Steuerberater für Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer: Wann sinnvoll?

Ein Steuerberater für die Erbschaftssteuer ist sinnvoll, sobald der Nachlass Immobilien oder Betriebsvermögen enthält, Freibeträge überschritten werden oder das Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert. Fristen, Bewertungsregeln und Verschonungsregelungen sind in diesen Fällen komplex genug, dass Fehler zu vermeidbaren Nachzahlungen führen können. Die Kosten für die steuerliche Beratung lassen sich als Nachlassverbindlichkeit vom steuerpflichtigen Erwerb abziehen.
Birte Lissner
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21.03.2026
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Das Wesentliche in Kürze

  1. Freibeträge kennen, bevor Steuern entstehen: Kinder erben bis 400.000 €, Ehepartner bis 500.000 € steuerfrei. Erst darüber wird eine Erbschaftsteuererklärung erforderlich.
  2. Immobilien: Bewertung prüfen lassen: Das Finanzamt setzt Immobilien häufig über dem tatsächlichen Marktwert an. Ein Verkehrswertgutachten kann die Steuerlast senken.
  3. Betriebsvermögen: Verschonung nutzen Nach §§ 13a, 13b ErbStG bleibt Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen zu 85 % oder vollständig steuerfrei. Die Regelungen sind ohne steuerliche Begleitung kaum korrekt anwendbar.
  4. Fristen einhalten: Nach Aufforderung durch das Finanzamt bleibt meist ein Monat zur Abgabe der Erklärung. Versäumnisse führen zu Zuschlägen.
  5. Kosten absetzen und Steuerart kennen: Steuerberaterkosten bei der Erbschaftsteuer lassen sich als Nachlassverbindlichkeit vom steuerpflichtigen Erwerb abziehen. Die Erbschaftsteuer ist eine eigenständige Steuerart und wird nicht über den Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtigt.
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Wann brauche ich einen Steuerberater bei Erbschaft oder Schenkung?

Als Erbe wird ein Steuerberater relevant, sobald der Nachlass über einfaches Bargeld oder Bankguthaben hinausgeht. Wer als Erbe eine Immobilie, ein Unternehmen oder Auslandsvermögen übernimmt, braucht in der Regel steuerliche Begleitung. Besteht der Nachlass ausschließlich aus Bargeld oder Bankguthaben und liegt der Erwerb unter dem persönlichen Freibetrag, ist ein Steuerberater in der Regel nicht notwendig.

Diese Situationen machen steuerliche Beratung notwendig:

1. Freibetrag überschritten: Erbschaftssteuer entsteht, sobald der Nachlasswert den persönlichen Freibetrag nach § 16 ErbStG übersteigt. Ab diesem Punkt ist eine Erbschaftssteuererklärung abzugeben.

Verwandtschaftsgrad Freibetrag
Ehepartner / eingetragene Lebenspartner 500.000 €
Kinder / Stiefkinder 400.000 €
Enkel 200.000 €
Geschwister, Nichten, Neffen 20.000 €
Nicht verwandte Personen 20.000 €

2. Immobilien im Nachlass: Das Finanzamt bewertet Immobilien häufig über dem Marktwert. Ein Verkehrswertgutachten kann die Steuerlast senken.

3. Betriebsvermögen: Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG sind an Behaltefristen und Lohnsummenanforderungen geknüpft und ohne steuerliche Begleitung kaum korrekt anwendbar.

4. Erbengemeinschaft: Alle Beteiligten haften gesamtschuldnerisch. Fehler bei der Aufteilung betreffen jeden Erben.

5. Pflichtteilsansprüche: Wer den Pflichtteil zahlt, kann ihn als Nachlassverbindlichkeit abziehen. Wer ihn erhält, kann nur den anteiligen Freibetrag nutzen.

