Steuerberater für Rentner: Wann lohnt er sich, Kosten & welche Alternativen gibt es?

Wir geben transparente Einblicke in die Besteuerung von Alterseinkünften. Wir beschreiben die exakten Kosten nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), zeigen gesetzliche Beratungsgrenzen von Lohnsteuerhilfevereinen auf und bieten Senioren, Ruheständlern sowie pflegenden Angehörigen eine verlässliche Entscheidungsgrundlage.
Integral Team
Veröffentlicht am:
Integral
Digitaler Steuerservice
Integral vereint Service für Steuerberatung, Buchhaltung und Lohnabrechnung in einem digitalen Rundum-sorglos-Paket, maßgeschneidert für Startups und Unternehmen. Automatisierung + persönlicher Steuerberater sorgen für GoBD-Konformität, präzise Steuern und pünktliche Abgaben.
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Das Wesentliche in Kürze

  1. Abgabepflicht (Grundfreibetrag & Renteneintrittsjahr):
    Rentner müssen eine Steuererklärung einreichen, wenn ihr steuerpflichtiges Gesamteinkommen (Rente abzüglich steuerfreiem Rentenfreibetrag plus weitere Einkünfte) den gesetzlichen Grundfreibetrag übersteigt. Der steuerfreie Teil der Rente richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts (Alterseinkünftegesetz – AltEintrG) und bleibt lebenslang als fester Euro-Betrag bestehen.
  2. Lohnsteuerhilfeverein vs. Steuerberater (Gesetzliche Grenzen):
    Ein Lohnsteuerhilfeverein darf Sie gemäß § 4 Nr. 11 StBerG nur beraten, wenn Sie ausschließlich Renten, Versorgungsbezüge oder Arbeitslohn beziehen. Sobald Nebeneinkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen die Bagatellgrenze von 13.000 € (bei Zusammenveranlagung 26.000 €) überschreiten oder gewerbliche Einkünfte vorliegen, ist die Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein gesetzlich verboten. In diesen Fällen ist ein Steuerberater zwingend erforderlich.
  3. Kosten nach StBVV:
    Das Honorar eines Steuerberaters für Rentner ist gesetzlich geregelt. Es berechnet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) auf Basis des Gegenstandswerts (Gesamteinkommen). Für reine Renteneinkünfte liegen die Kosten meist zwischen 200 € und 600 €. Bei zusätzlichen Vermietungseinkünften oder Betriebsvermögen steigt der Satz entsprechend dem Aufwand.
  4. Wann lohnt sich die spezialisierte Großkanzlei oder Plattform?
    Für Standard-Rentner ohne Nebeneinkünfte reicht in der Regel ein Lohnsteuerhilfeverein oder eine seniorenfreundliche Software. Wer jedoch im Ruhestand Immobilienvermögen verwaltet, Anteile an Kapitalgesellschaften hält oder eine steueroptimierte Schenkung/Vorweggenommene Erbfolge plant, benötigt die strategische Expertise eines digitalen Steuerberaters wie Integral.
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Die 4 größten Steuer-Fallstricke im Ruhestand – und wie Sie Nachzahlungen vermeiden

Der Eintritt in den Ruhestand bedeutet keineswegs das automatische Ende der Steuerpflicht. Jährlich geraten zehntausende Senioren ungewollt in das Visier der Finanzämter. Der Grund sind typische Missverständnisse und veraltete Annahmen über das Steuerrecht für Alterseinkünfte:

  1. Die Rentenerhöhung als Steuerfalle: Jede jährliche Rentenanpassung (jeweils zum 1. Juli) wandert zu 100 % in den steuerpflichtigen Teil der Rente. Der einmal festgelegte Rentenfreibetrag schmilzt dadurch prozentual ab. Was vor Jahren steuerfrei begann, führt heute oft zur schleichenden Abgabepflicht.
  2. Der Mythos der Befreiung: Der Irrglaube „Ich bin Rentner, also muss ich keine Einkommensteuererklärung mehr abgeben“ schützt nicht vor Verspätungszuschlägen oder Zwangsgeldern des Finanzamts.
  3. Verschenkte Abzugsmöglichkeiten: Viele Senioren zahlen zu hohe Steuern, weil sie außergewöhnliche Belastungen (z. B. Pflegedienstkosten, Medikamente, Zuzahlungen) oder Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) aus Unkenntnis nicht geltend machen.
  4. Versteckte Nebeneinkünfte: Zinsen, Dividenden, Einnahmen aus Photovoltaikanlagen oder die Vermietung einer Eigentumswohnung werden vom Finanzamt über elektronische Datenübermittlungen automatisiert erfasst. Wer diese Einkünfte vergisst, riskiert ein Auskunfts- oder Prüfungsverfahren.

