Holding-Struktur entfaltet ihren größten Nutzen, wenn Gewinne nicht sofort privat benötigt werden, sondern innerhalb der Unternehmensgruppe reinvestiert werden sollen. Besonders sinnvoll ist sie bei:

  • stabilen Überschüssen

  • wachstumsorientierten Geschäftsmodellen

  • geplanter Vermögensbildung auf Gesellschaftsebene

  • mittelfristig möglichem Unternehmensverkauf

Für kleinere GmbHs mit moderaten Gewinnen, die überwiegend für den Lebensunterhalt genutzt werden, ist eine Holding dagegen häufig nicht die erste Wahl, da der organisatorische Mehraufwand den Vorteil reduzieren kann.

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Risiken bei der GmbH-Privatentnahme: Verdeckte Gewinnausschüttung vermeiden

Bei einer GmbH-Privatentnahme ist die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) das zentrale Risiko. Eine vGA liegt vor, wenn ein Gesellschafter Vorteile erhält, die nicht fremdüblich sind – also zu Bedingungen erfolgen, die ein unabhängiger Dritter so nicht erhalten hätte. Dazu zählen etwa überhöhte Vergütungen, nicht marktübliche Mieten oder Darlehen sowie private Aufwendungen über das GmbH-Konto ohne eindeutige vertragliche Grundlage.

Wird eine Leistung im Rahmen der Entnahme von Geld aus der GmbH als vGA eingestuft, hat das zwei wesentliche Folgen:

  1. Die GmbH muss den Gewinn rückwirkend korrigieren, was zu Steuer- und Zinsnachforderungen führen kann.

  2. Der Gesellschafter muss den erhaltenen Vorteil nachversteuern, z. B. als Arbeitslohn oder offene Gewinnausschüttung.

Um diese Risiken zu vermeiden, müssen alle Vorgänge zwischen der GmbH und ihren Gesellschaftern klar dokumentiert, marktüblich ausgestaltet und ordnungsgemäß verbucht werden. Da die Bewertung im Einzelfall komplex sein kann, ist es bei Zweifelsfragen sinnvoll, eine steuerrechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen – insbesondere mit Blick auf § 8 Abs. 3 KStG und die handels- und steuerrechtlichen Dokumentationspflichten.

Rechenbeispiele - Geldentnahme aus der GmbH: Wie viel bleibt realistisch netto übrig?

Nach der Einordnung der wichtigsten Risiken stellt sich die zentrale Frage, wie hoch der tatsächliche Nettobetrag bei den verschiedenen Entnahmemethoden ausfällt. Die steuerliche Belastung unterscheidet sich je nach Gestaltung erheblich. Die folgenden Beispielrechnungen zeigen, wie sich eine Auszahlung von 100.000 € in der Praxis auswirkt.

Entnahmemethode Steuerliche Behandlung Netto bei 100.000€
Gehalt Einkommensteuer (bis ca. 48%), Betriebsausgabe für die GmbH ca. 52.000€
Gewinnausschüttung ca. 26,4% Kapitalertragsteuer inkl. Soli ca. 73.600€
Gesellschafterdarlehen (Rückzahlung) Steuerfrei, wenn fremdüblich dokumentiert 100.000€
Holding-Struktur Ausschüttung an Holding zu 95% steuerfrei ca. 98.500€ (in der Holding)

Die Unterschiede ergeben sich daraus, dass jede Entnahmemethode steuerlich anders behandelt wird. Während Gehalt der persönlichen Einkommensteuer unterliegt, werden Gewinnausschüttungen pauschal über die Kapitalertragsteuer belastet.

Gerade bei einer GmbH Auszahlung an Gesellschafter kann die Steuerbelastung je nach Entnahmestruktur die tatsächliche Nettosumme deutlich verändern. Steuerfreie Optionen wie Einlagenrückgewähr oder Darlehensrückzahlungen setzen eine korrekte buchhalterische Grundlage voraus. Bei der Holding-Struktur fällt die Steuer zunächst nur auf Ebene der Holding an, wodurch sich die Belastung zeitlich verschiebt.

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Steuervorteile sichern: So entnimmst du Geld aus der GmbH richtig

Geld aus einer GmbH (steuerfrei) zu entnehmen, ist keine rein technische Angelegenheit, sondern eine strategische Entscheidung. Ob Gehalt, Ausschüttung, Einlagenrückgewähr, Darlehen oder Holding-Struktur: Jede Methode wirkt sich anders auf die Steuerlast, die Liquidität und die Risikoposition aus. Entscheidend ist, dass die vertraglichen Grundlagen sauber dokumentiert, steuerlich korrekt gestaltet und auf die langfristigen Ziele der Gesellschafter abgestimmt werden.

Wer die verschiedenen Möglichkeiten kennt und sie strukturiert nutzt, kann seine Steuerbelastung deutlich reduzieren und die GmbH zugleich stabil für Wachstum, Investitionen und Vermögensaufbau aufstellen. Genau hier entsteht der Unterschied zwischen einer spontanen Entnahme und einer professionell geplanten Strategie.

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Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zur steuerfreien Geldentnahme aus der GmbH

Gibt es in der GmbH eine Privatentnahme?

