Geld aus der GmbH entnehmen: Welche legalen Entnahmemöglichkeiten gibt es?
Wenn du Geld aus der GmbH entnehmen möchtest, stehen dafür mehrere rechtlich klare und steuerlich zulässige Wege zur Verfügung. Im Gegensatz zu Einzelunternehmen gibt es in der GmbH keine direkten Privatentnahmen – jede Entnahme muss über eine formale, geprüfte Methode erfolgen. In der Praxis nutzen Gesellschafter und Geschäftsführer vor allem drei wesentliche Ansätze:
- ein angemessenes Geschäftsführergehalt
- Gewinnausschüttungen
- die steuerfreie Einlagenrückgewähr
- sowie Rückzahlungen des Gesellschafterdarlehens.
Ergänzend können Mieten, Lizenzen oder Vorsorgemodelle eine Rolle spielen, sofern sie korrekt vertraglich ausgestaltet sind.
Wichtig ist dabei: In den meisten anderen Fällen geht es darum, Entnahmen sachgerecht zu gestalten und steuerliche Belastungen zu optimieren. Grundlage dafür sind eine saubere Trennung zwischen Gesellschafts- und Privatvermögen, marktübliche Konditionen und eine korrekte Abbildung in der Buchhaltung der GmbH.
Wenn größere Summen oder komplexere Gestaltungen geplant sind, lohnt es sich zudem zu prüfen, wann sich ein Steuerberater lohnt, um Risiken wie verdeckte Gewinnausschüttungen zu vermeiden.
Die folgenden Abschnitte erläutern die einzelnen Entnahmemethoden im Detail und zeigen, welche Anforderungen, steuerlichen Folgen und Gestaltungsspielräume jeweils bestehen.
Methode 1: Gehalt optimieren und GmbH-Geld auszahlen
Das Geschäftsführergehalt ist die gängigste Methode, um regelmäßig Geld aus der GmbH zu entnehmen. Es mindert als Betriebsausgabe den steuerpflichtigen Gewinn der Gesellschaft und reduziert dadurch Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.
Damit eine Vergütung steuerlich anerkannt wird, muss sie marktüblich, nachvollziehbar und fremdvergleichsfähig sein. Zu hohe oder unpassend strukturierte Gehälter können als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft werden.
Wichtig ist auch die korrekte Abbildung in der Lohn- und Finanzbuchhaltung, gerade bei variablen Vergütungsbestandteilen oder Tantiemen. Für Gründer und junge Unternehmen lohnt sich ein Blick auf die Anforderungen der Buchhaltung im Startup, da hier zentrale Grundlagen für eine saubere Dokumentation gelegt werden.
Das Gehalt des Geschäftsführers unterliegt dem progressiven Einkommensteuertarif. Die persönliche Steuerbelastung kann reduziert werden, ohne die steuerliche Anerkennung der GmbH zu gefährden. Dies kann durch eine strategische Gestaltung der Vergütung erreicht werden. Beispielsweise kann ein Gehaltsanteil unterhalb des Spitzensteuersatzes in Kombination mit steuerbegünstigten Sachbezügen oder einer betrieblichen Altersvorsorge gewährt werden.
In vielen Fällen ist eine Kombination aus angemessenem Gehalt und ergänzenden Entnahmemethoden, insbesondere moderaten Gewinnausschüttungen, steuerlich sinnvoll. Welche Struktur im Einzelfall optimal ist, hängt von der Gewinnsituation, den privaten Ausgaben und der langfristigen Liquiditätsplanung ab.
Methode 2: Gesellschafterdarlehen richtig nutzen – Liquidität ohne steuerpflichtige Entnahme
Ein Gesellschafterdarlehen ermöglicht es, Geld aus der GmbH zu erhalten, ohne dass sofort Einkommensteuer anfällt. Die Auszahlung erfolgt nicht als Gewinn oder Vergütung, sondern als Kredit der GmbH an den Gesellschafter. Die spätere Rückzahlung ist steuerfrei, sofern das Darlehen formal korrekt, marktüblich und wirtschaftlich nachvollziehbar gestaltet wurde.
Damit ein Darlehen steuerlich anerkannt wird, müssen drei Grundsätze erfüllt sein. Es muss ein schriftlicher Darlehensvertrag vorliegen. Die Konditionen müssen klar definiert sein. Insbesondere muss ein fremdüblicher Zinssatz festgelegt sein.
Außerdem muss ein realistisch umsetzbarer Tilgungsplan vorliegen. Fehlen diese Elemente, besteht das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). In diesem Fall behandelt das Finanzamt den Vorgang rückwirkend wie eine steuerpflichtige Ausschüttung, was oft erhebliche finanzielle Folgen hat.
Zusätzlich muss die GmbH prüfen, ob die Auszahlung wirtschaftlich tragfähig ist und das Stammkapital nicht gefährdet wird. Eine ordentliche Dokumentation ist unerlässlich. Für Grundlagen zur rechtlichen Struktur lohnt sich ein Blick auf die Informationsseite zur GmbH-Steuerberatung, speziell zur Kapitalausstattung und den Pflichten der Geschäftsführung.