Abgabepflicht prüfen: Wann müssen Rentner eine Steuererklärung einreichen?

Die gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung richtet sich nach dem Gesamteinkommen des Rentners im Kalenderjahr im Verhältnis zum gesetzlichen Grundfreibetrag (§ 32a EStG).

Grundfreibetrag & steuerpflichtiger Rentenanteil (§ 22 EStG)

Die Besteuerung von Gesetzlichen Renten, Erwerbsminderungsrenten und Erwerbsunfähigkeitsrenten folgt dem Alterseinkünftegesetz (AltEintrG). Seit 2005 steigt der steuerpflichtige Anteil für jeden neuen Rentnerjahrgang schrittweise an.

  • Der Mechanismus: Im Jahr Ihres Renteneintritts wird der steuerfreie Teil Ihrer Rente als fester Euro-Betrag ermittelt. Dieser Rentenfreibetrag bleibt für die gesamte Laufzeit Ihres Rentenbezugs unverändert gültig.
  • Die Grundfreibeträge:
    • 2024: Single: 11.604 € | Verheiratet / Zusammenveranlagung: 23.208 €
    • 2025: Single: 11.784 € | Verheiratet / Zusammenveranlagung: 23.568 €
    • 2026: Single: 12.096 € | Verheiratet / Zusammenveranlagung: 24.192 €

Merkregel für die Praxis:

Liegt Ihr steuerpflichtiges Gesamteinkommen (bestehend aus dem steuerpflichtigen Rentenanteil zzgl. weiterer Einkünfte wie Betriebsrenten, Mieten oder Kapitalerträgen minus Sonderausgaben) über dem Grundfreibetrag des jeweiligen Jahres, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Steuerliche Einordnung nach Einkunftsart

Einkunftsart Besteuerungsart Gesetzliche Grundlage
Gesetzliche Rente (DRV) Nachgelagerte Besteuerung (Besteuerungsanteil je nach Eintrittsjahr). § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG
Pensionen / Betriebsrenten Volle Besteuerung als Lohnersatzleistung (unter Abzug von Versorgungsfreibetrag). § 19 EStG
Riester- / Rürup-Rente Nachgelagerte Vollbesteuerung. § 22 Nr. 5 EStG
Private Kapitalabfindungen / Renten Besteuerung nur mit dem günstigen Ertragswertanteil (je nach Eintrittsalter). § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG
Mieteinnahmen (Vermietung & Verpachtung) Volle Besteuerung der Überschüsse (Einnahmen minus Werbungskosten/AfA). § 21 EStG
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Was kostet ein Steuerberater für Rentner?

Die Vergütung freiberuflicher Steuerberater ist gesetzlich geregelt. Sie richtet sich strikt nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

Das Prinzip des Gegenstandswerts

Das Honorar für das Anfertigen einer Einkommensteuererklärung wird nicht nach freien Stundenverrechnungssätzen berechnet, sondern orientiert sich am Gegenstandswert (Summe aller positiven Einkünfte des Rentners). Innerhalb des gesetzlichen Rahmens (Zehntelsätze) bemisst der Steuerberater seinen Aufwand:

  • Einfacher Fall (Mittelgebühr ca. $3/10$ bis $4/10$): Nur Renteneinkünfte, pauschale Sonderausgaben.
  • Komplexer Fall (Mittelgebühr bis Höchstsatz $6/10$): Zusätzliche Mieteinnahmen, Kapitalvermögen, ausländische Einkünfte oder Handwerkerbelege.

