Was ist Online-Steuerberatung bei Erbschaft und Schenkung?
Online-Steuerberatung eignet sich für die meisten Erbschafts- und Schenkungsfälle. Die Steuererklärung, Prüfung von Freibeträgen und Verschonungsregelungen sowie die Kommunikation mit dem Finanzamt lassen sich vollständig digital abwickeln. Entscheidend ist die Qualifikation des Steuerberaters, nicht der Beratungsweg.
Was lässt sich online erledigen?
- Erstellung der Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
- Prüfung von Freibeträgen und Verschonungsregelungen
- Bewertung von Immobilien und Betriebsvermögen (in Abstimmung mit Sachverständigen)
- Einspruch gegen Steuerbescheide
- Kommunikation mit dem Finanzamt
Bei notariellen Beurkundungen, etwa bei Erbverträgen oder Grundstücksschenkungen, ist weiterhin die persönliche Anwesenheit beim Notar erforderlich. Unterlagen wie Erbscheine, Kontoauszüge, Grundbuchauszüge und Schenkungsbelege können hingegen elektronisch übermittelt werden.
Eine digitale Abwicklung ist unabhängig von der Komplexität des Nachlasses möglich und besonders praktisch, wenn Erben und Steuerberater an verschiedenen Orten sind oder wenn mehrere Beteiligte koordiniert werden müssen.
Erbschaftsteuer und Schenkung: Wann lohnt sich ein Steuerberater?
Die folgenden drei Fälle zeigen, in welchen Situationen ein Steuerberater bei der Erbschaftsteuer konkret weiterhilft. Sie decken die häufigsten Konstellationen ab und machen deutlich, wann ein Steuerberater allein ausreicht und wann zusätzlich ein Anwalt sinnvoll ist.
Fall 1: Kind erbt das Elternhaus Eine Tochter erbt ein Einfamilienhaus. Das Finanzamt setzt 560.000 € an. Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 € wären 17.600 € Erbschaftsteuer fällig.
Der Steuerberater prüft zunächst die Familienheim-Befreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG. Zieht die Tochter selbst ein und bewohnt das Haus mindestens zehn Jahre, entfällt die Steuer vollständig. Zieht sie nicht ein, beauftragt er ein Verkehrswertgutachten und setzt Nachlassverbindlichkeiten steuermindernd an.
Ergebnis: Steuerersparnis bis zu 17.600 €. Beratungskosten von rund 1.500 € sind als Nachlassverbindlichkeit absetzbar. Ein Anwalt ist nur nötig, wenn Streit unter Erben entsteht.
Fall 2: Unternehmensnachfolge an das Kind Ein Unternehmer übergibt seinen Betrieb im Wert von 2 Millionen € an seine Tochter. Ohne Gestaltung fiele Erbschaftsteuer auf bis zu 1,6 Millionen € an.
Der Steuerberater prüft die Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG. Bei Erfüllung der Voraussetzungen bleibt das Betriebsvermögen zu 85 % oder vollständig steuerfrei. Entscheidend sind Behaltefrist und Lohnsummenanforderungen. Werden diese verfehlt, entfällt die Verschonung nachträglich.
Ergebnis: Potenzielle Steuerersparnis im sechsstelligen Bereich. Steuerberater und Fachanwalt arbeiten hier gemeinsam – steuerliche und rechtliche Gestaltung müssen aufeinander abgestimmt sein.
Fall 3: Immobilie zu Lebzeiten verschenken Eltern möchten eine Immobilie im Wert von 700.000 € auf ihr Kind übertragen. Ohne Planung fiele Schenkungsteuer auf 300.000 € an.
Der Steuerberater prüft eine gestaffelte Übertragung über mehrere Schenkungszyklen. Da Freibeträge alle zehn Jahre neu entstehen, kann jeder Elternteil 400.000 € steuerfrei übertragen. Bei rechtzeitiger Planung lässt sich die Immobilie vollständig steuerfrei übertragen. Zusätzlich prüft er einen Nießbrauchvorbehalt zur Absicherung der Eltern.
Ergebnis: Schenkungsteuer potenziell 0 €. Der Notar beurkundet den Vertrag, der Steuerberater stellt sicher, dass die steuerliche Gestaltung korrekt umgesetzt wird.
Ob Ihr Fall einem dieser Szenarien ähnelt oder davon abweicht, eine steuerliche Erstberatung gibt Ihnen Klarheit über Handlungsbedarf und Gestaltungsspielraum.
Ihr nächster Schritt bei Erbschaftssteuer und Schenkung
Ein Steuerberater für Erbschaftssteuer ist nicht immer notwendig, kann bei komplexen Nachlässen, Immobilien oder Betriebsvermögen jedoch die Steuerlast erheblich reduzieren, wenn er frühzeitig eingebunden wird. Je früher die Beratung beginnt, desto größer ist der Gestaltungsspielraum.
Für eine gezielte Erstberatung empfiehlt es sich, relevante Unterlagen vorab zusammenzustellen und offene Fragen zu notieren.