Für Gesellschafter kann ein Darlehen sinnvoll sein, um private Ausgaben oder Investitionen zu finanzieren, ohne sofort steuerpflichtige Einkünfte zu erzeugen. Gleichzeitig besteht das unternehmerische Risiko, dass Gesellschafterdarlehen im Insolvenzfall nachrangig behandelt werden.
Ein Gesellschafterdarlehen bietet daher Flexibilität, erfordert jedoch vollständige Transparenz und formale Sorgfalt. Die nächste Methode zeigt, wie Gewinnausschüttungen und Einlagenrückgewähr als strukturierte Entnahmemöglichkeiten eingesetzt werden können.
Methode 3: Gewinnausschüttung GmbH – so funktioniert die steuerfreie Kapitalrückzahlung
Gewinnausschüttungen gehören zu den wichtigsten Werkzeugen, um Kapital aus der GmbH in den Privatbereich zu überführen.
Gewinnausschüttungen werden aus dem Jahresüberschuss der GmbH gezahlt und unterliegen der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
In besonderen Fällen kann das Teileinkünfteverfahren (TEV) genutzt werden, bei dem 60 % der Dividenden steuerpflichtig sind. Welche Variante greift oder gewählt werden sollte, hängt von der persönlichen Einkommensteuersituation und der gesamten Entnahmestruktur ab. Wichtig ist, dass jede Ausschüttung einen formellen Gewinnverwendungsbeschluss der Gesellschafterversammlung erfordert.
Beide Entnahmewege müssen rechtlich korrekt umgesetzt werden, insbesondere im Hinblick auf Kapitalerhaltung, Beschlussfassungen und die Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttungen.
Auch wenn für die GmbH keine gesetzliche Steuerberaterpflicht besteht, ist fachliche Begleitung in vielen Fällen sinnvoll. Gerade bei komplexeren Entnahmestrukturen, Kapitalrückzahlungen oder der Planung des Gewinnverwendungsbeschlusses kann ein Steuerberater dafür sorgen, dass alle Anforderungen erfüllt sind und keine formalen Fehler entstehen.
Wer prüfen möchte, in welchen Situationen externe Unterstützung sinnvoll ist, findet weitere Hinweise in unserem Überblick zur Steuerberaterpflicht bei der GmbH. Professionelle Beratung sorgt nicht nur für Sicherheit, sondern schafft Freiraum, um sich auf die operativen Aufgaben der GmbH zu konzentrieren und steuerliche Potenziale gezielt zu nutzen.
Methode 4: Holding-Struktur nutzen – Gewinne fast steuerfrei aus der GmbH entnehmen
Eine Holding bietet die größte Hebelwirkung, wenn es darum geht, Gewinne innerhalb eines Unternehmensverbunds nahezu steuerfrei zu verlagern. Das Grundprinzip: Eine Holding-GmbH hält die Anteile an der operativen GmbH und erhält deren Ausschüttungen.
Steuerlich entscheidend ist §8b KStG:
Sobald die Holding mindestens 10 % bzw. 15 % an der operativen GmbH hält, bleiben 95 % der Gewinnausschüttung steuerfrei. Die verbleibenden 5 % gelten als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und führen zu einer effektiven Steuerlast von rund 1,5 % Soli auf Holding-Ebene.
Das bedeutet:
- 100.000 € Ausschüttung aus der operativen GmbH, d.h. die Holding versteuert effektiv ca. 1.500 €
- 98.500 € können in der Holding für Investitionen, Rücklagen oder den Vermögensaufbau verbleiben
Eine sofortige Privatentnahme ist damit nicht steuerfrei, aber die Holding ermöglicht eine steueroptimierte zeitliche Steuerung. Erst bei späteren Ausschüttungen von der Holding an die Privatperson fällt die reguläre Abgeltungsteuer (25 % plus Soli/KiSt) an.
Zusätzliche Vorteile:
- Trennung von operativem Risiko und angesammeltem Vermögen
- Möglichkeit, Gewinne langfristig zu thesaurieren
- Steuerlich begünstigter Unternehmensverkauf: Veräußerungsgewinne sind häufig ebenfalls zu 95 % steuerfrei
Wichtig für die Praxis:
Die Struktur muss korrekt umgesetzt werden, insbesondere mit Blick auf Mindestbeteiligungen, die Kapitalerhaltung und die laufenden Pflichten wie Buchhaltung und Jahresabschluss für beide Gesellschaften. Auch eine sorgfältige Liquiditätsplanung ist erforderlich, da die Holding nur dann Sinn ergibt, wenn Gewinne tatsächlich dort verbleiben können.
Wann lohnt sich die Holding?
Die Holding-Struktur entfaltet ihren größten Nutzen, wenn Gewinne nicht sofort privat benötigt werden, sondern innerhalb der Unternehmensgruppe reinvestiert werden sollen. Besonders sinnvoll ist sie bei:
- stabilen Überschüssen
- wachstumsorientierten Geschäftsmodellen
- geplanter Vermögensbildung auf Gesellschaftsebene
- mittelfristig möglichem Unternehmensverkauf
Für kleinere GmbHs mit moderaten Gewinnen, die überwiegend für den Lebensunterhalt genutzt werden, ist eine Holding dagegen häufig nicht die erste Wahl, da der organisatorische Mehraufwand den Vorteil reduzieren kann.
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