Orientierungswerte für Steuerberater-Kosten für Rentner nach StBVV

Jahres-Gesamteinkommen (Gegenstandswert) Durchschnittliche Kosten (Einfache Rente) Durchschnittliche Kosten (Rente + Miete/Kapital)
bis 20.000 € ca. 180 € – 300 € ca. 350 € – 500 €
bis 35.000 € ca. 280 € – 450 € ca. 500 € – 750 €
bis 60.000 € ca. 400 € – 650 € ca. 750 € – 1.200 €
über 100.000 € ca. 600 € – 950 € individuell nach StBVV-Rahmen

Hinweis: Auslagenersatz für Post/Telekommunikation (max. $20$ €) sowie die gesetzliche Umsatzsteuer ($19$ %) werden hinzugerechnet.

Absetzbarkeit der Steuerberatungskosten für Rentner

Kosten für die Erstellung der privaten Einkommensteuererklärung (z. B. Anlage R, Anlage AV) sind seit der Gesetzesänderung 2006 nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar.

Ausnahme: Beratungskosten, die direkt auf die Ermittlung von Einkünften entfallen (z. B. Anlage V für Vermietung und Verpachtung oder Anlage G/S für gewerbliche/freiberufliche Rest-Einkünfte), können weiterhin als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Entscheidungs-Matrix: Steuersoftware, Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater?

Jede Option bietet spezifische Vor- und Nachteile in Bezug auf Kosten, Zeitaufwand und Haftungssicherheit:

Kriterium ELSTER / Steuersoftware Lohnsteuerhilfeverein Steuerberater (Klassisch) Specialized Digital Advisor (z. B. Integral)
Typische Kosten 0 € – 60 € (Softwarepreis) 50 € – 400 € (Einkommensabhängiger Jahresbeitrag) Gebühren nach StBVV (200 € – 1.200 €+) Feste, skalierbare Monatspauschalen / Fixpreise
Persönlicher Aufwand Hoch (Eigenständiges Eintragen & Suchen) Gering (Belege abgeben / Gespräch vor Ort) Sehr gering (Belegübergabe) Minimal (Digitale Beleg-Plattform, 0 % Zettelwirtschaft)
Rechtliche Befugnis Keine Vertretung gegenüber dem Finanzamt Begrenzt auf Renten, Versorgungsbezüge & Arbeitnehmer (§ 4 StBerG) Uneingeschränkt für alle Einkunftsarten Uneingeschränkt (Spezialisierung auf komplexe Vermögen & Holdings)
Eignung für Standard-Rentner mit PC-Kenntnissen ohne Nebeneinkünfte Rentner mit ausschließlich gesetzlichen Renten & Betriebsrenten Senioren mit Mieteinnahmen, Gewerbe oder Vor-Ort-Wunsch Vermögende Senioren, Immobilienbesitzer & Ex-Unternehmer / Holdings

Wann der Lohnsteuerhilfeverein an seine gesetzlichen Grenzen stößt

Viele Senioren schließen eine Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein ab, um Kosten zu sparen. Gesetzlich unterliegen Lohnsteuerhilfevereine jedoch strengen Einschränkungen durch das Steuerberatungsgesetz (§ 4 Nr. 11 StBerG).

Die gesetzliche Beratungsbefugnis

Lohnsteuerhilfevereine dürfen ausschließlich beraten bei:

  • Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, Pensionen und Versorgungsbezügen.
  • Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Riester- oder privaten Renten.
  • Unterhaltsleistungen.

Wann die Beratung gesetzlich verboten ist:

Sobald die folgenden Fallkonstellationen vorliegen, darf ein Lohnsteuerhilfeverein Sie rechtlich nicht mehr betreuen:

  1. Überschreiten der Einnahmengrenze bei Vermietung: Nebeneinkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) oder Kapitalvermögen (§ 20 EStG) übersteigen die gesetzliche Bagatellgrenze von 13.000 € bei Einzelveranlagung bzw. 26.000 € bei Zusammenveranlagung von Ehegatten.
  2. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte: Das Betreiben einer Photovoltaikanlage (sofern nicht steuerbefreit) oder Rest-Einkünfte aus früheren selbstständigen Tätigkeiten.
  3. Unternehmensbeteiligungen & Holdings: Halten von Geschäftsanteilen an Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) oder vermögensverwaltenden Holdings.