6. Auslandsvermögen: Doppelbesteuerungsabkommen und ausländische Bewertungsregeln erfordern spezialisiertes Fachwissen.

7. Schenkungen: Schenkungen der letzten zehn Jahre werden dem Erwerb steuerlich hinzugerechnet (§ 14 ErbStG). Ein Steuerberater für Schenkungssteuer prüft die Zusammenrechnung und optimiert die Freibetragsnutzung.

Rechtlich wichtig: Die Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG gilt für jeden Erbfall und jede Schenkung, unabhängig davon, ob ein Freibetrag in Anspruch genommen wird. Die Frist beträgt drei Monate ab Kenntnis des Erwerbs. Nach einer Aufforderung durch das Finanzamt bleibt ein Monat zur Abgabe der Erklärung (§ 31 ErbStG).
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Steuerberater oder Anwalt bei der Erbschaftssteuer?

In den meisten Erbfällen reicht ein Steuerberater für Erbrecht und Erbschaftsteuer aus. Zu den Leistungen gehören die Erstellung der Steuererklärung, die Bewertung von Immobilien und die Inanspruchnahme von Verschonungsregelungen. Ein Fachanwalt für Erbrecht wird erst dann relevant, wenn es um Pflichtteilsansprüche, Testamentsgestaltung oder Erbverträge geht.

Wenn ein Steuerbescheid vor dem Finanzgericht angefochten werden soll, ist ein Fachanwalt für Steuerrecht zuständig. Steuerberater dürfen dort nicht vertreten.

Für die meisten Erbfälle reicht ein Steuerberater aus. Ein Anwalt wird erst relevant, wenn Erbstreitigkeiten, Pflichtteilsansprüche oder die Gestaltung letztwilliger Verfügungen hinzukommen.

Leistung / Kompetenz Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Erbrecht
Erbschaftsteuererklärung Ja Ja Nein
Bewertung Immobilien / Betriebsvermögen Ja Eingeschränkt Nein
Freibeträge und Verschonungsregelungen Ja Ja Nein
Einspruch gegen Steuerbescheid Ja Ja Nein
Vertretung vor dem Finanzgericht Nein Ja Nein
Pflichtteilsansprüche Nein Nein Ja
Testamentsgestaltung / Erbvertrag Nein Nein Ja
Streit unter Erben Nein Nein Ja
Kosten StBVV RVG RVG

Bei komplexen Nachlässen mit gleichzeitigen Erbstreitigkeiten ist eine Zusammenarbeit von Steuerberater und Anwalt sinnvoll. Die Zuständigkeiten überschneiden sich nicht, sie ergänzen sich.

Was übernimmt ein Steuerberater bei Erbschaft und Nachlassplanung?

Die Steuerberatung bei der Erbschaftsteuer umfasst je nach Situation unterschiedliche Aufgaben: Ist bereits ein Erbfall eingetreten, wird eine Schenkung geplant oder soll eine langfristige Nachfolge gestaltet werden? Ob sich ein Steuerberater für Unternehmen lohnt, hängt von der Komplexität des Nachlasses und der Vermögensstruktur ab.

Akuter Erbfall

Sobald ein Erbfall eintritt, beginnen Fristen zu laufen. Der Steuerberater erstellt die Erbschaftsteuererklärung, prüft den angesetzten Immobilienwert, setzt Nachlassverbindlichkeiten steuermindernd an und legt bei fehlerhaften Steuerbescheiden Einspruch ein.

Beispiel: Das Finanzamt setzt eine geerbte Immobilie mit 550.000 € an, der tatsächliche Marktwert liegt bei 430.000 €. Ein Gutachten belegt den niedrigeren Wert. Bei einem Steuersatz von 11 % ergibt das eine Ersparnis von rund 13.200 €.

Schenkungen und Vermögensübertragungen

Ein Steuerberater für Schenkungssteuer klärt die Anzeigepflicht, erstellt die Schenkungsteuererklärung auf Formular 3682 und prüft die Zusammenrechnung mit Schenkungen der letzten zehn Jahre (§ 14 ErbStG).