Eine klassische GmbH-Privatentnahme gibt es nicht. Bei Kapitalgesellschaften sind Gesellschafts- und Privatvermögen strikt getrennt; Auszahlungen für private Zwecke sind deshalb nur über klar geregelte Wege möglich. In der Praxis bedeutet das: Geld aus der GmbH entnehmen kannst du nur über Geschäftsführergehalt, reguläre Gewinnausschüttungen oder – bei korrekter Dokumentation – über ein Gesellschafterdarlehen.

Unzulässige Entnahmen oder Zahlungen ohne vertragliche Grundlage können als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden. Deshalb müssen alle Vorgänge zwischen GmbH und Gesellschaftern sauber dokumentiert werden.

Ist es möglich Geld aus der GmbH steuerfrei zu entnehmen und ab wann ist das möglich?

Geld aus der GmbH steuerfrei entnehmen ist nur möglich, wenn ein positives steuerliches Einlagekonto vorhanden ist. Steuerfrei entnommen werden kann ausschließlich Kapital, das du zuvor zusätzlich zum Stammkapital eingebracht hast.

Sobald das Einlagekonto ausreichend gefüllt ist und die Auszahlung eindeutig als Einlagenrückgewähr dokumentiert wird, kann eine Entnahme steuerfrei erfolgen. Ohne ausreichendes Einlagekonto gilt jede Auszahlung automatisch als Gewinnausschüttung und unterliegt der Kapitalertragsteuer.

Wie kann man Geld aus der GmbH steuerfrei entnehmen, wenn das steuerliche Einlagekonto genutzt werden soll?

Um Geld aus der GmbH steuerfrei zu entnehmen, muss die Auszahlung als Einlagenrückgewähr erfolgen. Voraussetzung ist ein positives Einlagekonto, eine klare Dokumentation im Beschluss und die korrekte Meldung in der Feststellungserklärung.

Wichtig ist die eindeutige Abgrenzung zur regulären Gewinnausschüttung, da ansonsten Kapitalertragsteuer entsteht.

Wie kann ich Geld aus der GmbH steuerfrei entnehmen? Gibt es eine Anleitung?

Eine vollständig steuerfreie Entnahme ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die wichtigsten Wege, um Geld aus der GmbH steuerfrei entnehmen zu können oder steuerlich zu optimieren:

  1. Einlagenrückgewähr: einzige echte steuerfreie Entnahme, wenn das Einlagekonto ausreichend gefüllt ist
  2. Darlehensrückzahlung: steuerfrei bei schriftlichem Vertrag und Fremdvergleich
  3. Gehalt: nicht steuerfrei, aber steuerlich optimierbar (Betriebsausgabe der GmbH)
  4. Gewinnausschüttung: regulär steuerpflichtig, aber gestaltbar
  5. Holding: Ausschüttungen an die Holding zu 95 % steuerfrei

Da jede GmbH eine andere Kapitalstruktur hat, sollte der konkrete Ablauf vorab steuerlich geprüft werden.

Wie wird eine Auszahlung gebucht, wenn Gesellschafter Geld aus der GmbH steuerfrei entnehmen wollen und ein Einlagekonto vorhanden ist?

Wenn Gesellschafter Geld aus der GmbH steuerfrei entnehmen und ein positives Einlagekonto vorliegt, wird der Vorgang als Einlagenrückgewähr gebucht. Üblich ist die Buchung auf „Einlagenrückgewähr gemäß §27 KStG“. Dadurch reduziert sich das steuerliche Einlagekonto, ohne dass Kapitalertragsteuer anfällt.

Entscheidend ist eine klare buchhalterische Zuordnung, damit das Finanzamt die Steuerfreiheit anerkennt.

Welche steuerlichen Grenzen gelten, wenn Gesellschafter regelmäßig Geld aus der GmbH steuerfrei entnehmen möchten?

Regelmäßige Auszahlungen sind nur steuerfrei, solange das steuerliche Einlagekonto ausreichend gedeckt ist. Eine gesetzliche Höchstgrenze gibt es nicht, jedoch darf die Entnahme den dort festgestellten Betrag nicht überschreiten. Sobald das Einlagekonto aufgebraucht ist, gelten weitere Auszahlungen automatisch als steuerpflichtige Gewinnausschüttungen. Zusätzlich müssen alle Entnahmen formal sauber dokumentiert und in der Feststellungserklärung angegeben werden.

Kann ich Geld vollständig steuerfrei aus der GmbH entnehmen?

Vollständig Geld aus der GmbH steuerfrei entnehmen ist nur dann möglich, wenn die Auszahlung als Einlagenrückgewähr erfolgt und das steuerliche Einlagekonto ausreichend gefüllt ist. Ohne positives Einlagekonto gelten Auszahlungen automatisch als Gewinnausschüttungen und unterliegen der Kapitalertragsteuer.

Alle anderen Entnahmemethoden dienen nicht der vollständigen Steuerfreiheit, sondern der steuerlichen Optimierung.

Wie funktioniert eine Holding, wenn ich Gewinne steueroptimiert entnehmen möchte?

Bei einer Holding hält eine Muttergesellschaft die Anteile an der operativen GmbH. Schüttet die operative GmbH-Gewinne aus, bleiben auf Ebene der Holding 95 % davon steuerfrei; 5 % gelten als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben. Dadurch können Gewinne fast vollständig in der Holding verbleiben und dort reinvestiert werden. Erst wenn die Holding später eine Ausschüttung an die Privatperson vornimmt, fällt die Abgeltungsteuer an. Die Struktur eignet sich vor allem, wenn Gewinne nicht sofort privat benötigt werden.

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