In all diesen Fällen erlischt die gesetzliche Vertretungsmacht der Lohnsteuerhilfe, die Betreuung muss durch einen zugelassenen Steuerberater erfolgen.

Das können Rentner von der Steuer absetzen: die wichtigsten Freibeträge & Sonderausgaben

Mit gezielten Abzügen senken Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen unter den Grundfreibetrag:

  • Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG): Krankheitskosten, Rezeptgebühren, Brillen, Zahnersatz, Kurkosten sowie Aufwendungen für Pflegeheime oder Pflegedienste (unter Anrechnung einer zumutbaren Eigenbelastung).
  • Behinderten- & Pflege-Pauschbeträge (§ 33b EStG): Staffelung je nach Grad der Behinderung (GdB) bis zu 7.400 € bei Hilflosigkeit (Merkzeichen H) ohne Einzelnachweis.
  • Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG): 20 % der Arbeitskosten für Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung im eigenen Haushalt (max. 1.200 € direkte Steuerermäßigung pro Jahr).
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG): 20 % der Aufwendungen für Pflegeleistungen, Reinigungskräfte oder Hausmeisterdienste im Haushalt (max. 4.000 € direkte Steuerermäßigung pro Jahr).
  • Sonderausgaben (§ 10 EStG): Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, Kirchensteuer sowie Spenden.
  • Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG): Ein steuerlicher Freibetrag für Nebeneinkünfte (z. B. Mieteinnahmen), wenn der Steuerpflichtige vor dem Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet hat.

Vermögen, Immobilien & Holdings im Ruhestand: Strategische Steuerberatung für Senioren

Für ehemals selbstständige Unternehmer, Immobilienbesitzer oder Senioren mit komplexen Vermögensarchitekturen geht die Aufgabe weit über das Ausfüllen von Formularen hinaus. Im Ruhestand rückt der Erhalt und der steueroptimierte Schutz des Lebenswerks in den Mittelpunkt.

1. Vorweggenommene Erbfolge & Schenkungssteuer im Alter

Um hohe Erbschaftsteuerlasten für Kinder und Enkel zu vermeiden, müssen Schenkungsfreibeträge (§ 16 ErbStG – z. B. $400.000$ € pro Kind alle 10 Jahre) vorausschauend ausgeschöpft werden.

  • Nießbrauchmodelle: Übertragung von Mietimmobilien an die nächste Generation unter Vorbehalt des Nießbrauchs. Die Senioren sichern sich lebenslange Mieteinnahmen zur Altersversorgung, während der Gebäude-Übertragungswert steuerlich gemindert wird.

2. Betreuung von Familien-Holdings & Immobilien-Gesellschaften

Viele erfolgreiche Gründer halten Immobilien oder Kapitalvermögen im Alter in vermögensverwaltenden GmbHs oder Holding-Strukturen.

  • Das Betreuungsproblem: Klassische Kleinberater sind mit Holding-Strukturen oft überfordert oder berechnen unnötig hohe Gegenstandswerte. Lohnsteuerhilfevereine dürfen hier nicht beraten.
  • Die Integral-Lösung: Integral betreut operative Gesellschaften sowie reine Holding-Strukturen in einem geschlossenen, digitalen System. Vermögensverwaltende Holdings ohne eigenen Geschäftsbetrieb verwalten wir für eine verlässliche Fixpreis-Pauschale von 74 € / Monat.  

3. Das Integral Steuer Betriebssystem: Sorgenfreie Vermögensverwaltung

Statt Senioren oder deren pflegende Angehörige mit Ordnern und Terminen vor Ort zu belasten, digitalisiert Integral den gesamten Prozess:  

  • Kein Papierchaos: Belege, Bescheide und Verträge werden im GoBD-konformen Dokumenten-Tresor gesichert.  
  • Entlastung für Angehörige: Kinder, die die Finanzangelegenheiten ihrer Eltern regeln, erhalten sicheren Rechte-Zugriff und volle Transparenz auf alle Daten.  
  • Verlässlicher Ansprechpartner: Antworten auf fachliche Fragen zu Schenkung, Vermietung oder Steuererklärungen erfolgen verlässlich innerhalb von 24 Stunden durch Ihr festes Steuerberater-Team.