Steuerspartipp: Da Freibeträge alle zehn Jahre neu entstehen, lassen sich größere Vermögen durch gestaffelte Schenkungen schrittweise steuerfrei übertragen. Je früher mit der Planung begonnen wird, desto mehr Schenkungszyklen lassen sich nutzen.

Langfristige Nachlassplanung Der Steuerberater prüft Nießbrauchregelungen zur Absicherung des Schenkers, begleitet die Unternehmensnachfolge und stimmt die steuerliche Gestaltung mit Anwalt und Notar ab.

Was kostet ein Steuerberater bei der Erbschaftssteuer?

In der Praxis fallen für eine Erbschaftsteuererklärung Steuerberaterkosten zwischen 800 und 5.000 € an, je nach Komplexität des Nachlasses. Grundlage ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV, § 24): Die Gebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert des steuerpflichtigen Erwerbs. Bei größeren Nachlässen oder umfangreicher Gestaltungsberatung werden häufig individuelle Vergütungen vereinbart.

Situation Kostenrahmen (netto)
Einfache Erbschaftsteuererklärung 800 – 1.200 €
Komplexer Erbfall
(Immobilien, mehrere Erben, frühere Schenkungen)
2.000 – 5.000 €
Nachfolgeberatung und Gestaltungsplanung Stundensatz oder Pauschale, individuell

Bei einfachen Nachlässen ohne Immobilien oder Betriebsvermögen ist der Nutzen einer steuerlichen Beratung überschaubar. Bei komplexen Fällen übersteigt die erzielte Steuerersparnis die Beratungskosten in der Regel deutlich. Und die Kosten selbst lassen sich steuerlich abziehen.

Sind Steuerberaterkosten bei der Erbschaftssteuer absetzbar?

Ob sich Steuerberaterkosten bei der Erbschaftsteuer absetzen lassen, hängt vom konkreten Auftrag ab. Entscheidend ist der Zusammenhang, in dem die Kosten entstanden sind.

Absetzbar als Nachlassverbindlichkeit: Kosten für die Erstellung der Erbschaftsteuer- oder Schenkungsteuererklärung sowie Gutachtenkosten zur Verkehrswertfeststellung können als Nachlassverbindlichkeiten vom steuerpflichtigen Erwerb abgezogen werden. Das gilt auch für Kosten zugehöriger Feststellungserklärungen, sofern ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer besteht. Seit dem 01.01.2025 gilt zudem eine pauschale Nachlassregelungskostenpauschale von 15.000 € (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG). Liegen die tatsächlichen Kosten darüber, können sie einzeln nachgewiesen werden.

Nicht absetzbar: Vorbereitende Beratungskosten vor einer Schenkung mindern den steuerpflichtigen Erwerb nicht. Steuerberaterkosten für die Einkommensteuer des Erblassers sind nur dann abziehbar, wenn der Erblasser den Auftrag noch zu Lebzeiten erteilt hat. Bei der Einkommensteuer des Erben sind die Kosten nicht als Sonderausgaben absetzbar, da sie zur privaten Lebensführung zählen.

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Was ist Online-Steuerberatung bei Erbschaft und Schenkung?

Online-Steuerberatung eignet sich für die meisten Erbschafts- und Schenkungsfälle. Die Steuererklärung, Prüfung von Freibeträgen und Verschonungsregelungen sowie die Kommunikation mit dem Finanzamt lassen sich vollständig digital abwickeln. Entscheidend ist die Qualifikation des Steuerberaters, nicht der Beratungsweg.

Was lässt sich online erledigen?

  1. Erstellung der Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
  2. Prüfung von Freibeträgen und Verschonungsregelungen
  3. Bewertung von Immobilien und Betriebsvermögen (in Abstimmung mit Sachverständigen)
  4. Einspruch gegen Steuerbescheide
  5. Kommunikation mit dem Finanzamt

Bei notariellen Beurkundungen, etwa bei Erbverträgen oder Grundstücksschenkungen, ist weiterhin die persönliche Anwesenheit beim Notar erforderlich. Unterlagen wie Erbscheine, Kontoauszüge, Grundbuchauszüge und Schenkungsbelege können hingegen elektronisch übermittelt werden. 