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In 4 Schritten zur entspannten Steuererklärung im Alter

Damit die steuerliche Aufarbeitung im Ruhestand reibungslos verläuft, empfiehlt sich ein strukturierter Ablauf in vier Phasen:

Infografik: Schritte Steuererklärung Rentner

1. Steuerpflicht berechnen

Vergleichen Sie Ihr Brutto-Jahreseinkommen (abzüglich des steuerfreien Rentenfreibetrags gemäß Renteneintrittsjahr) mit dem aktuellen Grundfreibetrag (11.604 € für Single-Rentner im Jahr 2024; 11.784 € im Jahr 2025). Übersteigt das zu versteuernde Einkommen diese Grenze, sind Sie abgabepflichtig.

2. Unterlagen & Nachweise strukturieren

Sammeln Sie systematisch alle Jahresbescheinigungen und Ausgabenbelege. Insbesondere Belege über Krankheitskosten, Pflege, Handwerkerleistungen im Haushalt und Nebeneinkünfte reduzieren Ihre Steuerlast signifikant.

3. Den richtigen Ansprechpartner bestimmen

  • Reine Gesetzliche Rente: Steuersoftware oder Lohnsteuerhilfeverein.
  • Nebeneinkünfte aus Vermietung (> 13.000 € Einnahmen) oder Gewerbe: Freiberuflicher Steuerberater.
  • Vermögende Senioren, Immobilienbestand & Holding-Strukturen: Digitales Steuer-Betriebssystem von Integral zur steueroptimierten Vermögenssicherung und Nachfolgeplanung.  

4. Einreichung & Bescheidprüfung

Nach der elektronischen Übermittlung an das Finanzamt prüfen Sie den eingehenden Einkommensteuerbescheid gründlich. Bei Abweichungen kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden.

Checkliste: Diese Unterlagen benötigen Sie für die Steuererklärung im Alter oder als Rentner

Einkommensnachweise:

  • Rentenbezugsmitteilung (Renteneinstellungsbescheid & jährliche Rentenanpassungsmitteilung der DRV)
  • Leistungsmitteilungen über Betriebsrenten, Riester-/Rürup-Renten oder private Lebensrenten
  • Nachweise über Mieteinnahmen (Anlage V: Kaltmieten, Nebenkostenabrechnungen, Handwerkerrechnungen des Mietobjekts)
  • Steuerbescheinigungen der Banken über Kapitalerträge (Anlage KAP), sofern der Sparer-Pauschbetrag ($1.000$ € / $2.000$ €) überschritten wurde

Steuersenkende Ausgaben:

  • Nachweise über außergewöhnliche Belastungen: Rezeptgebühren, Praxisgebühren, Brillen, Zahnersatz, Fahrtkosten zu Ärzten, Pflegeheimrechnungen
  • Belege für Handwerkerleistungen & haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG): Handwerkerrechnungen (inkl. Nachweis der unbaren Zahlung per Banküberweisung), Nebenkostenabrechnungen der Miet- oder Eigentumswohnung (Hausmeister, Treppenhausreinigung, Winterdienst)
  • Spendenbescheinigungen & Nachweise über gezahlte Haftpflicht-/Unfallversicherungsbeiträge

Die Integral Leistungen im Überblick

Egal, ob Startup oder etabliertes Unternehmen – mit Integral bekommst du über unsere Partner-Steuerberater einen Steuerberater-Service, der Buchhaltung, Steuererklärungen und Jahresabschlüsse abdeckt.

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Die technische Plattform wird von der Integral Services GmbH betrieben. Sämtliche Vorbehaltsaufgaben werden von der Integral Tax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erbracht.

Häufig gestellte Fragen

FAQ: Steuerberatung für Rentner und Senioren

Muss jeder Rentner automatisch eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben?