Eine digitale Abwicklung ist unabhängig von der Komplexität des Nachlasses möglich und besonders praktisch, wenn Erben und Steuerberater an verschiedenen Orten sind oder wenn mehrere Beteiligte koordiniert werden müssen.

Erbschaftsteuer und Schenkung: Wann lohnt sich ein Steuerberater?

Die folgenden drei Fälle zeigen, in welchen Situationen ein Steuerberater bei der Erbschaftsteuer konkret weiterhilft. Sie decken die häufigsten Konstellationen ab und machen deutlich, wann ein Steuerberater allein ausreicht und wann zusätzlich ein Anwalt sinnvoll ist.

Fall 1: Kind erbt das Elternhaus Eine Tochter erbt ein Einfamilienhaus. Das Finanzamt setzt 560.000 € an. Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 € wären 17.600 € Erbschaftsteuer fällig.

Der Steuerberater prüft zunächst die Familienheim-Befreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG. Zieht die Tochter selbst ein und bewohnt das Haus mindestens zehn Jahre, entfällt die Steuer vollständig. Zieht sie nicht ein, beauftragt er ein Verkehrswertgutachten und setzt Nachlassverbindlichkeiten steuermindernd an.

Ergebnis: Steuerersparnis bis zu 17.600 €. Beratungskosten von rund 1.500 € sind als Nachlassverbindlichkeit absetzbar. Ein Anwalt ist nur nötig, wenn Streit unter Erben entsteht.

Fall 2: Unternehmensnachfolge an das Kind Ein Unternehmer übergibt seinen Betrieb im Wert von 2 Millionen € an seine Tochter. Ohne Gestaltung fiele Erbschaftsteuer auf bis zu 1,6 Millionen € an.

Der Steuerberater prüft die Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG. Bei Erfüllung der Voraussetzungen bleibt das Betriebsvermögen zu 85 % oder vollständig steuerfrei. Entscheidend sind Behaltefrist und Lohnsummenanforderungen. Werden diese verfehlt, entfällt die Verschonung nachträglich.

Ergebnis: Potenzielle Steuerersparnis im sechsstelligen Bereich. Steuerberater und Fachanwalt arbeiten hier gemeinsam – steuerliche und rechtliche Gestaltung müssen aufeinander abgestimmt sein.

Fall 3: Immobilie zu Lebzeiten verschenken Eltern möchten eine Immobilie im Wert von 700.000 € auf ihr Kind übertragen. Ohne Planung fiele Schenkungsteuer auf 300.000 € an.

Der Steuerberater prüft eine gestaffelte Übertragung über mehrere Schenkungszyklen. Da Freibeträge alle zehn Jahre neu entstehen, kann jeder Elternteil 400.000 € steuerfrei übertragen. Bei rechtzeitiger Planung lässt sich die Immobilie vollständig steuerfrei übertragen. Zusätzlich prüft er einen Nießbrauchvorbehalt zur Absicherung der Eltern.

Ergebnis: Schenkungsteuer potenziell 0 €. Der Notar beurkundet den Vertrag, der Steuerberater stellt sicher, dass die steuerliche Gestaltung korrekt umgesetzt wird.

Ob Ihr Fall einem dieser Szenarien ähnelt oder davon abweicht, eine steuerliche Erstberatung gibt Ihnen Klarheit über Handlungsbedarf und Gestaltungsspielraum.

Ihr nächster Schritt bei Erbschaftssteuer und Schenkung

Ein Steuerberater für Erbschaftssteuer ist nicht immer notwendig, kann bei komplexen Nachlässen, Immobilien oder Betriebsvermögen jedoch die Steuerlast erheblich reduzieren, wenn er frühzeitig eingebunden wird. Je früher die Beratung beginnt, desto größer ist der Gestaltungsspielraum.

Für eine gezielte Erstberatung empfiehlt es sich, relevante Unterlagen vorab zusammenzustellen und offene Fragen zu notieren.

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Häufig gestellte Fragen

Die häufigsten Fragen zu Erbschaftsteuer und Steuerberatung

Brauche ich für die Erbschaftsteuer einen Steuerberater oder einen Anwalt? 

Das hängt davon ab, welche Aufgaben Ihr konkreter Fall erfordert. Ein Steuerberater ist unter anderem für die Erbschaftsteuererklärung, die Bewertung von Immobilien und die Inanspruchnahme von Verschonungsregelungen zuständig. Einen Anwalt benötigen Sie hingegen, wenn es zu Streit unter den Erben kommt oder wenn rechtliche Fragen, wie beispielsweise Pflichtteilsansprüche oder die Testamentsgestaltung, zu klären sind. Klären Sie im Erstgespräch, welche Konstellation auf Sie zutrifft.

Wann lohnt sich ein Steuerberater bei der Erbschaftssteuer wirklich? 

Steuerliche Begleitung ist sinnvoll, sobald Immobilien, Betriebsvermögen, Auslandsvermögen oder frühere Schenkungen zum Nachlass gehören. Auch wenn Freibeträge überschritten werden oder das Finanzamt eine Steuererklärung verlangt, überwiegt der Nutzen in der Regel die Kosten. Eine Übersicht, in welchen Fällen sich ein Steuerberater konkret rechnet, finden Sie unter Wann lohnt sich ein Steuerberater.

Sind Steuerberaterkosten bei der Erbschaftsteuer absetzbar? 

Die Kosten für die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung lassen sich als Nachlassverbindlichkeit vom steuerpflichtigen Erwerb abziehen. Dies gilt auch für Gutachtenkosten zur Immobilienbewertung. Nicht absetzbar sind hingegen die Kosten für eine vorbereitende Beratung vor einer Schenkung sowie die Einkommensteuer des Erben.

Kann ein Steuerberater auch bei der Schenkungssteuer helfen? 

Ein Steuerberater für Erbschaftssteuer übernimmt in der Regel auch die Beratung und Erklärung zur Schenkungssteuer. Er prüft die Anzeigepflicht, erstellt die Schenkungsteuererklärung und achtet auf die optimale Nutzung der Freibeträge. Für Unternehmer mit Betriebsvermögen ist darüber hinaus relevant, ob eine Steuerberaterpflicht für die GmbH besteht. Klären Sie im Erstgespräch, ob Erfahrung mit der steuerlichen Gestaltung von Schenkungen vorhanden ist.

Gibt es Online-Steuerberatung für Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer? 

Die meisten Leistungen, wie die Erstellung von Steuererklärungen, die Prüfung von Freibeträgen und die Kommunikation mit dem Finanzamt, lassen sich vollständig digital abwickeln. Entscheidend ist, dass Ihr Steuerberater Erfahrung mit digitaler Zusammenarbeit und sicheren Übertragungswegen hat. Fragen Sie nach, wie der Austausch von Unterlagen organisiert wird.

Kann ich die Erbschaftssteuer im Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtigen? 

Erbschaftsteuer kann nicht im Lohnsteuerjahresausgleich geltend gemacht werden. Sie ist eine eigenständige Steuerart und wird unabhängig von der Einkommensteuer behandelt. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Steuerberater.

Wie bereite ich mich auf die Erstberatung zur Erbschaftssteuer vor? 

Stellen Sie vor der Steuerberatung alle relevanten Unterlagen zusammen: Erbschein, Kontoauszüge, Grundbuchauszüge und Nachweise über frühere Schenkungen. Notieren Sie offene Fragen zu Freibeträgen, Kosten und Absetzbarkeit. 

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