Nein. Eine Pflicht zur Abgabe besteht nur dann, wenn Ihr zu versteuerndes Gesamteinkommen im Kalenderjahr den gesetzlichen Grundfreibetrag (§ 32a EStG) überschreitet. Zum Gesamteinkommen zählen der steuerpflichtige Teil der gesetzlichen Rente (gemäß Renteneintrittsjahr nach § 22 EStG) sowie sämtliche weiteren Einkünfte (z. B. Betriebsrenten, Mieteinnahmen, Kapitalerträge). Erhält das Finanzamt durch elektronische Mitteilungen von Rententrägern oder Banken Kenntnis über steuerpflichtige Einnahmen oberhalb des Grundfreibetrags, kann es Sie auch rückwirkend zur Abgabe auffordern.

Was passiert, wenn ich als Rentner bisher keine Steuererklärung abgegeben habe?

Wenn Sie unwissentlich abgabepflichtig waren und keine Steuererklärung eingereicht haben, fordert das Finanzamt Sie schriftlich zur Abgabe für die vergangenen Jahre auf. Dabei drohen Verspätungszuschläge (§ 152 AO) von mindestens 25 € pro verspätetem Monat sowie Nachzahlungszinsen. In gravierenden Fällen kann ein Steuerstraf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Reagieren Sie umgehend auf Aufforderungen des Finanzamts und lassen Sie prüfen, ob durch das nachträgliche Geltendmachen von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen eine Nachzahlung verhindert werden kann.

Was kostet eine Steuererklärung für Rentner beim Steuerberater nach StBVV?

Die Kosten berechnen sich strikt nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) auf Basis des Gegenstandswerts (Summe aller positiven Einkünfte). Für Rentner mit ausschließlich gesetzlichen Renteneinkünften liegen die Honorare typischerweise zwischen 200 € und 450 €. Kommen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen oder Beteiligungen hinzu, steigt der Gegenstandswert, wodurch das Honorar je nach Arbeitsaufwand auf 500 € bis 1.200 € oder mehr steigen kann.

Kann ich die Kosten für den Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein von der Steuer absetzen?

Kosten für die Erstellung der privaten Steuererklärung (z. B. für die Anlage R) sind seit 2006 nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar. Steuerberatungskosten, die direkt der Ermittlung von Einkünften dienen – wie die Erstellung der Anlage V (Vermietung und Verpachtung) oder die Betreuung von Betriebs- und Holdingvermögen –, können jedoch weiterhin als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.

Was ist der Unterschied zwischen einem Lohnsteuerhilfeverein und einem Steuerberater für Rentner?

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung für Arbeitnehmer und Rentner, die auf Basis einkommensabhängiger Mitgliedsbeiträge (50 € bis 400 €/Jahr) berät. Ein Steuerberater ist ein freiberuflicher Fachexperte mit uneingeschränkter Beratungsbefugnis für alle Einkunftsarten. Während Lohnsteuerhilfevereine kostengünstiger sind, dürfen sie bei komplexen Einkünften (z. B. Höhere Mieteinnahmen, Gewerbe, Holdings) rechtlich nicht tätig werden.

Darf ein Lohnsteuerhilfeverein mich auch bei Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen beraten?

Nur eingeschränkt. Nach § 4 Nr. 11 StBerG darf ein Lohnsteuerhilfeverein Sie nur dann beraten, wenn die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) oder Kapitalvermögen (§ 20 EStG) die gesetzliche Bagatellgrenze von 13.000 € (bei Einzelveranlagung) bzw. 26.000 € (bei Zusammenveranlagung von Ehegatten) pro Jahr nicht überschreiten. Liegen die Einnahmen darüber oder existieren gewerbliche Einkünfte, ist die Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein gesetzlich verboten.

Gibt es eine kostenlose Steuerberatung für einkommensschwache Rentner?

Eine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall ist gesetzlich geschützt und kostenfrei nicht zulässig. Einkommensschwache Senioren können jedoch Unterstützung nutzen: Ehrenamtliche Formularausfüllhilfen (z. B. über lokale Seniorenbüros oder Wohlfahrtsverbände) helfen kostenfrei beim Ausfüllen der Vordrucke. Zudem bieten die Servicestellen der Finanzämter kostenlose Auskünfte zur Antragsabgabe sowie zur elektronischen Übermittlung (ELSTER) an.

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